Falk hat geschrieben:Daß es einen Glauben gibt, und dieser Auswirkungen auf die glaubende Person und ihre Handlungen hat, ist doch völlig unstrittig. Strittige Fragen sind z.B. die moralische Bewertung dieses Glaubens oder der Inhalt des Glaubens.
Das Problemn ist doch, dass sich da eine Institution aufschwingt den Glauben zu definieren und zu verwalten.
Nichtwissenschaftliche Ideen (Glaube und Religion) gipfeln fast imer in der Behauptung, sie sind absolut richtig, nie zu widerlegen und sind allein dadurch eine Pseudowissenschaft. Wissenschaftliche Theorien bleiben nie unverändert, es gibt weder absolute noch ewige Wahrheiten, noch war oder ist jemand allwissend – ganz sicher nicht als alter Tattergreis von Leiden wie Alzheimer und Parkinsion geplagt und durch eine Vielzahl absurder Erkenntnisse und Entscheidungen belegt. Die Wissenschaft arbeitet mit Hypothesen und Theorien, Verbesserungen, Tests, Beweisen, neuen Tests, Diskussionen usw. Pseudowissenschaften sind nicht falsifizierbar - bei Kenntnis der fundamentalen Fakten der Wissennschaft totaler Unsinn. Theologie ist deswegen keine Wissenschaft sondern nur ein Kult, sie kann weder wahre noch faktisch richtige Antworten finden, die der theologischen Forschung erlaubte Freiheit gilt innerhalb des Glaubens der Kirche. Theologie bedingt immer Glaubenserfahrung, die Existenz Gottes ist nicht hinterfragbar und somit unwissenschaftlich. Die Instruktion über kirchliche Berufung des Theologen der Ratzinger-Kongregation von 1990 definiert die katholische Theologie derart, daß dies Fach nicht an eine Universität gehört. Im Fall Lüdemann (2005, BVerwG 2 C 31.04) folgt das Bundesverwaltungsgericht dieser Sichtweise.
Auf diese generelle Problematik hingewiesen, hat die KK unter Ratzinger folgende Erklärung:
"Man kann sich darum nicht auf diese Rechte des Menschen berufen, um sich den Äußerungen des Lehramtes (der KK) zu widersetzen."
"Hier von der Verletzung von Menschenrechten zu reden, ist fehl am Platze, denn man verkennt dabei die genaue Hierarchie dieser Rechte ..."
Mit anderen Worten, weder die Menschrechte noch die Grundrechte der Verfassung (Grundgesetz) haben bei Glaubenskonflikten Gültigkeit oder Bedeutung, die Rechte der KK sind höherrangig.
Verfolgt man die Argumentation weiter, triff man auf folgende Begründungen:
"Vom Lehramt (der KK) abweichende Meinungen sind nach Ansicht der Instructio ein moralisches Problem. Sie sind sachlich nicht begründbar, sondern wurzeln in einem persönlichen Defekt des Abweichlers, z.B. in seiner mangelhaften persönlichen Heiligung, seinem ungenügend gebildeten Gewissen, seiner sündigen Verfaßtheit, seinem auf Vorurteilen beruhenden Geist der Kritik, seiner Untreue gegen den Hl. Geist"
In anderen Worten: Wer die katholische Glaubenslehre nicht absolut ohne jeden Zweifel annimmt, der hat ein moralisches Problem und eine Macke. Willkommen im Club der etwa 5,5 Milliarden unwürdigen Kreaturen auf dieser Erde.