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Nachdem er noch letztes Jahr in erster Instanz am Arbeitsgericht Bochum gewonnen hatte, das die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Mannes höher bewertet hatte als die unternehmerische Freiheit des Callcenter-Betreibers, hat das Landesarbeitsgericht in Hamm die fristlose Kündigung eines tief religiösen Callcenter-Agenten aus Bochum nun bestätigt. Der Versandhandel QVC hatte den Mann Anfang 2010 entlassen, weil er sich von Kunden am Telefon stets mit den Worten „Jesus hat Sie lieb“ verabschiedet hatte.
Regional übliche Grußformel wie das „Grüß Gott“ in Bayern sind zwar kein Kündigungsgrund, aber weitergehende religiöse Werbetexte darf der Arbeitgeber abmahnen und bei Nichteinhaltung kündigen. Irgendwie schon beruhigen, dass man sich nicht mehr beliebig zutexten lassen muss mit Dingen, die einen nun wirklich nicht interessieren. Schließlich weiß man ja nicht, wer so alles Jesus heißt. Ich bin aber sicher, die Kanzelantwort wird nicht lange auf sich warten lassen.