1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

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Beitragvon Max » So 25. Nov 2007, 12:50

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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon pinkwoolf » So 25. Nov 2007, 13:19

Was mich wirklich wundert ist, dass ich erst jetzt von der Sache höre. In GB oder USA hätten sich darüber schon endlose Leserbriefschlachten entzündet.

Die Aktion selber war natürlich geschmack- und hirnlos. Auch strafbar? Dürfte man Frau Merkels Konterfei auf Klopapier drucken, wenn man es denn unbedingt wollte? Ich weiß es nicht; aber wenn es strafbar ist, habe ich nichts dagegen. Auch Anstachelung zum religiösen oder Rassenhass ist, glaube ich doch, ein Delikt.

In islamischen Ländern könnten sie allerdings auch mal was dagegen tun, dass des öfteren Porträtbilder öffentlich verbrannt werden; unter anderen auch die des Oberhauptes der anglikanischen Kirche.
:kg:
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Klaus » So 25. Nov 2007, 13:35

In den USA wäre das durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Vielleicht läßt er das Gerichtsurteil demnächst auf Klopapier drucken. Das wäre dann eine ausgeglichene Bilanz.
Mich stört an der Sache das Schreiben der iranischen Regierung and die Bundesregierung.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Ari » So 25. Nov 2007, 13:41

Die Frage ist, wie wäre es den rechtliche zu beurteilen wenn er (siehe oben) das Gerichtsurteil oder ich einen Firmen oder Organisationsnamen (Ich mein nun nicht die markenrechtliche Relevanz ) aufgedruckt hätte. Was passiert wenn ich mir den Text des Grundgesetz (z.b. die Artikel zur meinungsfreiheit oder zum fernmeldegeheimnis) aufdruck und damit (soviel wird es bald auch wert sein) den Hintern putze? Kann mann dann wegen Beleidigung etc. hätte verurteilt werden? Weiß da einer der juristisch gebildeten bescheid?

Da fällt mir ein, war vor jahren (im ausland) in einem netten Hotel das überall seinen Namenszug und sein Wappen draufhatte. Auch auf dem Klopapier. Wollen die sich damit selbst beleidigen? :)
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Klaus » So 25. Nov 2007, 13:54

Ich meine wir sehen das wesentlich lockerer. Vor nem halben Jahr lief im dänischen Fernsehen eine Serie, Dänemark in der Zeit der deutschen Besatzung. Einer der Dänen hatte ein Hitlerbild unter den Klodeckel geklebt, nach drei Tagen war er wieder frei. Man kann solche SAchverahlte immer, von zwei Seiten sehen.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon pinkwoolf » So 25. Nov 2007, 13:57

Ein dreifaches Hoch auf dieses Hotel. Solch souveränes Selbstbewusstsein würde auch manch eine andere Organisation ehren. :up:
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Andreas Müller » So 25. Nov 2007, 14:20

Am besten, wir liefern ihnen das Grundgesetz gleich auf einem silbernen Tablett.

Das ist die höchste Strafe jemals auf Grundlage des §166, es ist heute schlimmer als in den hyperreligiösen 50ern/60ern.

Gelten die Gesetze rund um Landesverrat eigentlich auch für Gerichte...
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Klaus » So 25. Nov 2007, 14:25

Ich wußte gar nicht das Lüdinghausen ein Amtsgericht hat, dieses Kaff, da Richter oder StA zu sein ist ja schon wie eine Strafversetzung.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon ostfriese » So 25. Nov 2007, 15:50

Es ist überdeutlich, dass hier jeder von uns Blätter vor den Mund nimmt. Ohnmacht nennt man das wohl. Da hat ein Gericht in vorauseilendem Gehorsam ein Exempel statuiert -- zur "Wahrung des sozialen Friedens". Die Vernunft darf man beleidigen, so viel man will, irrationalen Glauben dagegen muss man respektieren. Deutschland 2006. :explodieren:
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Max » So 25. Nov 2007, 16:25

ostfriese hat geschrieben:Deutschland 2006. :explodieren:
2007.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Ari » So 25. Nov 2007, 17:13

und wenn ich eine Prognose wagen darf

2008 :explodieren:

Ich erwarte durchaus, dass angelehnt auch an dieses Urteil und an die Verschärfung des §166 es noch mehr Urteil mit selber Tendenz gibt
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon LinuxBug » So 25. Nov 2007, 17:16

23.02.2006 [Archiv]

:^^:
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Jakob » So 25. Nov 2007, 19:02

Hier muß unterschieden werden zwischen "Beleidigung" und "Beschimpfung von Bekenntnissen". (Paragraphen spare ich mir. Habe gerade kein StGB zur Hand.) Beleidigen kann man meines Wissens nach nur natürliche Personen, also Menschen. Dafür muß die Miß- bzw. Verachtung des anderen nach außen getragen, also gegenüber des Betroffenen oder eines anderen geäußert werden. Sachliche Kritik kann dadurch nicht unterbunden werden.

"Du Scheiß-Moslem!" wäre somit eine Beleidigung, "Der Islam ist Scheiße!" hingegen eine Beschimpfung.

Das oben Gesagte läßt sich aber inhaltlich auf die "Beschimpfung" übertragen. Soweit hat der Täter hier eindeutig den Tatbestand erfüllt. Bloß erfordert die "Beschimpfung" darüberhinaus auch die Gefahr für den "sozialen Frieden". Ob diese hier gegeben ist, muß der Richter entscheiden. Aber wenn ich mir den Sachverhalt ansehe, dann ist diese Gefährdung wohl weitaus eher gegeben, als bei den berühmt-berüchtigten dänischen Karikaturen. Es scheint also so, als ob der Richter hier juristisch korrekt entschieden hätte. Ob das dem Urteil zugrunde liegende Gesetz unsere Zustimmung findet, ist eine gaz andere Frage. Meine findet es nicht.

Der Kerl ist aber trotzdem ein Idiot. So können sich Fanatiker jeglicher Couleur benehmen, aber ich bevorzuge es, in Auseinandersetzungen wenigstens einen Hauch von Niveau zu bewahren. Nach der Lektüre des oben verlinkten Artikels, vermute ich, daß es ihm vor allem um Aufmerksamkeit und Aufruhr ging, sowie um die Kränkung von Menschen, die er wohl mit islamistischen Terroristen gleichsetzt, bei denen es sich abr auch um sozial völlig angepaßte Muslime handeln önnte. Mit Kunst hatte der Kerl nix am Hut. Mir ist er hoch unsympathisch. Vor allem, da gar nicht klar ist, ob er Atheist oder Christ ist.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Max » So 25. Nov 2007, 21:03

Eines ist klar: Die Aktion ist einfach geschmacklos. Sie ist plump, entbehrt jeder Intelligenz, führt keine Argumente auf. Auch ist sie rein destruktiv: Man will Hass provozieren, für Misgunst und Streit zwischen den Menschen sorgen. Positive Aktionen hat die ganze Sache nicht. Bei all der Fantasie, die ich gewöhnlich habe, kann ich nicht sehen, wo diese Klorollen irgendetwas positives bewirken sollen. Mit Kunst haben die Klorollen bei weitem nichts zu tun. Das ist einfach nur einfallslos, dumm und peinlich.

Es ist jedoch eine Ungeheuerlichkeit, dass man für so etwas verurteilt wird. Wenn auf den Klorollen Merkels Gesicht gewesen wäre, hätte das ganze keine große Aufmerksamkeit erregt und niemand würde sich für diesen Unsinn interessieren. Selbst Merkel selbst würde solche Klorollen verkraften und sich nicht über so eine peinliche Aktion aufregen. Vor allem aber würde ein Gericht niemals jemanden verurteilen, wenn er solche Klorollen drucken lässt. Wenn jedoch einige irrationale, religiöse Spinner sich beleidigt fühlen, wird man zu solch einer Strafe verurteilt.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon ostfriese » So 25. Nov 2007, 23:50

Der Skandal ist, dass der Klopapierbeschmierer ja nicht für seine Geschmacklosigkeit bestraft wurde (was er verdient gehabt hätte), sondern für die angebliche Störung des öffentlichen Friedens qua symbolischer Beleidigung eines religiösen Heiligtums.

Wer immer daran interessiert ist, dass in diesem Land Wahrheiten Vorfahrt vor Lügen haben und frei geäußert werden dürfen, muss entschieden dafür eintreten, dass religiöse Lehren rationaler Kritik schonungslos ausgesetzt werden wie alle anderen Überzeugungen auch. Dies umfasst selbstverständlich das Recht, am Koran resümierend kein gutes Haar zu lassen und das in plakativer Deutlichkeit zu demonstrieren.

Schlechte Ideen sterben lassen können, bevor dafür Menschen sterben müssen -- wo das nicht mehr uneingeschränkt möglich ist, haben die Verfassungsfeinde gewonnen.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon JustFrank » Mo 26. Nov 2007, 10:04

Ist bekannt, welcher religiösen Färbung Richter, Staatsanwalt etc. in diesem Prozess waren?

Kann ja sein, dass die hier ein Exempel statuieren wollten, damit keiner auf die Idee kommt, christliche Symbole zum Popo säubern zu verwenden.

Schon allein weil es so kratzt, wenn die Dornenkrone und die Nägel realistisch ins Papier eingearbeitet werden. xD
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Pip » Mo 26. Nov 2007, 11:35

ostfriese hat geschrieben:Da hat ein Gericht in vorauseilendem Gehorsam ein Exempel statuiert -- zur "Wahrung des sozialen Friedens".


Hier hat sich ein Gericht an die bestehende Gesetzeslage gehalten. Was soll es auch Anderes tun? Gerichte urteilen nicht über den Sinn von Gesetzen (mal abgesehen vom BVG), sondern über die Nichteinhaltung derselben.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon JustFrank » Mo 26. Nov 2007, 11:42

Pip hat geschrieben:Hier hat sich ein Gericht an die bestehende Gesetzeslage gehalten. Was soll es auch Anderes tun? Gerichte urteilen nicht über den Sinn von Gesetzen (mal abgesehen vom BVG), sondern über die Nichteinhaltung derselben.


Wobei gerade deutsche Richter in der Auslegung von Gesetzen erhebliche (und notwendige) Spielräume haben.

Ich denke, dass bei diesem Urteil der Richter im Schatten des Karrikaturenstreites die Hosen so voll hatte, dass er, wie auch immer bedrucktes Klopapier gut hätte gebrauchen können.
:keks:
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Klaus » Mo 26. Nov 2007, 12:31

Es ist auf dem Blog veröffentlicht, unter Verwendung einiger, hier getroffener AUssagen.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Pip » Mo 26. Nov 2007, 13:12

JustFrank hat geschrieben:Wobei gerade deutsche Richter in der Auslegung von Gesetzen erhebliche (und notwendige) Spielräume haben.

Ich denke, dass bei diesem Urteil der Richter im Schatten des Karrikaturenstreites die Hosen so voll hatte, dass er, wie auch immer bedrucktes Klopapier gut hätte gebrauchen können.


Denke ich nicht.

§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Bei einer Bewährungsstrafe ist der Strafrahmen nicht mal ansatzweise ausgeschöpft.
Auch die weiter oben aufgestellte Behauptung, die Strafe erfolge aufgrund einer Störung des öffentlichen Friedens ist so nicht korrekt. Bestraft wird die Beschimpfung des religiösen Bekenntnisses. Dies aber nur dann, wenn diese so erfolgt, dass eine Störung des öffentlichen Friedens möglich oder zu erwarten ist. D.h. wenn du einem Moslem unter 4 Augen sagst, er möge sich mit seinem hl. Buch den Hintern abwischen, passiert strafrechtlich nichts. Auch würde nichts passieren, wenn die Gruppe die beleidigt wird, zu klein ist, um den öffentlichen Frieden zu berühren. Fragt mich bitte nicht, wo da die Grenze zu ziehen ist, das weiß der Gesetzgeber selber nicht. Genug Moslems scheint es in Deutschland jedenfalls zu geben.

Und nochmal: Das Gericht entscheidet nur, ob ein Verstoß gegen ein bestehendes Gesetz vorliegt, und mit welchem Strafmaß diesem zu begegnen ist. Es entscheidet nicht, ob ein Gesetz Sinn macht oder nicht.
Pip
 

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