ujmp hat geschrieben:Mit welchen Recht lehnst du denn diese Fragestellung ab?
Der weise Salomo (in Prediger 4) hat geschrieben:2 Da pries ich die Toten, die schon gestorben waren, mehr als die Lebendigen, die noch das Leben haben.
3 Und besser daran als beide ist, wer noch nicht geboren ist und des Bösen nicht inne wird, das unter der Sonne geschieht.
ujmp hat geschrieben:Nein, das "einzig Richtige" gibt es in dieser Frage nicht und eine einfache Antwort auch nicht.
ujmp hat geschrieben:Die meisten contergangeschädigten Menschen leiden sehr unter ihrer Situation. Die Selbsmordrate unter ihnen ist sehr, sehr hoch. Eines ihrer größten Probleme, unter denen sie leiden ist die Nichtakzeptanz durch die Gesellschaft. Zu ihren objektiven körperlichen Einschränkungen kommt also noch die Behinderung durch die Gesellschaft. Wenn diese Gesellschaft nun sagt "Alles Leben ist gleich wertvoll" ist das Wortgeklingel, wenn nicht Heuchelei.
ujmp hat geschrieben:Wenn lange genug vor der Geburt abzusehen ist, dass ein Kind mit Behinderung geboren werden wird, würde ich die Entscheidung den Eltern überlassen, ob sie es bekommen wollen. Sie entscheiden das ja nicht aus dem Nichts heraus, sondern vor dem Hintergrund ihrer kulturellen Prägung, ihrer Gesellschaft, ihres sozialen Status usw. Sie müssen abschätzen, ob ihr Kind ein "lebenswertes" Leben führen können wird. (Ich hatte oben ein Beispiel mit dem Jungen mit Down-Syndrom gegeben). Man kann sie auch über Chancen, Fördermöglichkeiten usw. beraten.
ujmp hat geschrieben:So, wenn ich eine schwangere Frau hätte, und die Ärzte würden sagen, das Kind wird sehr wahrscheinlich Schäden haben wie Contergankinder, dann würde ich jedenfalls diesem Kind kein Leben zumuten wollen.
ujmp hat geschrieben:Die meisten contergangeschädigten Menschen leiden sehr unter ihrer Situation. Die Selbsmordrate unter ihnen ist sehr, sehr hoch. Eines ihrer größten Probleme, unter denen sie leiden ist die Nichtakzeptanz durch die Gesellschaft. Zu ihren objektiven körperlichen Einschränkungen kommt also noch die Behinderung durch die Gesellschaft. Wenn diese Gesellschaft nun sagt "Alles Leben ist gleich wertvoll" ist das Wortgeklingel, wenn nicht Heuchelei.
Bionic hat geschrieben:ujmp hat geschrieben:So, wenn ich eine schwangere Frau hätte, und die Ärzte würden sagen, das Kind wird sehr wahrscheinlich Schäden haben wie Contergankinder, dann würde ich jedenfalls diesem Kind kein Leben zumuten wollen.
Du würdest aber auch dir dieses Kind nicht zumuten wollen.
Nanna hat geschrieben:die diesen Kindern nicht den Gnadentod gewährt haben.
Nanna hat geschrieben:Die Gesellschaft, sagt gar nichts. Es sind immer Individuen, die ein bestimmtes Verhalten an den Tag legen, auch wenn sie sicherlich von einer allgemein verbeiteten Haltung und Meinung beeinflusst sind. .
ujmp hat geschrieben:Eins muss ich nochmal unbedingt (ohne weiterzulesen) ausdrücklich betonen: Es geht mir nicht um "Gnadentot" oder etwas wie Eutanasie.
ujmp hat geschrieben:Es geht mir nur darum, dass bei der Entscheidung gegen Abtreibung es nicht nur die Frage ist, ob es der Mutter schadet oder nicht, wenn sie das Kind austrägt, sondern auch darum, ob dem Kind ein Leben zugemutet werden kann.
Bionic hat geschrieben:ujmp hat geschrieben:Eins muss ich nochmal unbedingt (ohne weiterzulesen) ausdrücklich betonen: Es geht mir nicht um "Gnadentot" oder etwas wie Eutanasie.
Wenn du von Lebenszumutbarkeit sprichst, bist du aber genau dort angelangt.
Bionic hat geschrieben:ujmp hat geschrieben:Es geht mir nur darum, dass bei der Entscheidung gegen Abtreibung es nicht nur die Frage ist, ob es der Mutter schadet oder nicht, wenn sie das Kind austrägt, sondern auch darum, ob dem Kind ein Leben zugemutet werden kann.
Nein! Diese Frage darf keine Rolle spielen!
RKK und Juristerei zum Trotz: Wenn das Kind außerhalb des Mutterleibes eine reelle Chance zum Überleben hat, sind es biologisch ZWEI Personen.1von6,5Milliarden hat geschrieben:Nein.stine hat geschrieben:Es sind dann ZWEI Personen mit jeweils rechtlichen Ansprüchen.
Wenn du von rechtlich sprichst, dann haben wir hier nur eine Person (im rechtlichen Sinn).
Und in der RKK began dies klassisch eigentlich erst mit der Taufe.
Ich denke, diese Methode ist gesellschaftlich anerkannt.ujmp hat geschrieben:Und Verhütung ist auch Existenzverhinderung.
Spastisch gelähmt oder Contergan, Downsyndrom oder zu geringer IQ, Querulant oder fauler Sack, Systemkritiker oder Schulverweigerer, Nationalsozialist oder linker Socken, zu dick oder zu dünn: Wer kann sich schon sicher sein, immer gemocht und toleriert zu werden?ujmp hat geschrieben:Die meisten contergangeschädigten Menschen leiden sehr unter ihrer Situation. Die Selbsmordrate unter ihnen ist sehr, sehr hoch. Eines ihrer größten Probleme, unter denen sie leiden ist die Nichtakzeptanz durch die Gesellschaft. Zu ihren objektiven körperlichen Einschränkungen kommt also noch die Behinderung durch die Gesellschaft. Wenn diese Gesellschaft nun sagt "Alles Leben ist gleich wertvoll" ist das Wortgeklingel, wenn nicht Heuchelei.
stine hat geschrieben:RKK und Juristerei zum Trotz: Wenn das Kind außerhalb des Mutterleibes eine reelle Chance zum Überleben hat, sind es biologisch ZWEI Personen.
Die Mutter entscheidet ab hier nicht nur mehr über sich selbst.
stine hat geschrieben:Spastisch gelähmt oder Contergan, Downsyndrom oder zu geringer IQ, Querulant oder fauler Sack, Systemkritiker oder Schulverweigerer, Nationalsozialist oder linker Socken, zu dick oder zu dünn: Wer kann sich schon sicher sein, immer gemocht und toleriert zu werden? Die Suizidrate ist am größten unter Depressiven. Die äußeren Umstände sind oft der gefundene Grund, aber nicht die Ursache.
Erst wenn es als lebendes Kind außerhalb der Mutter ist, ist es eine Person. Dann aber auch wenn es keine längefristige Überlebenschance hat. Person ist einfach kein biologischer Begriff.stine hat geschrieben:RKK und Juristerei zum Trotz: Wenn das Kind außerhalb des Mutterleibes eine reelle Chance zum Überleben hat, sind es biologisch ZWEI Personen.
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