grauseldis hat geschrieben:Die bestehende Schulpflicht greift z. B. in die Erziehungsrechte der Eltern ein, genauso wie das Erziehungsrecht des Staates. Deshalb die Abschaffung der Schulpflicht mit dem Hinweis darauf, dass sie die Verwirklichung verfassungsmäßiger Grundsätze behindert, zu fordern, fändest du wahrscheinlich ziemlich absurd. Genauso wie den umgekehrten Fall, nämlich die Erziehungsrechte der Eltern mit dem Hinweis auf die Schulpflicht oder die Erziehungsrechte des Staates abschaffen zu wollen.
Nein, ich finde es keineswegs absurd, Widersprüche beseitigen zu wollen, wann immer dies möglich ist. Wie Du vielleicht weißt, gibt es Eltern, die sich für die Abschaffung der Schulpflicht einsetzen, weil sie sich zutrauen, ihre Kinder besser auf das Leben vorzubereiten, als es die real existierende Schule vermag. Ich habe für derlei Initiativen Verständnis und halte mich an den Grundsatz: In dubio pro libertate.
Widersprüche, die nicht aufgelöst werden, bedeuten immer: Rechtsunsicherheit; und damit in letzter Konsequenz: Rechtsverletzung. Die praktische Konkordanz kann ein Weg sein, Widersprüche zu beseitigen, indem die Geltungsbereiche der jeweiligen Rechte in Abgrenzung zu einander genauer beschrieben werden. Es gibt aber Regelungen, die vollkommen überflüssig sind. Und dazu gehört für mich der grundgesetzliche Schutz des Religionsunterrichts. Über Physikunterricht steht ja auch nichts in der Verfassung.