1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon El Schwalmo » Mo 26. Nov 2007, 21:18

Andreas Müller hat geschrieben:
Und dazu gehört auch, dass man andere Menschen nicht beleidigt, auch wenn man deren Auffassung nicht teilt


Und was hat das mit §166 zu tun? Dafür gibt es doch §§185-200!

Es gibt Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede und viele schöne Dinge mehr, die alle unabhängig von §166 strafbar sind. Außerdem gibt es noch §130 Volksverhetzung.

Also: Wofür braucht man §166?

was also ist Dein Punkt? Die Sache mit dem Klopapier, oder dass der §166 angewendet wurde?
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Andreas Müller » Mo 26. Nov 2007, 21:25

Dass es den § 166 überhaupt gibt und dass er hier in bislang gravierenstem Maße zur Anwendung kam.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon El Schwalmo » Mo 26. Nov 2007, 22:36

Andreas Müller hat geschrieben:Dass es den § 166 überhaupt gibt und dass er hier in bislang gravierenstem Maße zur Anwendung kam.

okay, das hatte ich übersehen.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Pip » Di 27. Nov 2007, 09:44

Andreas Müller hat geschrieben:Also: Wofür braucht man §166?


Die einzig sinnvolle Frage zu diesem Paragraphen.

Ich denke man braucht ihn nicht. Die Bundesregierung ist leider der Auffassung, dass Kunst- und Meinugsfreiheit mit Rücksicht auf religiöses auch mal eingeschränkt werden dürfen:

"Im Einzelfall kann es zu einer Beeinträchtigung der durch Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) geschützten Kunstfreiheit oder der in Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG garantierten Meinungsfreiheit kommen, wenn das Verhalten, das als Beschimpfung im Sinne des § 166 StGB mit Strafe belegt wird, als Kunst oder als Kundgabe einer Meinung einzuordnen ist. Beide Grundrechte sind jedoch nicht schrankenlos gewährleistet. Die Kunstfreiheit kann vielmehr durch andere verfassungsrechtlich geschützte Werte (kollidierendes Verfassungsrecht) be- schränkt werden (vgl. BVerfGE 30, 173, 191 ff.; 67, 213, 228). Die Meinungs- freiheit findet ihre Schranke gemäß Artikel 5 Abs. 2 GG in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch die Strafvorschrift des § 166 StGB gehört. Ist eine Beeinträchtigung der Kunst- oder Meinungsfreiheit im konkreten Fall festzustellen, bedarf es bei der Auslegung des § 166 StGB einer auf die Umstände des Einzelfalls bezogenen sorgfältigen Abwägung der widerstreitenden Verfassungsrechtsgüter. Dies bedeutet, dass in jedem Einzelfall der Wert einer auf Toleranz gegründeten gesellschaftlichen Kommunikation und eines friedlichen Zusammenlebens einerseits und die besondere Bedeutung der Kunst- oder Meinungsfreiheit für eine offene pluralistische Gesellschaft andererseits gegeneinander abgewogen werden müssen. Im Rahmen dieser Abwägung ist der hohe Rang, den die Verfassung der Kunstfreiheit und der Meinungsfreiheit einräumt, zu berücksichtigen. Ziel dieser Abwägung muss es sein, unter Würdigung aller Umstände einen verhältnismäßigen Ausgleich der gegenläufigen, gleichermaßen verfassungsrechtlich geschützten Interessen zu erreichen."
-aus der Antwort der Bundesregierung zu einer kleinen Anfrage bzgl. § 166 StGB; Drucksache 16/3579


Und weil man sonst nichts tun kann, schlage ich vor, eine Petition zur Abschaffung der Religionsdelikte im StGB einzureichen.
Hat da schon jemand Erfahrung gesammelt? Ich informiere mich über die Formalia und melde mich dann. Schön wäre es, wenn ihr euch schonmal Gedanken über eine brilliante Begründung für dieses Anliegen machen könntet. Diese werden wir leider brauchen, da Religionen doch einen sehr hohen Stellenwert in der Bevölkerung haben.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon pinkwoolf » Di 27. Nov 2007, 15:22

Im Sudan hat eine Englischlehrerin einen Klassenteddy angeschafft, und ihre Vorschulkinder sollten ihm einen Namen geben. Die Wahl fiel auf Muhammad.

Seit vorgestern sitzt die Lehrerin Gillian Gibbons in Khartoum in Untersuchungshaft, und ein wütender Pöbel vor dem Gefängnis schreit nach ihrem Blut.

Vielleicht sollte man an Moschee-Vereine jetzt Armeen von Teddybären versenden.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon ostfriese » Di 27. Nov 2007, 15:39

1von6,5Milliarden hat geschrieben:Irgendwann, irgendwann wird der eine oder andere auch hier noch verstehen (...)

Eine derart billige, vor Selbstüberschätzung sabbernde Polemik verdient eigentlich keine sachliche Erwiderung.

Nur so viel: Ja, besagter § 166 bedarf einer Überarbeitung (am besten wäre ersatzlose Streichung). Das Urteil beruhte aber, wie gesagt, nicht auf dem Gesetzestext (meine Begründung für diese These wurde nicht widerlegt) und ist daher als bedenklicher Willkürakt des Gerichts und als Ermunterung verfassungsfeindlicher Gruppen zu werten.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Jakob » Di 27. Nov 2007, 17:17

1von6,5Milliarden hat geschrieben:
Jakob hat geschrieben:Vor allem, da gar nicht klar ist, ob er Atheist oder Christ ist.
Welche Rolle sollte dies spielen?

Rechtlich keine, aber davon hängt der Grad der Unsympathie, die ich für diese Person empfinde, ab.

Habe mich heute in der Bib nochmal mit dem Thema "Meinungsfreiheit" auseinandergesetzt. Sie kann wie jedes andere Grundrecht (Ausnahme: Menschenwürde) durch Gesetz eingeschränkt werden. Und sie findet ihre Grenzen i.d.R. da, wo eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gegenüber endet und die reine "Schmähkritik" beginnt.
Diese Grenze wurde vorliegend zweifelsfrei überschritten. Ob man das denn bestrafen will und muß ist eine andere Frage. Aber vom Schutzbereich der Meinungs- oder auch der Kunstfreiheit ist diese Klorolle jedenfalls nicht gedeckt.

Um's nochmal klar zu sagen: Ich persönlich bin dagegen, den Kerl mit mehr als einem Bußgeld wegen schlechtem Geschmack zu belegen, aber der Richter befindet sich mit seinem Urteil auf dem Boden des Rechtes und auch die Grundrechte des Täters wurden hier nicht verletzt. Und das Urteil ist zwar nicht gerade Milde, aber der Strafrahmen (bis zu drei Jahren) hätte auch noch weit mehr hergegeben.

Wenn man solche Urteile in Zukunft vermeiden will, dann sollte man König :kg: werden oder sich in den Bundestag wählen lassen und den Paragraphen abschaffen
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon ostfriese » Di 27. Nov 2007, 17:34

Jakob hat geschrieben:der Richter befindet sich mit seinem Urteil auf dem Boden des Rechtes

Nein. Das Klopapier war nicht "geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören".

Und wenn doch, ist nicht der Angeklagte ein Friedensstörer, sondern ist es eben jene verfassungsfeindliche Gesinnung, gegen die sich seine Schmähkritik wendet.

Für seinen Aufmacher über "Ein weites Feld" hat der Spiegel damals Ranicki mit einem zerrissenen Buch auf den Titel gesetzt. Das war auch eine geschmacklose (und obendrein persönlich beleidigende) Schmähkritik. Warum hat die nicht den öffentlichen Frieden gestört? Weil Grass-Fans nicht randalieren und Morddrohungen gegen Kritiker aussprechen...
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Max » Di 27. Nov 2007, 19:22

Ich sehe gar keinen Grund, Dinge zu verbieten, weil sie den öffentlichen Frieden stören. Es kann jeder denken und sagen, was er will. Aus Resentiments, bloßen Worten und Karrikaturen folgen keine Taten. Derjenige, der mit den Worten anderer nicht umgehen kann und aufgrund bloßer Worte oder Cartoons zur Gewalt schreitet, ist eine Gefahr für die Gesellschaft. Wenn die Freiheit von irgendwem eingeschrenkt werden sollte, dann von solchen Leuten.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Andreas Müller » Di 27. Nov 2007, 20:51

So weit würde ich nicht gehen, es gibt schon gute Gründe, Beleidigungen, Volksverhetzung und Verleumdungen zu verbieten. Man sollte am besten auch fundamentalistische Propaganda verbieten.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Kurt » Di 27. Nov 2007, 21:06

Andreas Müller hat geschrieben:Man sollte am besten auch fundamentalistische Propaganda verbieten.

Dann überleg dir schonmal eine idiotensichere Definition dafür. ;-)
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Andreas Müller » Di 27. Nov 2007, 21:15

Eigentlich fällt das schon unter Volksverhetzung, es wird nur nicht angewandt.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon ostfriese » Di 27. Nov 2007, 21:51

Weiß jemand, wie die deutsche Rechtspraxis mit öffentlich und prominent geäußerten Sätzen à la "Soldaten sind Mörder" oder "Abtreibende Frauen sind Mörderinnen" oder "Israel gehört von der Landkarte getilgt" derzeit umginge?

Ich denke schon, dass die freie Meinungsäußerung Grenzen haben muss, wo sie ...

a) ... nicht mehr von Wahrhheitsbezeugung oder künstlerischem Ausdruckswillen, sondern nur noch von Hass oder Verachtung motiviert ist

und zugleich ...

b) ... in manipulativer Absicht erfolgt. (Ein katholischer Pfarrer mag den Abtreibungssatz vor Kollegen äußern, es darf aber kein Religionslehrer ihn in Klassenräumen verkünden; ihn als provozierenden Diskussionsaufhänger zu benutzen, sollte wiederum erlaubt sein.)

Eine klare Grenzziehung ist natürlich schwierig, aber das Problem wäre auf diesem Felde wirklich nur durch totale Freiheit zu lösen, die dann im übrigen auch den Tatbestand der Beleidigung aufheben würde:

"Sie sind wirklich ein riesengroßes Arschloch und eine Geißel der Menschheit. Doch, ganz sicher, ich kann Ihnen sauber begründen, warum es für uns alle besser wäre, sie brächten sich heut noch um. Es wird früher oder später sowieso passieren, und ich gönne ihnen von ganzem Herzen, dass Sie diesen Festtag nicht mehr miterleben."

Sollte so was straffrei bleiben? Ich finde: nicht.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Andreas Müller » Di 27. Nov 2007, 22:09

Manipulativ angewandter Hass mit dem Ziel, Hitler zu ermorden - was nun?
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon ostfriese » Di 27. Nov 2007, 22:24

Vor Gericht würde sich wahrscheinlich herausstellen, dass der Angeklagte aus lauteren Gründen gehandelt hat. Wenn Hitler nur sein böser Nachbar war, der das Laub über die Hecke rieseln ließ, dann scheitert die Berufung auf ehrenwerte Motive allerdings.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Jakob » Mi 28. Nov 2007, 19:39

ostfriese hat geschrieben:Weiß jemand, wie die deutsche Rechtspraxis mit öffentlich und prominent geäußerten Sätzen à la "Soldaten sind Mörder" oder "Abtreibende Frauen sind Mörderinnen" oder "Israel gehört von der Landkarte getilgt" derzeit umginge?

Ich denke schon, dass die freie Meinungsäußerung Grenzen haben muss, wo sie ...

a) ... nicht mehr von Wahrhheitsbezeugung oder künstlerischem Ausdruckswillen, sondern nur noch von Hass oder Verachtung motiviert ist

und zugleich ...

b) ... in manipulativer Absicht erfolgt. (Ein katholischer Pfarrer mag den Abtreibungssatz vor Kollegen äußern, es darf aber kein Religionslehrer ihn in Klassenräumen verkünden; ihn als provozierenden Diskussionsaufhänger zu benutzen, sollte wiederum erlaubt sein.)


zu a): Das ist der richtige Ansatz. In der juristischen Praxis muß eine umstrittene Meinungsäußerung immer im Kontext bewertet werden. Das Problem dabei ist, daß die Rechtsprechung des BVerfG seit dem "Soldaten sind Mörder - Tucholsky"-Urteil verlangt, daß die prüfende Instanz nicht nur den Konzext der Äußerung betrachtet, sondern darüber hinaus jede (!) mögliche Interpretation der Äußerung zugunsten des Angeklagten berücksichtigt. Was faktisch unmöglich ist. So kann ein Richter zwar überzeugt sein, daß der Täter dies oder jenes gemeint hat und deshalb ein Urteil fällen, aber das Urteil wird immer angreifbar sein, da der Richter niemals alle denkbaren Interpretationsmöglichkeiten wird bedenken können.

zu b): Klingt toll, wenn es um katholische Pfarrer geht, aber versuch Dir mal vorzustellen, wie unser nächster Wahlkampf aussehen würde, wenn wenn die eigene Meinung nur vor "Gesinnungsgenossen" geäußrt werden dürfte. Abgesehen davon wäre die Beweisfindung wahrscheinlich fast unmöglich.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon ostfriese » Mi 28. Nov 2007, 21:27

Wahlkampf betreibt man gewöhnlich nicht, indem man größere Bevölkerungsgruppen mit Schmähkritik überzieht. Es sei denn, man operiert als reine Klientelpartei...
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Max » Mi 28. Nov 2007, 21:33

Kurt hat geschrieben:
Andreas Müller hat geschrieben:Man sollte am besten auch fundamentalistische Propaganda verbieten.

Dann überleg dir schonmal eine idiotensichere Definition dafür. ;-)
Überleg dir mal eine Definition, unter die deine Werke nicht fallen. Alles was radikal ist, kann als fundamentalistisch und gefährlich angesehen werden. Eine Einschrenkung der Meinungsfreiheit dient immer der Dogmatisierung und Zementisierung des Status Quo. Neben den Richtigen werden immer auch die falschen behindert. Will man wirklich für Rationalität und Freiheit der Gedanken ist es das einzig sinnvolle, die Grenzen so klein wie möglich zu halten.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Jakob » Fr 30. Nov 2007, 14:38

ostfriese hat geschrieben:Wahlkampf betreibt man gewöhnlich nicht, indem man größere Bevölkerungsgruppen mit Schmähkritik überzieht. Es sei denn, man operiert als reine Klientelpartei...


Ich beziehe mich auch gerade auf "Meinungsäußerung in manipulativer Absicht". (vgl. oben)
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon ostfriese » Sa 1. Dez 2007, 19:23

Also ganz langsam zum Mitschreiben: Ich hatte zwei Kriterien angegeben, die erfüllt sein müssen, damit ich die Grenzen der Meinungsfreiheit als überschritten ansehe.

Wahlkampf geschieht in manipulativer Absicht, erfüllt also Kriterium b), aber Wahlkampf ist nicht "nur von Hass und Verachtung motiviert", da Parteien doch wohl eher selten wüste Bevölkerungsschelte betreiben. Kriterium a) ist folglich nicht erfüllt, Dein Einwand gegen mein Doppelkriterium deshalb gegenstandslos.
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