von Jakob » Di 20. Nov 2007, 16:30
Na ja, es geht ja auch nicht um Gotteslästerung, sondern um die Beschimpfung eines (religiösen) Bekenntnisses in Verbindung mit der Möglichkeit eines öffentlichen Aufruhrs.
Schutzgüter sind also nicht Gott oder seine Existenz, sondern das religiöse Empfinden Einzelner und die öffentliche Sicherheit/Frieden. Durch die von u.a. der CSU geforderten Gesetzesänderung soll das Erfordernis des zweiten Schutzgutes (öffentliche Sicherheit) wegfallen. Anders ausgedrückt: während bisher die "Gotteslästerung" zumindest eine hitzige öffentliche Debatte ausgelöst haben müßte (eher mehr), um den Tatbestand überhaupt grundsätzlich erfüllen zu können, soll zukünftig bereits die Verletzung der religiösen Gefühle Einzelner zu einer Strafbarkeit führen, vielleicht sogar eine "Bekenntnisbeschimpfung ohne Opfer".
Das Gesetz an sich würde allerdings eskalierend wirken. Erstens würden bei konsequenter Anwendung eines solchen Gesetzes massig Schuldsprüche und Urteile ergehen müssen und zwotens würde dieses Gesetz auch sekuläre Weltanschauungen schützen, so daß sich auch die Gläubigen auf die eine oder andere Klage gefaßt machen müßten.
Dort, wo im Moment Rechtsfriede herrscht (aufgrund des regelmäßig fehlenden Tatbestandsmerkmales der Störung des öffentlichen Friedens), würde ein solches Gesetz Rechtsstreit erzeugen/-möglichen. Also: Ablehnen!