Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon stine » Mo 4. Aug 2008, 16:01

Ich arbeite hier in der Gemeinde. Mit Pfarrbüro und Jugendgruppen.
Also gaaaaanz harmlos :^^: !

LG stine
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon Twilight » Mo 4. Aug 2008, 16:26

stine hat geschrieben:Oder selber wieder eintreten, weil´s eh wurscht ist...


Hätte man denn irgendwelche Vorzüge, wenn man wieder eintritt? Außer dass es dann einen Grund für das Kirchgeld gibt, meine ich.
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon Klaus » Mo 4. Aug 2008, 16:42

Seit wann sind Pfarrbüros harmlos? stine, bei den vielen a kommt Mißtrauen auf. :^^:
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon pariparo » Di 5. Aug 2008, 09:38

stine hat geschrieben:Ich arbeite hier in der Gemeinde. Mit Pfarrbüro und Jugendgruppen.
Also gaaaaanz harmlos :^^: !
...sprach auch der Pfarrer und verschwand mit einem Knaben :sabber:
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon folgsam » Di 5. Aug 2008, 16:35

Jetzt mal wieder zurück zum Thema.
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon Markus_Antares » Di 5. Aug 2008, 21:30

Da bleibt doch eigentlich nur das Gegenteil von Stines Vorschlag. Dann muss der Partner auch austreten. Nur so kann man der Ganzen Sache definitv rechtlich gesehen aus dem Weg gehen. Wenn der Partner oder die Partnerin selber aber unbedingt Kohle an die Kirche abdrücken will: sparen und auf den Opferaltar, ähm ich meine in die Kollekte geben. Manch einer meint ja damit das Gewissen beruhigen zu können. ;)
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon stine » Mi 6. Aug 2008, 08:27

Markus_Antares hat geschrieben:Da bleibt doch eigentlich nur das Gegenteil von Stines Vorschlag. Dann muss der Partner auch austreten. Nur so kann man der Ganzen Sache definitv rechtlich gesehen aus dem Weg gehen.
Das funktioniert selten.
Die Ehepartner könnten das als Bevormundung in der Selbstbestimmungsfrage sehen.
Außerdem kommt da bei Schlimmstindoktrinierten auch noch der Aberglaube hinzu.

pariparo hat geschrieben:...sprach auch der Pfarrer und verschwand mit einem Knaben :sabber:
In meinem Umfeld passiert da nichts. Da passe ich ganz besonders auf!

LG stine
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon HF******* » Mi 6. Aug 2008, 17:11

Wenn es tatsächlich so läuft, wie beim IBKA geschildert (http://ibka.org/infos/FAQKA.html#f13), wovon auszugehen ist, dann halte ich diese Regelung für verfassungswidrig, "verfassungsrechtlich zweifelhaft" ist beim IBKA ja noch nett ausgedrückt...

Der IBKA kann übrigens bei der Finanzierung entsprechender Klagen befhilflich sein, es gibt dort einen entsprechenden Topf.

Das muss man sich mal im Extrem ausmalen, der konfessionslose oder konfessionell anders Gebundene kann ja alles mögliche sein, vom Naturalisten bis zum Satanisten. Wenn dann die Kirsche vom Satanisten das Kürschgeld fordert, das kann ja ein Spaß werden. Da kann der Satanist gleich die Gelegenheit nutzen, und die Kirsche missionieren.
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Beitragvon Vompf » Mi 3. Sep 2008, 13:42

Hallo nochmal!

Meinem Antrag auf Niederschlagung der Forderung des besonderen Kirchgeldes wurde stattgegeben!
:2thumbs:
Ich schrieb like this: "... stelle ich den Antrag auf Niederschlagung der Forderung, weil ... blablabla ... Ansonsten riskieren Sie den Verlust eines weiteren Mitglieds." War das zu frech?

Aber nicht zu früh freuen:
Im selben Briefumschlag war dann der Kircheneinkommensteuerbescheid - Mit der Aufforderung zur Nachzahlung des noch ausstehenden Betrages - und der war dieses mal auch korrekt berechnet
:nosmile:
Und nun kommt's: Ich habe beim Bund der Steuerzahler nachgefragt (da bin ich Mitglied). Ergebnis: Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die in jedem Fall abzuführen ist. Sie wird nur direkt vom Kirchensteueramt erhoben.
Also: Keine Chance, drum herum zu kommen, ohne sich strafbar zu machen. (Oder zumindest ohne gerichtliche Vollstreckungsmassnahmen zu riskieren).
:veg:
Fazit: So lange meine Frau Mitglied ist, wird die Kircheneinkommensteuer nach Ihrem Anteil am Familieneinkommen (Zusammenveranlagung!) errechnet. Damit kann ich erstmal leben. Das würde aber auch bedeuten, dass, wenn ihr Einkommen wegfiele (= 0), damit auch keine Kircheneinkommensteuer mehr zu entrichten wäre.

Viele Grüße

Vompf
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