warum muß ich die Ausnahme sein?

warum muß ich die Ausnahme sein?

Beitragvon boa » Do 4. Sep 2008, 02:11

Ein Regel-Ausnahme-Verhältnis?

Wie eine Grundrechtsregelung auf dem Ausnahmeweg unregelmäßig gemacht wird um Unternehmen und Arbeitgeber ohne ein mehr an Personalkosten des gesetzwidrigen Verhaltens zu überführen.

Die Übertragung von Rechten und Pflichten, der Bundesanstalt f ü r Arbeit durch gute Leistungen zu helfen, ihre hoheitsrechtlichen Aufgaben zur Durchsetzung staatliche Normen zu realisieren!

Wie pervers muss jemand in staatlicher Verantwortung oder eine Behörde sein, die einen zeitlich begrenzt (befristet) angestellten Arbeitnehmer u.a. zur strafrechtlichen Verfolgung (illegale Ausländerbeschäftigung, -verleih) auf diese Firmen und Arbeitgebern ansetzt, auf die er nach Fristablauf unbedingt zur Findung einer neuen Arbeitsstelle angewiesen ist, um seinen Lebensweg weiter gestalten und seine Existenz aus Eigeninitiative sichern zu können?

Ist es nicht ekelhaft, wenn so etwas durch einen Mann gerechtfertigt wird, der als Politkader daran beteiligt war, den Menschen in der DDR demokratische Grundsätze zu verwehren und hier nun wieder legitimiert ist, dem Bürger persönliche Freiheiten nehmen zu dürfen?

Widerlich ist, wenn die Volkspartei SPD dieses Vorgehen durch ihren Staatsminister, jetzt parlamentarischen Staatssekretär Rolf Schwanitz stützt, der anfänglich aber mit ganz gegenteiliger Meinung auftrat, die lautete: “In der Sache selbst ist mir die Reaktion des Arbeitsamtes unverständlich. Ich habe deshalb in Ihrer Angelegenheit einen erneuten Vorstoß gegenüber dem Landesarbeitsamt Sachsen vorgenommen“. Dann hat er sein Hemd gewechselt und lässt mitteilen: “Leider komme ich zu keinem anderen Bewertungsergebnis”. Ein Jenachdemer?

Liebe Grüße

Adresse gelöscht, da ich sie nicht kontrollieren kann. Eine Löschung des kompletten Beitrages behält sich das Forum vor. 1v6,5M

P.S. Bei eventueller Unklarheit nochmals kurzum und konkret:

Warum ist es in unserem Land möglich, Aufgaben und Befugnisse aus dem Gewaltmonopol des Staates, hier z.B. von Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht freier Bürger (Arbeitgeber und alle anderen Personen in Betrieben), an zeitlich begrenzte/befristete Aushilfsangestellte in privaten Rechtsverhältnissen zu übertragen. Noch dazu, wenn diese s. g. Aushilfsangestellten dann daraus nachhaltig persönliche Schädigungen erleiden?

Können Sie sich vorstellen, dass ein Wurstwarenfabrikant jemanden einstellt, der vorher unter Preisgabe seiner Person durch Kontrollen bei ihm Gammelfleisch entdeckt hat, was dann zum weiteren Verfahren der Staatsanwaltschaft vorgelegt ist?
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Re: warum muß ich die Ausnahme sein?

Beitragvon folgsam » Do 4. Sep 2008, 12:45

Wer hat eigentlich das Gerücht verbreitet, dass hier wäre eine (anti)Parteiwerbungsplattform?
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Re: warum muß ich die Ausnahme sein?

Beitragvon sun » Do 4. Sep 2008, 17:01

Hääääääääää?

Wer ist die Ausnahme wovon und was und warum?
Worum geht es in diesem Text und warum werden ..... Arbeitnehmer ihrer Rechte beraubt??

Sorry aber kannst du dein Anliegen auf den Punkt bringen?!

Sollte es nur darum gehen, dass sich alle Parteien gegen die Bevölkerung verschworen haben dann poste den Artikel doch bitter unter www . npd . de
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Re: warum muß ich die Ausnahme sein?

Beitragvon 1von6,5Milliarden » Do 4. Sep 2008, 18:01

sun hat geschrieben:Sorry aber kannst du dein Anliegen auf den Punkt bringen?!
Bist du sicher, dass wir das wollen? :kg:
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Re: warum muß ich die Ausnahme sein?

Beitragvon stine » Do 4. Sep 2008, 19:07

sun hat geschrieben:Hääääääääää?
:mg:
Schön, dass andere auch solche Verständnisprobleme haben!

Dachte schon, ich wäre doof! :/

LG stine
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Re: warum muß ich die Ausnahme sein?

Beitragvon boa » Sa 6. Sep 2008, 22:32

Es ist immer derjenige oder dasjenige die Ausnahme für den oder das die Regel nicht zutrifft!

Also: Eine Regel ist etwas, dass immer wieder auf die selbe Weise geschieht. Ist also regelmäßig. Eine Regel sagt über ein bestimmtes Ereignis einen festgelegten Vorgang voraus.
Eine Ausnahme ist etwas, dass von einer Regel abweicht, und diese (obige) Regel nicht bestätigt. Eine Ausnahme weicht stets von einem vorher als regelmäßig festgestellten Vorgang ab.

In meinem beschriebenen Falle heißt das, ohne das ich vorher darüber informiert wurde, hatte ich mit/im normalen
b e f r i s t e t e n Arbeitsvertrag Beamtenaufgaben auszuführen. Nachdem ich diese Aufgaben zur Zufriedeheit des Staates erledigt hatte, wurde ich mir dann wieder selbst überlassen. Wie angemerkt hatte ich ja die Pflicht unkorrektes Verhalten von Arbeitgebern am sich neu formierenden Arbeitsmarkt in Ostdeutschland aufdecken und zur Verfolgung bringen. Daraus entstanden mir natürlich Nachteile, wenn ich mich nun bei den von mir angezeigten Arbeitgebern um Arbeit bewerben mußte.

Auf eine Petition beim DB hin wurde ich dann damit abgefertigt, dass es zwar richtig ist, dass diese Aufgaben den Beamten vorbehalten seien (GG Art.33, Abs.4), für mich aber hier eine Ausnahme gelte!

Das scheint in unserem Vaterland wohl mit jedem Gesetz/Rechtsnorm so zu sein. Wenn in einem Konflikt dem Stärkeren etwas nicht gefällt wird es umgedreht und mit einer Ausnahmeregelung gerechtfertigt. So einfach ist das!

Grüße!
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Re: warum muß ich die Ausnahme sein?

Beitragvon sun » Sa 6. Sep 2008, 23:28

bis jetzt verstehe ich, dass du persönlich von etwas betroffen bist.

Ich verstehe noch nicht wirklich wovon und warum (das verstehst du wohl auch nicht) und ich verstehe auch noch nicht den Zusammenhang zu den Brights. Wir arbeiten da dran!
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Re: warum muß ich die Ausnahme sein?

Beitragvon ganimed » Sa 6. Sep 2008, 23:36

Was mich jetzt noch interessiert ist die Antwort auf die Eingangsfrage: wieso musstest du die Ausnahme sein? Wieso werden solche Ausnahmen gemacht und wieso müssen Nichtbeamte Dinge tun, die nur Beamten vorbehalten sind? Welche Voraussetzungen mussten gegeben sein, um die eigentliche Regel außer Kraft setzen zu können?
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Re: warum muß ich die Ausnahme sein?

Beitragvon stine » So 7. Sep 2008, 09:02

boa hat geschrieben:In meinem beschriebenen Falle heißt das, ohne das ich vorher darüber informiert wurde, hatte ich mit/im normalen
b e f r i s t e t e n Arbeitsvertrag Beamtenaufgaben auszuführen. Nachdem ich diese Aufgaben zur Zufriedeheit des Staates erledigt hatte, wurde ich mir dann wieder selbst überlassen. Wie angemerkt hatte ich ja die Pflicht unkorrektes Verhalten von Arbeitgebern am sich neu formierenden Arbeitsmarkt in Ostdeutschland aufdecken und zur Verfolgung bringen. Daraus entstanden mir natürlich Nachteile, wenn ich mich nun bei den von mir angezeigten Arbeitgebern um Arbeit bewerben mußte.

Danke, verstanden!
Aber die Gegenwehr bei einer Neuanstellung kann doch nur dort stattfinden, wo die Betroffenen noch heute wirken, oder sehe ich das falsch?
Vielleicht solltest du dich anderswo bewerben, dort, wo deine Vergangenheit einen positiven Eindruck hinterlassen hat?

LG stine
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Re: warum muß ich die Ausnahme sein?

Beitragvon 1von6,5Milliarden » So 7. Sep 2008, 09:21

Es geht boa wohl weniger um die eher unwahrscheinliche Anstellung bei einer der betroffenen Unternehmen (ob sein Bewerberprofil überhaupt dort gesucht wird?), mehr darum verbeamtet zu werden.
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Re: warum muß ich die Ausnahme sein?

Beitragvon stine » So 7. Sep 2008, 09:59

Keine Verbeamtung mehr möglich?
Naja, wenn man daaaarauf spekuliert....

LG stine
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Re: warum muß ich die Ausnahme sein?

Beitragvon 1von6,5Milliarden » So 7. Sep 2008, 10:41

Von möglich habe ich nichts gesagt, aber es wird wohl keine durchgeführt. Der Saat drückt sich heute recht gerne und dies ist soweit mir zu Ohren gekommen ist, eher (heute) die Regel als die Ausnahme.

@ TO: Wenn du glaubst du wärest eine Ausnahme, so irrst du dich, du bist (heute) eher die Regel.
Aus Art 33 (4) kannst du praktisch nichts ableiten, ersten wird dort von "in der Regel" gesprochen (juristisch bedeutet dies, Ausnahmen sind immer möglich, ein Fixum wäre es nur ohne die Einfügung "in der Regel") und zweitens wird nicht definiert was eine "hoheitliche Aufgabe" ist. Vor 20 Jahren war die Briefzustellung auch noch eine hoheitliche Aufgabe, heute versucht 'der Staat' - zugeben - so viel und m.E. zuviel als "nicht hoheitlich" zu definieren (und dies auch nur um nicht verbeamten zu müssen), soweit es 'ihm' passt.
Und wo ist der Bezug zum Gegenstand des Forums?
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Re: warum muß ich die Ausnahme sein?

Beitragvon boa » Mi 10. Sep 2008, 13:38

Hi, Forumianer,

Entschuldigung, ich bin wohl mehr oder weniger ausversehen hier gelandet.
Mit meinem geschriebenen Beitrag und Problem glaube ich auch nicht an übernatürliche Lösungsansätze und möchte mich damit auch nicht klüger als andere darstellen.

Klar ist aber und das muß man wissen,
- ich bin persönlich betroffen und es wird meine Situation beschrieben.
- ich und sicherlich auch andere mußten die Ausnahmen sein und deshalb wurden solche Ausnahmen auch nur gemacht, damit
der Staat Kosten (Lohn- und Gehaltskosten) sparen konnte. So sinngemäß der Deutsche Bundestag auf eine Petition hin.
Nichtbeamte (befristete Angstellte) mußten Dinge von Beamten tun, weil die Politik das außerhalb der Rechtsnormen so
entschieden hat. Hier gab es auch keine Vorraussetzung für die Außerkraftsetzung der Regel, weil diese Aufgaben als
Daueraufgaben des Staates klassifiziert sind und dies in der Rechtsprechung auch so bestätigt ist.
- Es gibt dazu keine Betroffenen, die da heute noch wirken. Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Deutschen Zoll's gibt es
für derartige Aufgabenstellungen keine befristeten Angestellten.
Warum soll ich als dem Staat gegenüber Schwächerer diesen Missbrauch billigend in Kauf nehmen und aus meinem
Heimatort flüchten. Außerdem stehen diese Aufgaben in meinem Arbeitszeugnis, welches ich für weitere Bewerbungen
immer wider brauche.
- mir geht es um unseren "Rechtsstaat" und keineswegs um eine Verbeamtung.
- die Ausnahme zu meinen Aufgaben begründen sich meiner Meinung nach in meiner Befugnis der Vertretung des
Gewaltmonopoles des Staates und der vollzugsdienstlich gleichen Rechte und Pflichten wie derer der Ermittlungen der
Staatsanwaltschaften. Eine Briefzustellung steht wohl in einem anderen Licht!

Liebe Grüße
J. Kraus
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Re: warum muß ich die Ausnahme sein?

Beitragvon 1von6,5Milliarden » Mi 10. Sep 2008, 14:19

Mit der Briefzustellung wollte ich nur anzeigen, dass die Zeiten sich wandeln.
Glaubst du, dass eine Politesse (üblicherweise heute nicht einmal Hilfs>>polizist(in)<< sondern maximal (befristet) Angestellte der kommunalen Parküberwachung in ihrer Kommune leichter eine Job findet? (Okay, macht die Situation für dich nicht besser).
Aber ...
Wurdest du gezwungen diese Arbeit anzutreten? Wenn es dir nur um den Rechtsstaat ginge, der aber dadurch eher nicht betroffen wird, denn es ist keine Einzelentscheidung in deinem Fall, sondern es ist eine bekannter (in meinen Augen u.U. durchaus) Missstand, warum jetzt und nicht vorher? Wolltest du einen weiteren Fall schaffen, um damit gegen diesen Missstand zu demonstrieren? Oder geht es dir doch weniger um den Rechtsstaat (der damit als abstarktes Konstrukt "Rechtsstaat" sowieso nicht betroffen ist)? Ein möglicher Verstoß gegen den Rechtsstaat wäre es z.B. wenn es eine "Lex-boa" gäbe, die nur dich und gezielt dich schlechter stellt oder wenn der Staat rückwirkenden das Recht zu deinen (und anderer) Ungunsten verändert hätte.
Aber ich glaube nicht, dass du schon 10 - 20 Jahre die Aufgabe beim Zoll gemacht hast und du nicht vorher schon wissen konntest, dass sie dich nicht oder nicht sicher übernehmen.
Verstehe mich nicht falsch, ich weiß indirekt durchaus von Fällen, da biegt der Staat (bzw. öffentlich-rechtliche Unternehmen) genau in der Sache das Recht schon recht gewaltig und der Unterschied zu einer "Heuschrecke" ist da nur noch marginal. Aber wenn dies jetzt aktuell ist bei dir, dann sollte eigentlich diese Unzuverlässigkeit des Staates bei den Wünschen auf Übernahme schon bekannt gewesen sein.
Hat nach meiner Weltsicht noch nichts direkt mit Rechtsstaat zu tun, kratzt aber schon deutlich an dessen Schwelle. Hat aber mit dem "modernen" Verständnis zu tun, dass der Staat für den Bürger da sein sollte und nicht den Bürger ausnehmen und übervorteilen sollte.
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