stine hat geschrieben:Mit diesem Urteil wird im Prinzip die vertragliche Sicherstellung ausgehebelt. Als Präzedenzfall genommen hieße das, man kann unterschreiben was man will, im Zweifelsfall gelten die Vertragsinhalte nicht, LG stine
Stine, nicht alles was man in einen Vertrag schreibt ist rechtens, nur weil es dort drin steht, darum geht es. Es kann gegen Gesetze verstoßen oder auch gegen die guten Sitten.
Nehmen wir mal ein einfaches Beispiel:
Du und ich schließen einen Sklavenvertrag, Du bist die Domina und ich der Sub. So, wenn mir die Sache irgendwann zu blöd wird und ich mir nicht mehr von Dir den Hintern versohlen lassen will, kannst du das nicht einklagen, der Vertrag ist aus oben genannten Gründen nicht gültig und wenn wir ihn mit Blut unterschrieben haben.
Genau so ist das mit dem Organisten und der Kirche, die Kirche hat Bedinungen in den Vertrag geschrieben, die gegen Gesetze verstoßen, die dem Vertragsinhalt übergeordnet sind.
Ich will jetzt nicht auf einer bestimmten Sache herumreiten, aber gerade die Kirche sollte sich, wenn es um Fragen der Sexualmoral geht doch sehr zurückhalten, die haben sich ihre Reputation doch komplett ruiniert.
musicman