sharif hat geschrieben: folgsam hat geschrieben:folgsam hat geschrieben:Beispiel : Nürnberger Rassengesetze und der Schießbefehl an der innerdeutshcen DDR Grenze.
Bringe lieber Beispiele, wo du ernsthaft deine moralische Vorstellung darstellen kannst.
Ich hätte Cäsar auch niemals abgestochen.
folgsam hat geschrieben:Ich würde auch jederzeit Gesetze brechen, würde ich durch die Einhaltung dieser meinen Moralvorstellungen diametral entgegensetzt handeln.
Mir ist vorhin beim verfassen meines Beitrags schon eins in den Sinn gekommen, aber es ist komplexar als diese (so erlebte ich es aus eigenen Gesprächen) einfache Annahme das die eigene Religion aufjdenfall wichtiger ist als die Gesetzeslage. Ich will kurz darlegen was ein mögliches Szenario wäre. Die Frage ist wie man "völlig entgegengesetz" in der Praxis definiert. Das ist eben auch von der Situation, dem psychischen Druck dem man ausgesetzt ist/sich selbst aussetzt und dem subjektiven Empfinden abhängig.
Nehmen wir mal an, es wird über eine zwangsweise implantierung von einer Kombitechnologie RFID/GPS-Sender bei jedem Menschen als Pflicht ernsthaft diskutiert (kleine Spritze unter die Haut, mehr nicht). Die rechtliche Umsetzung ist noch fraglich, aber aus Terrorangst in der Bevölkerung ist es in der Regierungskoalition und auch mit Stimmen der Opposition nurnoch eine Detailfrage. Zugriff darauf haben nach der aktuellen Planung die Sicherheitsbehörden ohne jegliche richterliche Vorkontrolle, die Daten nutzen können. Sie werden natürlich gespeichert und können zur Erstellung von Bewegungsprofilen benutzt werden. Auch soll die Videoüberwachachung ausgeweitet und mit biometrischen Verfahren kombiniert werden. Zugriff erfolgt hier nach Gesetzesvorlage ebenso durch die Sicherhetisbehördern wie bei den Chips. Im Internet wird eh schon mitprotokolliert wer welche Seite aufruft und wohin man eine Mail schreibt. Der Vorschlag des Innenministers, die Provider auf Vorrat eine Inhaltsspeicherung durchführen zu lassen die im Verdachtsfall durch die Sicherheitsbehörden abgerufen werden kann wird gerade diskutiert. Einige Verfassungsrechtler äußern Zweifel an der Umsetzbarkeit, aber machen auch deutlich das es gesetzlichen Spielraum gäbe solche Maßnahmen bei "Gefahr im Verzug" durchzuführen.
Die Entfernung der "Technischen Einrichtungen zum Schutz der Bürger in der Offentlichkeit und Terrorismusabwehr" (aka Überwachungschips und Kameras) soll natürlich als Straftat geahndet werden. Die Nutzung von Methoden die zum Ziel haben die "Schutzmechanismen des Staats vor terrorstischen Angriffen aus dem Internet" zu umgehen ist schon seit einiger Zeit verboten.
Des weiteren sorgen einige Gesetzesänderungen im Grundgesetz für Unruhe. Nach langem hin und her kommt es zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und etwas "Aufstand der Entrüsteten" (vom Bundesinnenminister auch "Größte Ansammlung von Krakelern aller Zeite" bzw. "Republikzersetzer" genannt). Jedoch entscheidet der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in einer knappen 5:3 Entscheidung , dass die Streichung des Artikel 20 Absatz 4 GG (Widerstandsrecht) rechtens ist, da er als durch die Notstandsgesetze eingeführter Absatz nicht unter die Unabänderlichkeit fällt. Die letzte rechtliche Möglichkeit des Bürgers sich der Aushölung seiner Grundrechte und der Verfassung der BRd notfalls gewaltsam zu wiedersetzen ist somit verschwunden.
Hier wäre (spätestens) ein Punkt erreicht, an dem ich für mich bereit wäre gegen geltendes Gesetz zu verstoßen. Auch wenn dies für mich körperliche Beeinträchtigung, Tot oder längeren Gefängnisaufenthalt zur Folge haben könnte.
Ich hoffe diese (etwas lang geratene) Distopia zeigt, dass es für mich durchaus Grenzen gibt an denen sich meine moralische Einstellungen über die geltende Gesetzeslage hinwegesetzen würde. Aber im Unterschied zu Personen die die jetzige Gesetzeslage schon ohne mit den Wimpern zu zucken überschreiten würde, wäre für mich eine dramatischere Verschärfung der Situation nötige.