stine hat geschrieben:Was, wenn nicht die eigene Todesangst, könnte sie wirklich schrecken, bei ihrer eigenen seelischen Abgebrühtheit?
Klar, wie die kleinen Kinder eben, wenn sie einen strafenden Klapps auf ihren Po bekommen haben: "Das hat ja gar nicht weh getan!"Myron hat geschrieben:Wie viele Befragungen verurteilter Mörder ergeben haben, scheint die Abschreckungskraft der Todesstrafe in Wirklichkeit äußerst schwach zu sein.
Du knallst hier den primitiven Rachegedanken wieder voll in den Ring.stine hat geschrieben:Was aber bei der Diskussion nicht vergessen werden darf ist die Tatsache, dass es hierbei nicht um bescheidene, harmlose Mitbürger geht, sondern um Menschen, die sich selbst schuldig gemacht haben und die ihre Opfer selbst nicht nach Schmerzfreiheit fragten, bevor sie sie töteten.
Ja und? Was machst du bei Fällen die nicht absolut 100%ig sind, aber im normalen Rechtsalltag immer für eine Verurteilung gut sind?stine hat geschrieben:Heckenschützen in USA zB, die wahllos Frauen und Männer auf Supermartktparkplätzen erschossen oder Kriegsverbrecher, die Frauen und Kinder auf dem Gewissen haben. Ganz zu schweigen von den Versuchsärzten im dritten Reich.
Myron hat geschrieben:Wo steht eigentlich geschrieben, dass bei der Hinrichtung keine Schmerzen oder Qualen entstehen dürfen?
Mark hat geschrieben:Es ist ein fundamental wichtiges Signal für alle Mitmenschen, wenn das Leben der Menschen grundsätzlich IMMER respektiert und bewahrt wird.
ganimed hat geschrieben:1) fehlende Revisionsmöglichkeit
In den USA scheint man zumindest eine erhöhte Sorgfalt in entsprechenden Prozessen walten zu lassen. [...] Und wenn man dann bedenkt, dass eine langjährige Haftstrafe auch nicht wieder gut zu machen ist, könnte man schon mal abwägen. Ein KO-Argument ist das jedenfalls für mich nicht.
ganimed hat geschrieben:2) der Abschreckungswert ist gleich Null
Ich stimme dem bisher gesagten zu: eine Strafe soll
a) das Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft befriedigen
b) den Bestraften läutern und zur Besserung bewegen
c) andere potentielle Täter von irgendwas abhalten
(c) klappt, soweit ich lese, nie, auch nicht bei anderen Strafen. (b) klappt bei der Todesstrafe naturgemäß auch nie. Aber (a) bliebe als Sinn übrig. Immerhin.
ganimed hat geschrieben:3) Todesurteile sind unwirtschaftlich
Verfahren mit Todesurteil kosten mitunter mehr als lebenslange Haft (vermutlich aber nicht in China, sondern eher nur in USA). Aber die Kosten sind in einer ethischen Grundsatzdebatte wohl eher nebensächlich.
ganimed hat geschrieben:4) Inhumane Hinrichtung (z.B. Todesspritze wirkt nicht richtig, Schmerzen werden nicht immer vermieden)
[...] Korregiert mich, wenn ich mich übertrieben unmenschlich anhöre, aber wo steht eigentlich geschrieben, dass keine Schmerzen oder Qualen entstehen dürfen?
ganimed hat geschrieben:5) Staat sollte nicht auf die Stufe des Mörders hinabsteigen und selbst morden bzw. niemand hat das Recht zu morden.
Eine Hinrichtung nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren ist kein Mord. Sonst wäre die alternative Haftstrafe mit demselben Argument ja Freiheitsberaubung.
ganimed hat geschrieben:Mit der kategorischen Ablehnung von "Leben nehmen" habe ich auch in dieser Runde meine Probleme.
ganimed hat geschrieben:Außerdem wäre auch die Todesstrafe ein bestimmtes Signal, nämlich eines für ein bestimmtes Gerechtigkeitsverständnis.
ganimed nannte es "das Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft befriedigen". Klingt schon viel besser, oder?1von6,5Milliarden hat geschrieben:Du knallst hier den primitiven Rachegedanken wieder voll in den Ring.
Der eher schmerzfreie Mord ist sicher selten. Trotzdem ist dabei nicht zu vergessen das nagende Leid der Hinterbliebenen. Das bleibt immer!1von6,5Milliarden hat geschrieben:...wenn ein Supermarktparkplatz-Killer der absolut perfekte Killer ist und per "perfekte" Treffer seine Opfer "unmerklich" (sie hatten keine Vorahnung, waren "absolut sofort" tot) ermordet hat?
Vielleicht denke ich als Frau einfach anders.1von6,5Milliarden hat geschrieben:Würdest du dann einen sadistischen Mörder zu Tode foltern?
Klingt nach einer euphemistischen Verbrämung von die Rache des Pöbels.stine hat geschrieben:ganimed nannte es "das Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft befriedigen". Klingt schon viel besser, oder?1von6,5Milliarden hat geschrieben:Du knallst hier den primitiven Rachegedanken wieder voll in den Ring.
Selten schließt die Möglichkeit einer theoretischen Betrachtung nicht aus. Ich warte auf die Antwort.stine hat geschrieben:Der eher schmerzfreie Mord ist sicher selten.1von6,5Milliarden hat geschrieben:...wenn ein Supermarktparkplatz-Killer der absolut perfekte Killer ist und per "perfekte" Treffer seine Opfer "unmerklich" (sie hatten keine Vorahnung, waren "absolut sofort" tot) ermordet hat?
Und? Ändert es sich wirklich? Ja, bei manchen wird wohl der primitive Rachegedanke zu einer Obsession, der vielleicht auch nur den Schmerz des Verlustes überdecken soll, vielleicht aber auch ersetzt. Aber ist dies ein Kriterium für Gerechtigkeit? Ganz sicherlich nicht.stine hat geschrieben:Trotzdem ist dabei nicht zu vergessen das nagende Leid der Hinterbliebenen. Das bleibt immer!
Bilde dir nichts auf dein Weibchenschema ein.stine hat geschrieben:Vielleicht denke ich als Frau einfach anders.1von6,5Milliarden hat geschrieben:Würdest du dann einen sadistischen Mörder zu Tode foltern?
böses weil schlechtes Beispiel, denn es ist primär der Aufhetzung (zum Kauf!) durch die Unterschichtenmedien geschuldet. So schlimm jeder einzelne Fall ist, zu deiner Kindheit waren übrigens um ein vielfaches mehr Kinder davon betroffen.stine hat geschrieben:Jedesmal, wenn in den Medien Bilder von vermissten Kindern gezeigt werden, dreht sich mir der Magen um. Das ist Leid pur!
Nur weil ein System nicht perfekt ist, plädierst du für ein sicherlich schlechtes System?stine hat geschrieben:Wenn ein Menschenleben schon zu Beginn vernichtet wird, das muß nun nicht einmal der Tod sein (der ist oft noch gnädiger, als das Weiterleben), dann kann ich wirklich nur schwer drüber stehen, wenn die Täter mit ein paar Jahren davonkommen.
Ja. liegt an der klerikal-feudalen Vergangenheit. Sachschäden bzw. Sachdelikte wiegen fast schwerer (teilweise tatsächlich schwerer) als Delikte an Leib und Leben. Denn nehmen konnte man früher ja nur denen sächliche Werte, die welche hatten, also dem Klerus und (vereinfacht) dem Adel - also denen die weltlich oder religiös herrschten.stine hat geschrieben:Wir leben leider in einer Gesellschaft, in der den Tätern mehr Augenmerk geschenkt wird, als den Opfern.
Ja, dies ist ein großes Problem, quer durch unser System. Egal ob Kind, Schüler, Mitarbeiter oder sonstwo, gelobt wird wenig, Tadel und Strafe scheint oft die einzige Aufmerksamkeit und Zuwendung zu sein, der Lerneffekt daraus ist im Extremfall eine Katastrophe.stine hat geschrieben:Das weiß auch inzwischen unsere Jugend, dass Beachtung in der Regel auf Untaten folgt und nicht auf Guttaten. Das spornt an.
Dies hat damit wiederum fast nichts zu tun, außer in der BILD. Die Crux ist, dass ohne diese Maßnahmen, ein (jugendlicher) Straftäter ja nur noch in einer negativen Gesellschaft wäre.stine hat geschrieben:Teure Integrationsmaßnahmen und psychologische Betreuung des Jugendstrafvollzugs müssen erst den Beweis erbringen, dass Täter "reparierbar" sind.
Wenn es das Opfer zulässt und damit einverstanden ist, ja.stine hat geschrieben:Den Ansatz, die Täter dazu zu verdonnern, Opfer intregativ zu begleiten und Sozialdienstleistungen auszuführen, finde ich zwar waghalsig, aber noch am besten dazu geeignet das Bewußtsein für die Untat stärker auszuformen.
Und genau da ist ein weiteres Problem. Wann ist 100%?stine hat geschrieben:Um auf die Todesstrafe zurückzukommen: Ich bin nicht zwangsläufig dafür, aber in manchen Fällen finde ich sie gerechtfertigt.
Der Beweis der Schuld muß natürlich hundertprozentig sein.
Wieso strafen wir dann überhaupt? Geht es nur um den Lerneffekt der Täter?1von6,5Milliarden hat geschrieben:...Gerechtigkeitsempfinden...klingt nicht besser, nur nach fetter verlogener Schminke.li
Nur weil mancher Mord schmerzfrei ist, soll die Tat eine bessere sein?1von6,5Milliarden hat geschrieben:Selten schließt die Möglichkeit einer theoretischen Betrachtung nicht aus. Ich warte auf die Antwort.
Die Straftaten an Kindern sind für dich schlechte Beispiel?1von6,5Milliarden hat geschrieben:böses weil schlechtes Beispiel, denn es ist primär der Aufhetzung (zum Kauf!) durch die Unterschichtenmedien geschuldet. So schlimm jeder einzelne Fall ist, zu deiner Kindheit waren übrigens um ein vielfaches mehr Kinder davon betroffen.
Ich plädiere nicht für die Todesstrafe, aber ich kann verstehen, dass manche Straftat danach verlangt. Auch, wenn es nach deinem Dafürhalten nur die Rache der niederen Schichten sein sollte.1von6,5Milliarden hat geschrieben:Nur weil ein System nicht perfekt ist, plädierst du für ein sicherlich schlechtes System?
stine hat geschrieben:Nur weil mancher Mord schmerzfrei ist, soll die Tat eine bessere sein?1von6,5Milliarden hat geschrieben:Selten schließt die Möglichkeit einer theoretischen Betrachtung nicht aus. Ich warte auf die Antwort.
Danke, lieber Mörder, dass du mein Kind nicht leiden hast lassen!![]()
Ein gutes Beispiel, wäre ein Beispiel welches nicht in und von den Medien missbraucht wird.stine hat geschrieben:Die Straftaten an Kindern sind für dich schlechte Beispiel? Was wäre denn ein gutes Beispiel?1von6,5Milliarden hat geschrieben:böses weil schlechtes Beispiel, denn es ist primär der Aufhetzung (zum Kauf!) durch die Unterschichtenmedien geschuldet. So schlimm jeder einzelne Fall ist, zu deiner Kindheit waren übrigens um ein vielfaches mehr Kinder davon betroffen.
Eine Straftat verlang nach gar nichts. Abgesehen davon, dass die Straftat ja selber nur ein Konstrukt des Menschen ist, auch die die Konsequenzen die man fordern könnte, ergeben sich nicht aus dieser Tat selber, sondern wiederum nur aus den Gedanken der Menschen.stine hat geschrieben:Ich plädiere nicht für die Todesstrafe, aber ich kann verstehen, dass manche Straftat danach verlangt.1von6,5Milliarden hat geschrieben:Nur weil ein System nicht perfekt ist, plädierst du für ein sicherlich schlechtes System?
Ja und?stine hat geschrieben:Und hundertprozentige SIcherheit hatte man bestimmt in allen Kriegen. Da sah man ja genau, wer was verordnete.
1von6,5Milliarden hat geschrieben:Was wurde (ganz allgemein!) warum angeordnet oder nicht angeordnet?
AgentProvocateur hat geschrieben:GG Artikel 1. Den müsste man wohl ändern.ganimed hat geschrieben:aber wo steht eigentlich geschrieben, dass keine Schmerzen oder Qualen entstehen dürfen?
AgentProvocateur hat geschrieben:Naja, ich nenne dieses Gerechtigkeitsverständnis aber eher "Rachebedürfnis". ... Es ist das uralte "Auge um Auge, Zahn um Zahn" - Prinzip, das aber insgesamt meiner Auffassung nach sehr viel mehr schadet, als es nutzen kann.
AgentProvocateur hat geschrieben:Es geht aber hier mE um etwas anderes: um bestimmte humane Grundsätze, die unser Staat sich selber auferlegt hat und zwar gegen jedermann, egal, was dieser getan hat, ihn also immer mit einem gewissen Grundrespekt zu behandeln, der nicht verwirkt werden kann. Das ist mE ein unverzichtbarer Bestandteil einer humanen Gesellschaft, zumindest einer, die ich mir wünsche.
AgentProvocateur hat geschrieben:Und bei einem Justizirrtum kann man zwar auch eine Haftstrafe nicht ungeschehen machen, aber man kann den Verurteilten rehabilitieren und zumindest teilweise Entschädigung leisten. Dies ist bei einem Hingerichteten nun mal gänzlich ausgeschlossen, denn der ist tot, weg, futsch. Meiner Meinung nach durchaus ein wesentlicher Unterschied und das reicht mir eigentlich schon als KO-Argument.
AgentProvocateur hat geschrieben:Unschuldig angeklagt werden kann jeder, auch Du, und Du kannst das Pech haben, dass alle Indizien gegen Dich sprechen. Es gibt nie 100%-ige Sicherheit bei einer Verurteilung.
ganimed hat geschrieben:Diese Würde wird deiner Ansicht nach dadurch verletzt, dass man dem Menschen bei einer Hinrichtung Schmerzen zufügt?
ganimed hat geschrieben:AgentProvocateur hat geschrieben:Naja, ich nenne dieses Gerechtigkeitsverständnis aber eher "Rachebedürfnis". ... Es ist das uralte "Auge um Auge, Zahn um Zahn" - Prinzip, das aber insgesamt meiner Auffassung nach sehr viel mehr schadet, als es nutzen kann.
Der potentielle Nutzen der Todesstrafe wäre wohl, dass dieses Rachebedürfnis befriedigt wird. Was wäre denn der Schaden, den du da siehst, und der angeblich sehr viel größer als der Nutzen ist?
ganimed hat geschrieben:AgentProvocateur hat geschrieben:Und bei einem Justizirrtum kann man zwar auch eine Haftstrafe nicht ungeschehen machen, aber man kann den Verurteilten rehabilitieren und zumindest teilweise Entschädigung leisten. Dies ist bei einem Hingerichteten nun mal gänzlich ausgeschlossen, denn der ist tot, weg, futsch. Meiner Meinung nach durchaus ein wesentlicher Unterschied und das reicht mir eigentlich schon als KO-Argument.
Aber es gibt ja auch immerhin den gegenteiligen Fall. Triebtäter wird zu einer Haftstrafe verurteilt, kommt wegen guter Führung frei und mordet dann erneut. (Solche Fälle gibt es, soweit ich weiß, durchaus). Dann sind die erneuten Opfer auch tot, weg, futsch. Mit der Todesstrafe wäre das in diesen Fällen nicht passiert. Ich finde, das kann man durchaus mal gegenrechnen. Alles eine Frage der Abwägung.
ganimed hat geschrieben:AgentProvocateur hat geschrieben:Unschuldig angeklagt werden kann jeder, auch Du, und Du kannst das Pech haben, dass alle Indizien gegen Dich sprechen. Es gibt nie 100%-ige Sicherheit bei einer Verurteilung.
Ich kann auch unschuldig das Opfer eines Gewaltverbrechens werden. Oder ich sterbe beim Überqueren der Straße. Ich finde, dass die Sicherheit (auch meine) oder die Justizsicherheit durch die Abschaffung der Todesstrafe nicht unbedingt nur erhöht wurde, und in einem spürbaren Maße sowieso nicht.
AgentProvocateur hat geschrieben:Der Schaden wäre eine Verrohung der Gesellschaft.
AgentProvocateur hat geschrieben:Einen Nutzen sehe ich nicht, denn ich meine nicht, dass gewisse Rachebedürfnisse (kastriert das Monster; blast ihm das Lebenslicht aus, er hat es nicht anders verdient) befriedigt werden müssen.
AgentProvocateur hat geschrieben:Wenn man jemanden aus der Haft entlässt, dann weiß man nicht, ob er einen Mord begehen wird. Wenn es starke Indizien dafür gibt, dass er es tun wird, dann wird er normalerweise nicht freigelassen, sondern bleibt in Sicherheitsverwahrung. Dieser Einwand hat also sowieso nichts mit der Todesstrafe zu tun.
ganimed hat geschrieben:1) Bei der Todesstrafe gibt es eine gewisse Gefahr, Unschuldige hinzurichten.
2) Bei der vorzeitigen Entlassung von lebenslang Inhaftierten gibt es eine gewisse Gefahr, neue Opfer zu bekommen.
Wenn ich die Todesstrafe einführe, dann erhöhe ich die Gefahr (1), dass Unschuldige sterben.
Wenn ich die Todesstrafe verbiete, dann erhöhe ich statistisch die Anzahl der Fälle unter (2) und erhöhe also ebenfalls die Gefahr, dass Unschuldige sterben.
Mit welcher Maßnahme man mehr Gefahr erzeugt, müsste man wohl näher untersuchen. Aber tendenziell ist die Gefahr offenbar unvermeidbar. Insofern finde ich, zieht das Argument mit der fehlenden Revisionsmöglichkeit nicht.
ganimed hat geschrieben:AgentProvocateur hat geschrieben:Einen Nutzen sehe ich nicht, denn ich meine nicht, dass gewisse Rachebedürfnisse (kastriert das Monster; blast ihm das Lebenslicht aus, er hat es nicht anders verdient) befriedigt werden müssen.
Was ist das denn für ein Argument? Du entscheidest also einfach mal so, dass bestimmte Bedürfnisse nicht befriedigt werden müssen. Und wenn sie dann befriedigt würden, so wäre das demnach kein Nutzen? So einfach geht das aber nicht. Natürlich ist jede Befriedigung eines Bedürfnisses für sich genommen erst einmal ein Nutzen, per Definition. Du kannst höchstens diesen Nutzen in Relation setzen zu dem Schaden. Aber den Nutzen einfach hinfort wischen aufgrund deiner persönlichen Ansichten geht nicht. So objektiv sollten wir an dieser Stelle schon sein.
ganimed hat geschrieben:AgentProvocateur hat geschrieben:Wenn man jemanden aus der Haft entlässt, dann weiß man nicht, ob er einen Mord begehen wird. Wenn es starke Indizien dafür gibt, dass er es tun wird, dann wird er normalerweise nicht freigelassen, sondern bleibt in Sicherheitsverwahrung. Dieser Einwand hat also sowieso nichts mit der Todesstrafe zu tun.
[...] Ich versuche es nochmal ausführlich mit dem Gegenargument zur fehlenden Revisionsmöglichkeit. Das ursprüngliche Argument gegen die Todesstrafe lautet ja: "wenn sich hinterher heraus stellt, dass ein Verurteilter doch unschuldig war, dann kann man die Todesstrafe nicht mehr rückgängig machen. Durch die Todesstrafe sterben also Unschuldige."
Gegenargument:
1) Bei der Todesstrafe gibt es eine gewisse Gefahr, Unschuldige hinzurichten.
2) Bei der vorzeitigen Entlassung von lebenslang Inhaftierten gibt es eine gewisse Gefahr, neue Opfer zu bekommen.
Wenn ich die Todesstrafe einführe, dann erhöhe ich die Gefahr (1), dass Unschuldige sterben.
Wenn ich die Todesstrafe verbiete, dann erhöhe ich statistisch die Anzahl der Fälle unter (2) und erhöhe also ebenfalls die Gefahr, dass Unschuldige sterben.
Mit welcher Maßnahme man mehr Gefahr erzeugt, müsste man wohl näher untersuchen. Aber tendenziell ist die Gefahr offenbar unvermeidbar. Insofern finde ich, zieht das Argument mit der fehlenden Revisionsmöglichkeit nicht.
JustFrank hat geschrieben:Wenn ein Staat ebenfalls Menschen tötet, handelt er dann moralischer?
JustFrank hat geschrieben:Wenn das System dann aber selbst tötet, um zu verhindern, dass Einzeltäter töten, führt es dieses oberste Ziel dann nicht ad absurdum?
dann können extremen Rachegelüste, die dem Lebenswillen eines einzelnen entgegen stehen, nicht entsprochen werden (a man's life is all he has - d.h. ich bewerte dieses Interesse weiter zu leben weit höher als das Racheinteresse
AgentProvocateur hat geschrieben:Nö, die Gefahr ist nicht unvermeidbar, denn es ist ja nicht richtig, dass, wie Du zu behaupten scheinst, es keine Alternative zwischen Todesstrafe und (wieso eigentlich "vorzeitigen"?) Freilassen eines als sehr rückfallgefährdeten angesehenen Menschen gibt
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