Paintballverbot

Wird das anstehende Paintballverbot vom Verfassungsgericht gekippt ?

Umfrage endete am Sa 16. Mai 2009, 01:59

Nein, warum denn ? ist doch sinnvoll ?
0
Keine Stimmen
Schwer zu sagen...
4
50%
100pro !
4
50%
 
Abstimmungen insgesamt : 8

Re: Paintballverbot

Beitragvon pinkwoolf » Mo 18. Mai 2009, 19:25

HFRudolph hat geschrieben:
pinkwoolf hat geschrieben:… aber ich habe Indianerspiele usw. seit jeher verabscheut. …

Und was genau willst Du uns damit sagen…

Gute Frage. Vermutlich habe ich einfach nur so dahererzählt.

Wenn ich es überdenke: Nicht alle Jungen mögen Ballerspiele; und nicht alle Mädchen sind von der Ballerei unbeeindruckt.

Würde ich das jetzt in Prozentzahlen aufdröseln, die ich nicht kenne, dann hätte ich mir diese Schnurre aus meinem Leben in der Tat sparen können. Statistisch irrelevant.

Der Tenor meiner Post ging jedoch dahin, dass Ballern eher harmlos ist, solange es ein Spiel ist. Kathartisch eben.

Eine Vorliebe für Paintball erscheint mir persönlich ebenso grotesk wie Briefmarken- oder Bierdeckelsammeln, aber nicht gefährlich. Die Hortung von scharfen Waffen im Schlafzimmerschrank lässt mich dagegen eher an Briefbomben und Kanalisationsdeckel denken.
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Re: Paintballverbot

Beitragvon 1von6,5Milliarden » Di 19. Mai 2009, 07:26

HFRudolph hat geschrieben:
1von6,5Milliarden hat geschrieben:Ist dies Ironie oder bist du mit Charlton Heston verwandt?

Je länger ich darüber nachdenke, umso überzeugender finde ich das. Einer muss doch auch beim Paintball immer zuerst schießen. Theoretisch darfst Du jede Schusswaffe zur Notwehr verwenden,
Nun, man darf zur Notwehr alles nutzen, was kein übertriebenes Mittel wäre. Ich darf also einen simplen Einbrecher der weder mich noch andere Personen bedroht eher nicht erschießen (auch wenn dies mit einem üblichen(!) Luftgewehr oder Paintballgewehr nicht so ganz simpel ist).
HFRudolph hat geschrieben: auch wenn zu Hause im Ergebnis nur Luftgewehre erlaubt sind. Man darf sich nicht richtig bewaffnen und mit den vorhandenen Waffen soll man es auch nicht üben dürfen?
Darfst du, aber eben richtig und nicht "falsch". Du darfst ja in einen Schützenverein gehen und mit dem Luftgewehr üben. Kannst du aber auch zuhause machen, man sollte halt alles zerbrechliche entfernen und das Fenster gut von innen schützen.
Bezüglich einer Notwehrverteidigung mit einem Luftgewehr ist ein Schießen am Schießstand sicherlich weniger unrealistis als ein Rambogeballere mir Paintballwaffen.
HFRudolph hat geschrieben:Überhaupt hängt durchaus ein ganzes Menschenbild dahinter, wenn man wie in den USA sagt, dass sich die Menschen selbst verteidigen können, soweit der Staat nicht dazu in der Lage ist. In Deutschland ist man ja wehrlos.
Naja, man ist ja auch so hochgefährdet. Die nächsten Angehörigen sind da zigfach gefährlicher und gegen Gift in der Suppe, einen Schubs von der Treppe oder Leiter oder ein nächtliches Kopfkissen auf dem Kopf hilft auch keine MP.
Aber Waffen zuhause erhöhen die Wahrscheinlichkeit des Einsatzes gegen alle, auch gegen die eigene Familie (oder sich selbst).

Aber Realismus ist ja nicht gefragt, nur seltsame Phantasien.

HFRudolph hat geschrieben: Es fragt sich nur, welchen Preis man zu zahlen bereit ist.
Eben

HFRudolph hat geschrieben:Wenn Platzpatronen ausgegeben wurden, dann durften wir auch in Richtung Mensch schießen, mit genügendem Abstand versteht sich.
Nope (wir nicht, IIRC)
HFRudolph hat geschrieben:Eine Apfelsine kann man auch mit Platzpatronen zerschießen, wenn man sie vor den Lauf hält.
Nope, nicht bei der BW. Platzpatrone => MPG (G3) und ich glaube nicht (hat mich aber auch nie interessiert oder ich weiß es nicht mehr) dass da genügend Druck rauskam. Und ich kann mich nicht an Platzpatronen für meine Dienstwaffe (P9) erinnern und bei der Uzzi? k.A. mehr.
Man durfte nur auf Pappe zielen, ich gebe zu an Übung/Manöver erinnere ich mich jetzt aber nicht mehr so. :opa: Meine Begeisterung für den Verein war auch nicht gerade grenzenlos. Intelligenz, Bildung und "Freude an Waffen" sind dort nicht gerade in Gleichschritt marschiert.
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Re: Paintballverbot

Beitragvon HF******* » Di 19. Mai 2009, 10:29

Ich will jetzt keine Bundeswehrstorys auspacken, das wird sonst endlos…

1von6,5Milliarden hat geschrieben:Ich darf also einen simplen Einbrecher der weder mich noch andere Personen bedroht eher nicht erschießen (auch wenn dies mit einem üblichen(!) Luftgewehr oder Paintballgewehr nicht so ganz simpel ist).

Eben. Und soetwas kann man nicht am Schießstand üben…

Ein normaler Einbrecher wird sich ja nicht als erstes ausweisen wollen. Dann kannst Du ihn festnehmen, wenn er sich nicht ausweist - oder sogar flüchtet und nicht auf die Polizei wartet … wobei ich davon eher abraten würde, einen Einbrecher festzunehmen, wenn Du nur mit einem Luftgewehr bewaffnet bist… bei dem durchschnittlichen Einbrecher würde ich eher empfehlen, dass Du flüchtest… also nichts gewesen mit „das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“.

Um es mal ganz krass auszudrücken: Ich würde es nicht für illegitim halten, wenn man mit Paintpall üben würde, wie man einen Einbrecher als bewegtes Objekt mit einem Luftgewehr kampfunfähig macht oder dessen Flucht beendet.
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Re: Paintballverbot

Beitragvon 1von6,5Milliarden » Do 21. Mai 2009, 11:11

Zur unmittelbaren Gefahrenabwehr ist es i.d.R. nicht notwendig einen Einbrecher festzuhalten oder festzunehmen (als gerade Betroffener / als gerade Heimgesuchter! Für die Polizei sieht dies natürlich anders aus. Aber auch die sollte auf fliehende eher "vorsichtig" schießen.)
Je laxer das Waffenrecht desto größer ist auch die Chance, dass ein Einbrecher Waffen besitzt, die Übung via Paintballspiel wird dem Einbrecher genauso, i.d.R. wohl mehr nutzen als dem durchschnittlichen Heimgesuchten. Dies Pseudoargument sticht daher absolut nicht.
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Re: Paintballverbot

Beitragvon HF******* » Fr 22. Mai 2009, 09:46

Es spielt keine Rolle, was durchschnittlich der Fall ist. Die Frage ist, ob man ein solches Recht zur Notwehr und Festnahme mittelbar entziehen kann, indem man jede faktische Möglichkeit entzieht.

Man muss nicht hinnemhen, dass ein Einbrecher weg läuft, ohne auf den Schaden in Anspruch genommen zu werden. Du musst natürlich auch keine Notwehr üben oder den Täter festnehmen. Das spielt aber für die Fragestellung keine Rolle, was irgendwer für sich will.

Auf einen flüchtenden Täter „vorsichtig“ zu schießen ist ja wohl ein Euphemismus. Natürlich soll man erst drohen und dann vorrangig auf die Beine zielen, aber schieß mal auf eine flüchtende Person und triff sie in die Beine: Und dann noch mit einem Luftgewehr - nach 20 m Abstand lacht der Täter Dich nur noch aus, wenn Du auf die Beine oder Jacke schießt… Und bezüglich der Polizei würde ich sagen: Wenn der Täter entkommt, dann hat sie etwas falsch gemacht…
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Re: Paintballverbot

Beitragvon 1von6,5Milliarden » Fr 22. Mai 2009, 11:53

HFRudolph hat geschrieben:Es spielt keine Rolle, was durchschnittlich der Fall ist.
Natürlich. Der durchschnittliche Einbrecher dürfte einem durchschnittlichen Einbruchsopfer überlegen sein.
HFRudolph hat geschrieben:Die Frage ist, ob man ein solches Recht zur Notwehr und Festnahme mittelbar entziehen kann, indem man jede faktische Möglichkeit entzieht.
Was willst du damit sagen? Dass ein Paintball-Verbot dir die Möglichkeit zur Notwehr etwa wegnimmt?
HFRudolph hat geschrieben:Man muss nicht hinnemhen, dass ein Einbrecher weg läuft, ohne auf den Schaden in Anspruch genommen zu werden.
Wenn er schon am Fliehen ist und du nur durch Einsatz einer Schusswaffe auf(!) den Fliehenden diesen an der Flucht hindern kannst, dann ist es längst keine Notwehr mehr.

HFRudolph hat geschrieben:Auf einen flüchtenden Täter „vorsichtig“ zu schießen ist ja wohl ein Euphemismus.
Nein, den Vorsicht bedeute hier, dass man achtgibt was man trifft.
HFRudolph hat geschrieben:Natürlich soll man erst drohen und dann vorrangig auf die Beine zielen, aber schieß mal auf eine flüchtende Person
Dies dürfen du und ich nicht, denn dies ist keine Notwehr mehr.
HFRudolph hat geschrieben:und triff sie in die Beine: Und dann noch mit einem Luftgewehr - nach 20 m Abstand lacht der Täter Dich nur noch aus, wenn Du auf die Beine oder Jacke schießt…
Eben, also was soll dein Gerede wegen Paintball und Übung zur Notwehr gegen Einbrecher - abgesehen davon, dass eben Einbrecher auch üben können damit.
HFRudolph hat geschrieben:Und bezüglich der Polizei würde ich sagen: Wenn der Täter entkommt, dann hat sie etwas falsch gemacht…
Würdest du so ganz pauschal und kategorisch für jeden Fall?
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Re: Paintballverbot

Beitragvon HF******* » Fr 22. Mai 2009, 13:25

1von6,5 Milliarden hat geschrieben:
HFRudolph hat geschrieben:Natürlich soll man erst drohen und dann vorrangig auf die Beine zielen, aber schieß mal auf eine flüchtende Person
Dies dürfen du und ich nicht, denn dies ist keine Notwehr mehr.


Richtig, keine Notwehr, wenn die Person alles Diebesgut fallen lassen hat - wenn er mit Diebesgut davon läuft, wenn er etwas mitgenommen hat, ist es auch Notwehr.

Aber Festnahme kommt in jedem Fall in Frage:
§ 127 StPO, Absatz 1, Satz 1 hat geschrieben:Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der
Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann,
jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. …

Ok, habe das gerade mal nachgesehen: Das gezielte Schießen auf einen Fliehenden zur Festnahme ist nach BGH-Rechtsprechung tatsächlich nicht gestattet, da hast Du Recht. Die BGH-Rechtsprechung ist allerdings nicht einheitlich, es gibt Entscheidungen, die das anderes sehen, teils wird danach differenziert, ob auf zentrale Bereiche des Körpers geschossen wird: Und es ging wohl um „richtige“ Waffen, nicht um Luftgewehre.

Ich würde, um ehrlich zu sein - auch entgegen der BGH-Rechtsprechung - zumindest von einem übergesetzlichen Entschuldigungsgrund ausgehen, wenn § 127 StPO nicht eingreift und jemand einen Flüchtenden Kriminellen schwer verletzt, zumindest wenn die Person die Geschädigte ist und eine andere Ergreifung des Täters nicht zu erwarten ist. Die BGH-Rechtsprechung entspricht nicht ganz meinem Rechtsempfinden - das liegt wohl daran, dass der Staat hier dem souveränen Bürger die natürliche Befugnis zur Wahrnehmung seiner Interessen entzieht, obwohl er einen Ersatz für diese Rechtswahrnehmung durch rechtsstaatliche Mittel in keiner Weise leisten kann. Das ist schon etwas skurril, nur der ausreichend sportliche Bürger, der den Einbrecher im Laufschritt einholt oder gar der kampferprobte Bürger kommen hier zu ihrem Recht… Urgroßvarter hat die Arschkarte…

Spannenderweise ist der Festnehmende spätestens dann zur Notwehr berechtigt, wenn der Festgenommene sich gegen berechtigte Maßnahmen zur Wehr setzt…
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Re: Paintballverbot

Beitragvon russellsteapot » Di 26. Mai 2009, 13:29

Meine Empfehlung:

Bild

Der ist auf jeden Fall schneller :mg: Sinnvollerweise wird der Einbrecher eher vollgesabbert und nicht gleich totgebissen wie bei

Bild

Edit: Funzen die Bilder nur bei mir nicht oder mach ich was falsch????

[Tags korrigiert.—Myron]
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Re: Paintballverbot

Beitragvon Twilight » Di 26. Mai 2009, 17:38

Der zweite Tag müsste [/img] heißen.
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Re: Paintballverbot

Beitragvon russellsteapot » Di 26. Mai 2009, 19:56

Danke! Ich Dödel ich.... :loser:
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