Schon alleine deshalb dürfte bei der Berechnung nicht die Gesamtheit der Wahlberechtigten mit der Gesamtheit der Wähler verwechselt werden.Mark hat geschrieben:Politikverdrossenheit ist eine stark unterschätze Gefahr für das politische System. Immer mehr eigentlich völlig abgehobene und verquere Menschen schaffen es so bis in die höchsten Ämter. Radikale Gruppen gewinnen überproportional an Einfluss durch hoch motivierte Anhängerschaft.
Ach was, schau die mal an welche Vollmacht ein Vormund hat. Und? Das deutsche Volk war damals nicht souverän (= unmündig) und unmündige können i.d.R. weder Vollmachten ausstellen, noch ihren Vormund bestimmen. Wenn du also juristisch argumentieren willst, dann steckst du in einer Zwickmühle. Ein unsouveränes Volk (und das war Westdeutschland ganz sicherlich noch und sogar "selbstverständlich" - Ostdeutschland bzw. damals SBZ noch mehr und eine (endgültige Verfassung sollte ja für alle gelten) hat keinen Anspruch auf souveränes handeln, dies ist auch kein ernsthafter juristischer Mangel, höchstens ein ethischer. Die Vollmacht ging von den "faktischen Vormünden" aus und ist so vollkommen korrekt. Korrekt bedeutet aber nicht unbedingt schön oder ideal.HFRudolph hat geschrieben:Die Grenzen einer Vollmacht können niemals von dem Bevollmächtigten selbst festgelegt werden, sondern müssen immer von der bevollmächtigenden Person kommen.
In Art. 20 (2) GG steht: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.Dies kann man durchaus different auslegen (wie einiges im GG, die Damen und Herren waren nicht gerade Experten in hieb- und stichfester Wortwahl - noch dazu nicht über den Lauf der Zeit).HFRudolph hat geschrieben:Man sollte sich einmal die Frage stellen, ob die Parteien, welche direkte Demokratie auf Bundesebene ablehnen, nicht wegen Verfassungsfeindlicher Bestrebungen verboten werden müssten (wegen Bestrebungen gegen Art. 20 GG)
Äh was?stine hat geschrieben:Soviel ich weiß, werden nur ungültige Stimmen als Stimmen gezählt.
Wer also gar keinen Bock hat, sollte wenigstens einen ungültigen Stimmzettel abgeben.
Dann so1von6,5Milliarden hat geschrieben:Deshalb auch mein Wunschvorschlag: "Keinen dieser Wahlvorschläge" als Ankreuzoption.
stine hat geschrieben: Ja, ich vestehe auch nicht, warum Wählen so unpopulär ist. Höchstwahrsheinlich liegt das daran, dass die Interessen beim Volk anders gestreut sind und sowieso derzeit die Meinung herrscht, man könne eh nichts ändern - weil die einen genauso wirtschaften, wie die anderen. Immer die selben Köpfe in den selben Ämtern.
Kleine Parteien haben wegen der Sperrklausel erst gar keine Chance und deshalb werden an sie auch keine Stimmen "verschleudert", was die Sache natürlich nicht besser macht.
Man kann sich doch nicht über Politik aufregen, wenn man nicht gewillt ist, wenigstens das Geringste dafür zu tun, nämlich Wählen gehen.jackle hat geschrieben:Ich gehe seit vielen Jahren grundsätzlich nicht mehr wählen und ich halte das für mein gutes Recht. Ich empfehle es sogar vielen anderen, es mir gleichzutun.
stine hat geschrieben:Man kann sich doch nicht über Politik aufregen, wenn man nicht gewillt ist, wenigstens das Geringste dafür zu tun, nämlich Wählen gehen. Und dann auch noch andere davon überzeugen wollen, dass das Nichtwählen gut ist. Also hier versteh ich dich ganz und gar nicht. Wäre dir eine Diktatur lieber?
jackle hat geschrieben:Ich hatte ... das Bundesfamilienministerium wegen einer Sache angeschrieben. Keine Reaktion. ...
Mersch ...hat sein Familienmanagerin-Buch gleichfalls dem Bundesfamilienministerium zugeschickt. ... Keine Reaktion...
Mark hat geschrieben:Das Ding mit der Diktatur jedoch sollte Mersch lieber verwerfen. Wir brauchen niemanden der Sozialdarwinismus in irgendwelchen Abwandlungen verharmlost. Und auch wenn ich nicht der erste bin :
http://de.wikipedia.org/wiki/Naturalist ... ehlschluss
Die Schlußfolgerungen die Mersch so zieht sind in etwa so sinnvoll wie aus dem Verhalten der südamerikanischen Treiberameisen Schlußfolgerungen für unseren sozialen Wohnungsbau zu generieren .
Sabrist hat geschrieben: Ich will nur kurz erwähnen, dass man u.a. auch im besagten Ministerium auf Post in der Regel antwortet, es sei denn, der Briefeschreiber ist jemand von den ungeliebten "Vielschreibern" (das sind solche Leute, die Institutionen bzw Behörden mit sinnlosen Anschreiben zumüllen), jemand der beleidigende oder erkennbar verwirrte Inhalte schreibt und natürlich bleibt auch Werbung (zum Beispiel für Bücher) unbeantwortet.
Also wundere dich nicht.
Mark hat geschrieben:Ich werde dann mal ein Buch mit Stylingtipps schreiben und es der Kanzlerin ins Kanzleramt per Einschreiben zustellen lassen !
Wehe die bedankt sich nicht artig ! Dann ignorier ich in Zukunft die Steuern !
Von Respektlosigkeit scheinst du was zu verstehen!jackle hat geschrieben:scheint hier Respektlosigkeit das Grundprinzip zu sein. Ich rate dringends dazu, den Ethikansatz zu überarbeiten.
stine hat geschrieben: Von Respektlosigkeit scheinst du was zu verstehen!![]()
Wird sich herausstellen, wie lange man noch gewillt ist, dir zu antworten.
Leih mir mal deine BrilleHFRudolph hat geschrieben: Im Grundgesetz steht nicht in Wahlen oder Abstimmungen, sondern in Wahlen und Abstimmungen.
Also jeden Tag, jede Stunde, jede Minute, Sekunde eine Wahl und eine Abstimmung?HFRudolph hat geschrieben:Und dieser Punkt ist unabänderbar, es darf also zu keinem Zeitpunkt dagegen verstoßen werden.
Es sind genau die Juristen, die gerne einzelne Worte besonders im GG anders ausgelegt haben wollen. Relativ unbestritten ist meines Wissens die Sache, dass die Damen und Herren teilweise antiquiert, teilweise auch recht geschraubt und bewusst "hochstehend" geschrieben haben. Ansonsten wirst du an der Uni ja irgendwann auch mal in einer Vorlesung was gehört haben über den Streit was ursprünglich mit Art 79 (3) gemeint worden sei.HFRudolph hat geschrieben:Wenn man das "und" anders auslegt, kommt wohlmöglich noch jemand auf die Idee und meint, es bräuchte weder Wahlen noch Abstimmungen zu geben, weil es ja immerhin besondere Organe der Gewalten gibt - das ist nämlich im selben Satz ebenfalls mit einem und verknüpft. Und "und" ist nun einmal nicht oder.
s.o.HFRudolph hat geschrieben:Wie man aus dem Satz "..wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt" so verstehen kann, dass Abstimmungen gerade nicht erforderlich sind, verschließt sich mir.
Was hat dies mit der AUslegung von "und" zu tun? Nichts.HFRudolph hat geschrieben: Weshalb hat man ihn dann als unabänderbar in die Verfassung aufgenommen?
Davon redet ja keiner, auch ohne Volksabstimmungen ist es eine Demokratie. Ursprünglich hat sich die Demokratie sogar ihr (Wahl-)Volk ausgesucht. Und bis vor kurzem war in dem Hort der Direktdemokratie teilweise der weibliche Teil der Bevölkerung zum Teil gar nicht an der Demokratie beteiligt. "Wir" bestimmen doch auch heute und hier in D, wer wählen darf und nicht, wer zu jung ist nicht, wer (sehr viel) zu dumm ist auch nicht.HFRudolph hat geschrieben:Die unabänderbaren Bestandteile müssen zu jedem Zeitpunkt auch realisiert sein. Man kann nicht sagen: Och ja, dass das Land eine Republik und Demokratie sein muss, das setzen wir jetzt einfach mal außer Kraft.
Wo siehst du jetzt ein "Gegenteil"?HFRudolph hat geschrieben:Man kann das nur so auslegen, wie es gegenwärtig Praxis ist, indem man das Grundgesetz in sein Gegenteil verkehrt.
Tja, die menschliche Natur ist meistens mies und hat schon andere Systeme erschüttert. (Macht es natürlich nicht gut.) Die Macht der Palamentarier wäre nicht so das Problem, aber die Macht der Parteien, zum Beispiel die Macht der Parteien über die Parlamentarier (Fraktionszwang), die ist äußerst bedenklich.HFRudolph hat geschrieben: Das Anliegen der Parlamentarier und Parteien dabei ist, möglichst viel Macht selbst auszuüben.
Nunja, da ist man wohl nicht ganz deiner Meinung. Aber du könntest ja mal das BVerfG dazu anrufen, ob es inzwischen seine Meinung dazugeändert hat.HFRudolph hat geschrieben:Die Nichtverwirklichung der Abstimmungsmöglichkeit ist ein permanenter Verfassungsbruch.
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