Debatte um Gotteslästerungsparagraphen

Re: Theologen für Abschaffung von §166

Beitragvon ostfriese » So 11. Nov 2007, 20:04

Es geschehen noch Zeichen und Wunder... ;D
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Re: Debatte um Gotteslästerungsparagraphen

Beitragvon Kival » Mo 12. Nov 2007, 18:50

Die Beratung der Verschärfung dürfte doch gewesen sein? Müsste man jetzt dochmal das Protokoll dazu auffinden können.
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Re: Debatte um Gotteslästerungsparagraphen

Beitragvon emporda » Di 13. Nov 2007, 04:40

stefan2 hat geschrieben:das ist derzeit auch ganz sicher "state of the art":"Selektion greift nicht an einzelnen Genen, sondern am ganzen Organismus an [es geht ja gar nicht anders!]; nicht nur die Fähigkeit zu überleben entscheidet, sondern der reproduktive Erfolg (Fitness), d.h. die Frage, wie viele Nachkommen ein erfolgreiches Individuum produzieren kann. Doch der evolutionäre Erfolg der natürlichen Auslese zeigt sich nur, wenn man die Entwicklung einer Population über längere Zeiträume hin verfolgt. Somit evolviert letztlich nicht das Individuum, sondern die Population." (S. 284-285).

Da in 99,99% der Zeit der humanoiden Evolution nur kleine Familienclans von 5 bis 20 Personen als Jagdgesellschaften durch die Gegend zogen, reduziert sich die Vererbung auf wenige Nachkommen und ist sehr von Zufällen geprägt. Die genetische Evolution seit Ötzi dürfte minimal sein, und der war nach Ansicht der Superfrommen ein Zeitgenosse von Kain und Abel und muß offenbar auch an der Schaffung des ersten ägyptischen Reiches beteiligt gewesen sein - gab es damals auf der Welt doch weniger als 10 Menschen. :irre: :irre: :irre:
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Re: Debatte um Gotteslästerungsparagraphen

Beitragvon JustFrank » Di 20. Nov 2007, 10:19

Hi Leut's,

also ich würde ja gern über Götter lästern. Dumm ist nur, dass ich eine derartige Straftat aufgrund der Nichtexistenz des zu zu verhönenden Ja-was-denn-eigentlich gar nicht begehen kann.

Es fehlt nämlich alles, was eine Ordnungswidrigkeit oder Strafttat ausmacht:

- Der Vorsatz: Wie kann ich gegenüber jemandem(?), dessen Existenz dermaßen unwahrscheinlich (praktisch = 0) ist, einen Vorsatz haben? Das wäre dann ein Vorsatz gegen niemanden, also kein Vorsatz!

- Der Tatbestand: Meine "Tat" müsste eine negative Folge für irgendwen oder irgendwas bewirken. Hat zufällig wer einen Beweis dafür, dass irgendein Gott irgendwer ist und das der, der nichts ist irgendwas hat?

- Die Rechtswidrigkeit: Dafür müssten die Bibel (die vor Rechtswidrigkeit nur so strotzt) oder der Koran (in dem man als Mörder ins Paradies kommen kann) schon Gesetzestexte sein. :lachtot:

- Die Schuld: Wer bitteschön erklärt hier was Schuld ist und was nicht? Doch einzig die Religionsfürsten, aber nicht die deutsche Rechtssprechung.

Fazit: Eine Gotteslästerung ist schlichtweg nicht möglich.
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Re: Debatte um Gotteslästerungsparagraphen

Beitragvon Jakob » Di 20. Nov 2007, 16:30

Na ja, es geht ja auch nicht um Gotteslästerung, sondern um die Beschimpfung eines (religiösen) Bekenntnisses in Verbindung mit der Möglichkeit eines öffentlichen Aufruhrs.

Schutzgüter sind also nicht Gott oder seine Existenz, sondern das religiöse Empfinden Einzelner und die öffentliche Sicherheit/Frieden. Durch die von u.a. der CSU geforderten Gesetzesänderung soll das Erfordernis des zweiten Schutzgutes (öffentliche Sicherheit) wegfallen. Anders ausgedrückt: während bisher die "Gotteslästerung" zumindest eine hitzige öffentliche Debatte ausgelöst haben müßte (eher mehr), um den Tatbestand überhaupt grundsätzlich erfüllen zu können, soll zukünftig bereits die Verletzung der religiösen Gefühle Einzelner zu einer Strafbarkeit führen, vielleicht sogar eine "Bekenntnisbeschimpfung ohne Opfer".

Das Gesetz an sich würde allerdings eskalierend wirken. Erstens würden bei konsequenter Anwendung eines solchen Gesetzes massig Schuldsprüche und Urteile ergehen müssen und zwotens würde dieses Gesetz auch sekuläre Weltanschauungen schützen, so daß sich auch die Gläubigen auf die eine oder andere Klage gefaßt machen müßten.
Dort, wo im Moment Rechtsfriede herrscht (aufgrund des regelmäßig fehlenden Tatbestandsmerkmales der Störung des öffentlichen Friedens), würde ein solches Gesetz Rechtsstreit erzeugen/-möglichen. Also: Ablehnen!
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