Dies stammt aus einem amerikanischen Zeitungsartikel (Boston Globe, 2006) (http://www.jeffjacoby.com/216/the-fallacy-of-life-in-prison)
- "An astonishing number of violent crimes are committed by released prisoners. In a 1995 study, the Bureau of Justice Statistics found that in one 17-month period, criminals released on probation or parole inflicted at least 218,000 violent crimes, including 13,200 murders."
- "At least 8 percent of prisoners currently on death row had already been convicted of homicide before committing the murder for which they were sentenced to death. There have been 7,250 death sentences since 1976, suggesting that at least 600 additional victims died because their killers were not executed the first time they murdered."
Ich fasse mal zusammen, in der Hoffnung, ich lese das im englischen richtig:
Innerhalb von 17 Monaten wurden von Häftlingen auf Urlaub oder Bewährung 13.200 Morde begangen. Welche 17-Monats-Periode gemeint ist, geht aus dem Artikel nicht hervor.
8% der zum Tode verurteilten Mörder waren voher schon einmal wegen Mordes verurteilt worden. Angesichts der Gesamtanzahl von Todesurteilen kann man hochrechnen, dass mindestens 600 Opfer noch leben würden, wenn die 8% bereits beim ersten Prozess zum Tode verurteilt worden wären.
Also, z2 (die Zahl der Opfer, die möglicherweise durch Todesurteile verhindert werden) ist nach diesen Aussagen immerhin nicht gerade klein.
Ein halbwegs aktuelles Beispiel aus Deutschland habe ich noch gefunden. Naja, Einzelbeispiele helfen natürlich nicht, aber es passt so schön:
Meldung vom 10.08.2008 : Dreifachmörder mordete nach Haft erneut
(http://diepresse.com/home/panorama/welt/405088/index.do?from=simarchiv)
AgentProvocateur hat geschrieben:Naja, weiß nicht so recht.ganimed hat geschrieben:Bei einem Todesurteil gibt es ja sozusagen ein besonders teures, besonders sorgfältiges und langes Verfahren mit besonders viel Revisionsmöglichkeiten inklusive Gnadengesuchen.
Ich verstehe nicht, wieso du nicht so recht weiß. Der Link, den du angegeben hast, also dieser Fall des nach 17 Jahren revisionierten Todeskandidaten, zeigt doch, dass das mit der fehlenden Revision offenbar nicht so ganz stimmt. 17 Jahre! Das ist viel länger als in Deutschland die lebenslange Haft dauert (in dem oben genannten Artikel wird erwähnt, dass man in Deutschland üblicherweise nach 15 Jahren auf Bewährung entlasssen wird). Kein Wunder, dass durch Todesstrafe keine Kosten eingespart werden. Und sobald heutzutage irgendwelche DNA-Spuren auftauchen, die auch nur Zweifel sähen, werden die Todeskandidaten entlassen. (hier zu lesen unter "Freilassung nach 27 Jahren Haft" http://nachrichten.t-online.de/c/17/11/60/02/17116002.html) Ich hätte zur Bestätigung meiner Aussage keinen besseren Link als deinen angeben können. Und du weißt nicht so recht?
AgentProvocateur hat geschrieben:Es geht aber in diesem Zusammenhang darum, dass man es billigend in Kauf nimmt, Unschuldige zu töten. Und dafür müsste man schon einen wirklich guten Grund haben. Welcher ist das also? Die Sicherheit der Gesellschaft ist es nicht, da diese auch auf anderem Wege erreicht werden kann. Also Befriedigung von Rachebedürfnissen? Reicht das denn tatsächlich aus?
Es ist nicht "Befriedigung von Rachebedürfnissen" sondern "Entsprechung des Gerechtigkeitempfindens". Und ob das tatsächlich ausreicht, dazu müsste man sich die Zahlen dann wieder abwägend vor Augen führen. Wie viele Leute werden unschuldig hingerichtet? (was ist also z1?) Das ist vermutlich auch so eine Dunkelziffer, die man niemals genau ermitteln kann. Die oben genannten Zahlen zu z2 legen jedenfalls nahe, dass auch ohne Todesstrafe das System Justiz jede Menge unschuldig getötete in Kauf nimmt bzw. nehmen muss.