Max hat geschrieben:Meiner Erachtens sollte man Abtreibung bis zur Geburt freigeben. Es gibt keinen Grund, das Recht auf Abtreibung in irgendeiner Weise einzuschrenken.
ein konsens zu einer abtreibung bis zur geburt wäre für mich ein albtraum und definitiv ein grund, mich hier zu verabschieden
wenn ich mir vorstelle, meine drei kinder wären einen tag vor der zeit noch den gully heruntergespült worden ...
Diese Aussage baut auf zwei Irrtümern auf.pinkwoolf hat geschrieben:Bis zu einem gewissen Zeitpunkt würde ich nur von potentiellem menschlichem Leben sprechen.
Vor der Geburt ist kein Überlebensinteresse vorhanden. Ein ungeborenes besitzt keine Wünsche, Ziele, Absichten, die man mit seiner Tötung durchkreuzen könnte.
Vor der Geburt ist kein Überlebensinteresse vorhanden
Und? Du willst nicht ernsthaft eine ethische Position mit einer juridischen Regelung begründen, oder?Myron hat geschrieben:Wer ein frühgeborenes, d.i. vor der 37. Schwangerschaftswoche geborenes Kind tötet, ist ein Mörder.
Es kann sehr wohl Kriterium sein, ob sich ein Kind außerhalb oder innerhalb des Mutterleibes befindet. Zwar besteht zwischen einem Ungeborenen und einem Neugeborenen kein bedeutender Unterschied; sie befinden sich auf der selben Entwicklungsstufe. Auch besitzen beide kein Überlebensinteresse. Jedoch muss man für -- ethische wie juristische -- Normen klare Grenzen und Kriterien bieten können. Dabei sollte man die Grenze lieber zu niedrig als zu hoch setzen. Deswegen ist die Geburt als Trennlinie und Kriterium für das Lebensrecht gut geeignet.Myron hat geschrieben:Ob sich das Kind schon außerhalb oder noch innerhalb des Mutterleibes befindet, kann doch nicht das maßgebliche Kriterium sein!
Schmerzempfinden und mit dem Bewusstseinsstand eines geburtsreifen Kindes vorhandene (Todes)Angst
Ein Ungeborenes kann sich nicht vor seinem Tod fürchten, weil es sich seiner selbst nicht bewusst ist. Es erlebt zwar den Mutterleib, aber es nimmt sich selbst nicht als handelndes Wesen wahr. Es handelt sich bei diesem Erleben nur um basale Perzeptionen, nicht um verstandesmäßige Gedanken und Ängste.stefan2 hat geschrieben:Grund genug für eine Einschränkung ist einfach das Schmerzempfinden und mit dem Bewusstseinsstand eines geburtsreifen Kindes vorhandene (Todes)Angst.
Das ist es nicht, auch wenn viele hier das ähnlich sehen werden.stefan2 hat geschrieben:wenn es für einen bright konstitutiv wäre
Mhh. Auch wenn du meine Meinung nicht teilst, solltest du sie doch akzeptieren können, und nicht als unmoralisch verteufeln, als etwas, worüber man nicht diskutieren dürfe.stefan2 hat geschrieben:gäbe es für mich hier wirklich kein bleiben - um ganz offen zu sein. das hat nichts mit toleranz zu tun
Wir haben Regeln? Nein, das wäre mir auch zu viel. Hier kann jeder denken was er will. Es gibt einen Minimalkonsens, der sich auf ein grobes Rahmenwerk beschränkt, mehr aber auch nicht.stefan2 hat geschrieben:wenn so etwas in den regeln der mannschaft steht
Natürlich kann ein Ungeborenes Schmerz empfinden, nämlich sobald es über ein ZNS verfügt.Andreas Müller hat geschrieben:Gibt es nicht, erst ab einem Jahr.
1. Mit der Geburt tritt ein Kind deutlicher in ein soziales Gefüge ein.
2. Unsere Empathie erlaubt uns nicht, ein Baby nach der Geburt zu töten oder töten zu lassen.
Dadurch würde der Mensch abstumpfen und vielleicht andere, sinnvollere Regeln aufheben.
3. Mit der Geburt beginnt die Rechtsfähigkeit (das müsste man nicht ändern)
Natürlich kann ein Ungeborenes Schmerz empfinden, nämlich sobald es über ein ZNS verfügt.
Ich wünsche euch von ganzen herzen, niemals, einem solchen wesen hilflos zusehen zu müssen!
Max hat geschrieben:Nun aber zu meiner Position:
Vor der Geburt ist kein Überlebensinteresse vorhanden. Ein ungeborenes besitzt keine Wünsche, Ziele, Absichten, die man mit seiner Tötung durchkreuzen könnte. Ohne ein solches Überlebensinteresse ist es auch unsinnig, dem Ungeborenen ein Recht auf Leben zuzusprechen. Ein Recht auf etwas hat nur dort Sinn, wo auch ein Interesse für dieses etwas besteht. Bei einer Abtreibung werden daher weder Interessen, noch Rechte verletzt.
Andreas Müller hat geschrieben:Natürlich kann ein Ungeborenes Schmerz empfinden, nämlich sobald es über ein ZNS verfügt.
Aber nicht bewusst. Eher wie ein Tier.
Es gibt keine unbewussten Schmerzen!
Ich halte diese Position des urteils über den mentalen zustand bzw. die mentalen befindlichkeiten eines neugeborenen im weiten sinn einfach nur für anmaßend.
erfahrungen und erinnerungen, die mir nach über 20 jahren noch angst und schrecken machen
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