Solange diese Einigung gegen kein Gesetz verstößt, muss man dies nicht unbedingt irgendwie erwähnen oder kommentieren."Es gibt keinen Grund, warum die Scharia, oder andere religiöse Regelsätze, nicht die Grundlage zur Schlichtung oder für andere Formen außergerichtlicher Einigung sein könnten ...",
stine hat geschrieben:Man wird sich überlegen müssen, ob ein junger Mann, der mit einer Muslimin "rummacht" künftig nach der Scharia oder nach hiesigem Recht "bestraft" werden muß.
Soviel zur Koexistenz eines geschwätzten Gesetzes.LG stine
Ist es so schwer zu kapieren?stine hat geschrieben:Man wird sich überlegen müssen, ob ein junger Mann, der mit einer Muslimin "rummacht" künftig nach der Scharia oder nach hiesigem Recht "bestraft" werden muß.
So habe ich das auch verstanden.1von6,5Milliarden hat geschrieben:Ist es so schwer zu kapieren?
Es geht ... um außergerichtliche Einigung.
Aeternitas hat geschrieben:Was ist den bitte ein Wahrer Moslem?
Nein, eine außergerichtliche Einigung bedarf keiner Rechtsnorm. Sie darf nach unserem Recht nur nicht unserem Recht widersprechen.stine hat geschrieben:Aber selbst eine außergerichtliche Einigung verlangt eine Stellungnahme, nach welchem Recht sich nun geeinigt werden soll.
Du bist sicher, dass sich da die Schwester auch mit darauf geeinigt hat?stine hat geschrieben:Viele Muslime einigen sich innerhalb ihrer Familien heute auch schon "außergerichtlich", teilweise sogar mit Schwestermord.
Jein.stine hat geschrieben:Ist die Scharia anerkanntes Recht, so wäre dieser dann außergerichtlich erlaubt, oder nicht?
stine hat geschrieben:Die Einführung eines Rechtssystems wie das der Scharia, stellt die allgemeingültigen Menschenrechte eines Staates prinzipiell wieder in Frage.
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