Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon Vompf » Mi 23. Jul 2008, 15:15

:explodieren:
Hallo liebe Leute,

vor einigen Tagen erreichte mich vom zuständigen Kirchensteueramt der Bescheid über besonderes Kirchgeld. Meine Ehefrau ist Mitglied in einer rel. Gemeinschaft, ich nicht (mehr). Komischerweise wurde der Bescheid an mich geschickt. Abgesehen davon, dass der Bescheid aufgrund falscher Zahlen falsch ist... ein paar Fragen, die mir hier hoffentlich beantwortet werden können.
Offensichtlich gibt es Landesgesetze, die die Erhebung von Kirchensteuern, Kirchgeld und besonderem Kirchgeld anordnen bzw der rel. Gemeinschaft erlauben. Nach den Buchstaben des sog. Kirchensteuererhebungsgesetzes ist das bes. Kirchgeld zu erheben von Steuerpflichtigen, deren Ehepartner keine Mitglied in einer rel. Gemeinschaft ist.
1. Ist der Bescheid überhaupt rechtens, da er an mich gerichtet ist?
2. Falls der Bescheid rechtmäßig ist: Wenn die Zahlung verweigert wird, welche Konsequenzen hat dies?
Sonst noch Tipps?
Vielen Dank! Ich freue mich schon auf Antworten. ich bin sicher nicht der einzige, der in einer solchen Situation ist.

VG
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon stine » Mi 23. Jul 2008, 15:29

Kirchensteuerzahlungen oder Kirchgeldzahlungen verweigern, hat keine Konsequenzen.
Die Kirche darf Gelder nicht gerichtlich einfordern.

Kirchensteuerschulden werden gestundet und dann später mit Kirchensteuerrückzahlungen solange verrechnet, bis das Konto wieder ausgeglichen ist. Weiß ich aus eigener Erfahrung.

Besonderes Kirchgeld ist mir auch neu :/ !

LG stine
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon Klaus » Mi 23. Jul 2008, 15:40

Evangelische Kirche im Rheinland hat geschrieben:Wenn beispielsweise ein alleinverdienender Familienvater konfessionslos ist, aber seine Frau und seine Kinder in der evangelischen Kirche sind, zahlte diese Familie bisher keine Kirchensteuer – obwohl sie mehrheitlich zur Kirche gehört. Es geht beim besonderen Kirchgeld nicht um eine „Steuer für Ausgetretene“, sondern darum, die Mitglieder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zur Mitfinanzierung der kirchlichen Aufgaben heranzuziehen.
Denn die Kirche ist auch eine Solidargemeinschaft. Ein ganz anderer Fall ist es, wenn beide Ehegatten verschiedenen steuererhebenden Kirchen angehören. Dann spricht man von einer „konfessionsverschiedenen Ehe“, und es gilt wie bisher unverändert der sogenannte Halbteilungsgrundsatz für die Kirchensteuer – jede der beteiligten Kirchen erhält die Hälfte der gemeinsam entrichteten Kirchensteuer. Mit dem ihr anvertrauten Geld begleitet die evangelische Kirche Menschen in allen Lebensphasen. Sie übernimmt soziale Aufgaben. Sie beteiligt sich an der Vermittlung grundlegender Werte, etwa im Kindergarten
oder in der Jugendarbeit. Die Kirche übernimmt Dienste in und an der Gesellschaft, auf die der Staat angewiesen

Hier kannst du das nachlesen.(pdf)
Ganz ehrlich Vompf, denen würde ich was sch.... :oops2:
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon Vompf » Mi 23. Jul 2008, 15:43

hallo Stine,

Danke schon mal!
jetzt warte ich mal ab, was die auf meinen Einspruch schreiben und dann seh' ich mal weiter.
Obwohl ich mich für einen überzeugter Bright halte, habe ich mit meiner Frau vereinbart, dass wir unser erwartetes Kind ev-luth. taufen lassen wollen (jaja, ich weiss, das ist eigentlich schon Kindesmissbrauch). Ich weiss nicht, ob ich dann doch zahlen soll oder nicht. Kann mir vorstellen, dass unser Kind evtl später genau deswegen mal religiösem Mobbing ausgesetzt sein wird, wenn wir nicht zahlen. Bei gewissen faschistoiden Zirkeln innerhalb der Kirchen ist das so sicher wie das 'Amen'.
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon Vompf » Mi 23. Jul 2008, 15:47

Klaus hat geschrieben:
Evangelische Kirche im Rheinland hat geschrieben:...Kirchensteuer. Mit dem ihr anvertrauten Geld begleitet die evangelische Kirche Menschen in allen Lebensphasen. Sie übernimmt soziale Aufgaben. Sie beteiligt sich an der Vermittlung grundlegender Werte, etwa im Kindergarten
oder in der Jugendarbeit. Die Kirche übernimmt Dienste in und an der Gesellschaft, auf die der Staat angewiesen

Hier kannst du das nachlesen.(pdf)
Ganz ehrlich Vompf, denen würde ich was sch.... :oops2:

Harr harr, wie kommt es dann, dass z. B. private Träger von Einrichtungen und Diensten in der Altenpflege gegen die kirchlichen bestehen können. Die müssen gewinn machen, und deren Angestellte verdienen auch nicht weniger als die der kirchlichen ...
Ich weiss ich weiss, aber guck mal meine Antwort an stine...
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon pariparo » Mi 23. Jul 2008, 16:27

Vompf hat geschrieben:...Obwohl ich mich für einen überzeugter Bright halte, habe ich mit meiner Frau vereinbart, dass wir unser erwartetes Kind ev-luth. taufen lassen wollen...


Herrje, Du steckst ja ganz schön in der Klemme... :erschreckt:
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon stine » Mi 23. Jul 2008, 18:42

pariparo hat geschrieben:
Vompf hat geschrieben:...Obwohl ich mich für einen überzeugter Bright halte, habe ich mit meiner Frau vereinbart, dass wir unser erwartetes Kind ev-luth. taufen lassen wollen...


Herrje, Du steckst ja ganz schön in der Klemme... :erschreckt:

Ja, find ich auch :^^: !

Tja, die Traditionen!
Meine Kinder sind auch wegen meiner Eltern und Schwiegereltern getauft worden und ich selbst bin das Opfer meiner kindlichen Indoktrinationen. Aber wirklich geschadet hat es uns bis jetzt auch nicht.
Wenn da nicht dieser blöde Kampf mit unserem Pfarrer wäre...

LG stine
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon pariparo » Do 24. Jul 2008, 09:37

stine hat geschrieben:...Tja, die Traditionen!
Meine Kinder sind auch wegen meiner Eltern und Schwiegereltern getauft worden und ich selbst bin das Opfer meiner kindlichen Indoktrinationen. Aber wirklich geschadet hat es uns bis jetzt auch nicht.
Wenn da nicht dieser blöde Kampf mit unserem Pfarrer wäre...LG stine


Traditionsblind... Jeder hat die Möglichkeit auszubrechen! Oder willst Du wie die anderen Schafe brav und blöde auf der Christenwiese blöken? Den ersten Schritt hast Du bereits getan - Du bist hier im Forum :mg:




Es gehört kein Mut, kein Charakter, keine Anstrengung, kein Opfer dazu, Christ zu sein. Christentum und weltlicher Vorteil sind identisch.
(Ludwig Feuerbach)
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon Vompf » Do 24. Jul 2008, 12:19

Ist auch wieder wahr! Irgendjemand muss anfangen, sich gegen die überkommenen Traditionen, Denkweisen und Strukturen zur Wehr zu setzen, sonst tut sich nix...
Also, dann schaun wir mal,... Ich halte Euch auf dem laufenden...
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon Ari » Mo 28. Jul 2008, 10:28

Ein Nachtrag von mir, da ich erst jetzt auf den Beitrag gestossen bin. Die FAQ des IBKA zur Kirchensteuer ist lesenswert. Handelt es sich um einen Fall nach Punkt 13?
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon Vompf » Mo 28. Jul 2008, 16:08

Ari hat geschrieben:Ein Nachtrag von mir, da ich erst jetzt auf den Beitrag gestossen bin. Die FAQ des IBKA zur Kirchensteuer ist lesenswert. Handelt es sich um einen Fall nach Punkt 13?


Bingo!!! Das isses! :2thumbs:

Das ist genau mein Fall. In dem Artikel steht jetzt leider nicht drin, ob ich auch wirklich per Gesetz verpflichtet bin, das besondere Kirchgeld zu zahlen, oder ob dies nur eine Ermächtigung für das jeweilige Kirchensteueramt darstellt, das sich um die Eintreibung dann selbst kümmern muss, und bei hartnäckigem Verweigern gar keine rechtliche Handhabe hat, das von den besonderen Kirchgeldschuldnern anzumahnen / zu vollstrecken.
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon stine » Mo 28. Jul 2008, 22:35

Wenn du Arbeitnehmer bist und deine Daten bekannt sind, wird dir die Kirchensteuer automatisch abgezogen, da kannst du gar nichts machen.

Beim Ehegattensplitting werden volle 8% vom Lohnsteueranteil für die Kirche abgezogen, auch dann, wenn der nichtverdienende Ehepartner kein Kirchenmitglied ist, obwohl bei unterschiedlicher Konfessionszugehörigkeit jeweils 4% an die jeweilige Kirche abgeführt werden.
Das zu klären wäre mal einen Präzedenzfall wert!

LG stine
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon pinkwoolf » Di 29. Jul 2008, 01:19

stine hat geschrieben:Beim Ehegattensplitting werden volle 8% vom Lohnsteueranteil für die Kirche abgezogen, auch dann, wenn der nichtverdienende Ehepartner kein Kirchenmitglied ist, obwohl bei unterschiedlicher Konfessionszugehörigkeit jeweils 4% an die jeweilige Kirche abgeführt werden.

Als ich noch bis vor nicht allzu langer Zeit Kirchenmitglied war - aus Trägheit, aus Gewohnheit, aus Wurschtigkeit; wie auch immer - da ist mir genau dieses passiert.

Schlimmer noch: meine Frau ist russischisch-orthodox. Und gläubig, was ich von mir in meinem bewussten Leben niemals hätte behaupten können.
Die volle Kirchensteuer verleibte sich die evangelische Kirche ein; die freiwilligen, aber erwarteten Beiträge für die orthodoxe Kirche waren unsere Privatsache.
Zum Präzedenzfall habe ich es nicht kommen lassen sondern bin aus dem Verein ausgetreten, wenn auch viel zu spät. Zu diesem Anlass habe ich immerhin einen betroffenen Brief vom Bischof erhalten.

:gott:
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon Vompf » Di 29. Jul 2008, 10:56

Hi stine,

Du schreibst jetzt aber von der Kirchensteuer. Die hat meine Frau auch bezahlt. Aufgrund unserer 'exotischen' Steuerklassenwahl nicht mal 100 Euro in 2007.
Aber es geht hier um das 'Besondere Kirchgeld'. Dazu habe ich einen (falschen) Bescheid vom zuständigen Kirchensteueramt erhalten. Ich habe noch keine Antwort auf meinen Einspruch erhalten. Der Einspruch bezieht sich auf die sachlich falsche Ermittlung (woran das Finanzamt am Wohnsitz nicht ganz unschuldig ist). Es geht jetzt darum, ob ich überhaupt verpflichtet werden kann, das 'besondere Kirchgeld' zu bezahlen.
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon stine » Di 29. Jul 2008, 15:15

In Bayern bezahlen wir weniger Kirchensteuern (man höre und staune) als in anderen Bundesländern, dafür wird ein Teil der Steuern, als Kirchgeld erhoben, weil dieses direkt der entsprechenden Heimatgemeinde zukommt, ohne den Umweg über die Verteilerbehörde des Erzbistums machen zu müssen .
Das Kirchgeld wird bei uns in einem Papierbeutel, das dem Pfarrbrief beiliegt, eingefordert. Es soll dann, in der Messe in das Kollektenkörbchen gelegt werden. Neuerdings darf man auch überweisen.

Ich selbst zahle das nie :pfeif:(ich arbeite das ab). Eingeklagt wird es nicht. Aber ob die das dürften, weiß ich auch nicht.

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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon Vompf » Di 29. Jul 2008, 15:53

Bitte beachten: 'Besonderes Kirchgeld' nicht verwechseln mit 'Kirchgeld' Danke!
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon stine » Di 29. Jul 2008, 17:23

Jaaa, jaaa, Punkt 13, hab´s gelesen :mg: .

Wenn das besondere Kirchgeld nicht sowieso schon vom Gehalt einbehalten wird, dann kann es aber auch vom Kirchensteueramt nicht per Gerichtsbeschluß eingefordert werden. Wenn´s aber schon einbehalten ist, kann es leider auch nicht zurückgefordert oder angefochten werden.

Bliebe halt von vorneherein nur, die Konfession seiner Frau geheimzuhalten.
Oder selber wieder eintreten, weil´s eh wurscht ist...

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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon Klaus » Di 29. Jul 2008, 18:14

stine hat geschrieben:der selber wieder eintreten, weil´s eh wurscht ist...

Ist es eben nicht, wenn ich so etwas lese komme ich mir verarscht vor. :veg:
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon Vompf » Mi 30. Jul 2008, 06:57

stine hat geschrieben:Jaaa, jaaa, Punkt 13, hab´s gelesen :mg: .
...
Oder selber wieder eintreten, weil´s eh wurscht ist...

LG stine


Sach ma, geht's noch? Ich glaub', es bimmelt :irre:
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Re: Besonderes (Ärgernis) Kirchgeld

Beitragvon pariparo » Mo 4. Aug 2008, 10:12

stine hat geschrieben:Ich selbst zahle das nie :pfeif:(ich arbeite das ab).


Als Haushaltshilfe beim Bischof?

:hust:
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