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Die Kreuze bleiben hängen

BeitragVerfasst: Do 14. Aug 2008, 19:11
von Myron
Es ist und bleibt skandalös, dass die bayerischen Gerichte weiterhin den offiziellen christlichen Staats-Theismus in Bayern verteidigen und Atheisten damit zu Bürgern zweiter Klasse herabstufen.

Siehe: http://www.spiegel.de/schulspiegel/wiss ... 80,00.html

"Das Gericht war nicht überzeugt, dass der Lehrer durch das Kreuz im Klassenraum eine schwerwiegende seelische Belastung erleide, die eine Ausnahme rechtfertige."

Re: Die Kreuze bleiben hängen

BeitragVerfasst: Do 14. Aug 2008, 20:00
von folgsam
Tja, die Bayern.

Kultusminister Siegfried Schneider (CSU) sagte, die "Ehrfurcht vor Gott" gehöre zu den Erziehungszielen der bayerischen Verfassung.

Re: Die Kreuze bleiben hängen

BeitragVerfasst: Do 14. Aug 2008, 20:19
von Myron
folgsam hat geschrieben:
Kultusminister Siegfried Schneider (CSU) sagte, die "Ehrfurcht vor Gott" gehöre zu den Erziehungszielen der bayerischen Verfassung.


Das und die Achtung vor religiöser Überzeugung sind tatsächlich als oberste Bildungsziele in der bayerischen Verfassung festgeschrieben (noch vor der Achtung der Menschenwürde!):

Art. 131, Abs. 2: Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne.
(http://www.verfassungen.de/de/by/bayern46.htm)

Re: Die Kreuze bleiben hängen

BeitragVerfasst: Fr 15. Aug 2008, 00:06
von sun
Dürfen Landesverfassungen eigentlich gegen das Bundesdeutsche Grundgesetz verstoßen?
Denn dort ist ja doch etwas Säkularismus enthalten.

GG sticht BayernVerfassung, das wäre doch ein Anfang.

Re: Die Kreuze bleiben hängen

BeitragVerfasst: Fr 15. Aug 2008, 02:38
von emporda
sun hat geschrieben:Dürfen Landesverfassungen eigentlich gegen das Bundesdeutsche Grundgesetz verstoßen?
Denn dort ist ja doch etwas Säkularismus enthalten.

GG sticht BayernVerfassung, das wäre doch ein Anfang.
Ich bin kein Jurist, glaube aber es ist so. Die Bayern haben auch noch den Paragraphen der Gotteslästerung. Um das definitiv zu klären, müßte ein CSU-Politker vor dem Bundesverfassunggericht klagen, so etwa im Jahr 3039 nach dem tausendjährigem Reich Gottes wird es soweit sein.

Re: Die Kreuze bleiben hängen

BeitragVerfasst: Fr 15. Aug 2008, 08:41
von arcalexx
Pikanterweise sind Schulangelegenheiten Ländersache, weiß also nicht, inwieweit der Bund da reinreden kann. Ich meine aber, er muss es können, gerade bei solchen Grundsatzangelegenheiten.

Zitat aus dem Spiegel-Artikel:
"Das Gericht war nicht überzeugt, dass der Lehrer durch das Kreuz im Klassenraum eine schwerwiegende seelische Belastung erleide, die eine Ausnahme rechtfertige"

Mich würde mal interessieren, was "das Gericht" sagen würde, wenn a guat' bayrischer Lehrer in einem Raum voll mit Satanismus-Symbolen/FSM-Konterfei/Portrait von Lenin usw. unterrichten müsste. :explodieren:

Re: Die Kreuze bleiben hängen

BeitragVerfasst: Fr 15. Aug 2008, 09:32
von Qubit
sun hat geschrieben:Dürfen Landesverfassungen eigentlich gegen das Bundesdeutsche Grundgesetz verstoßen?
Denn dort ist ja doch etwas Säkularismus enthalten.
GG sticht BayernVerfassung, das wäre doch ein Anfang.


Denke, nach Artikel 31 GG hat das verfassungskonforme Bundesrecht Vorrang.
Deswegen greifft auch zB Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 der hessischen Landesverfassung nicht, welcher die Todesstrafe vorsieht..
Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.


PS: Dazu sollte sich aber besser noch ein Jurist äussern ;-)

Re: Die Kreuze bleiben hängen

BeitragVerfasst: Fr 15. Aug 2008, 10:02
von 1von6,5Milliarden
Vereinfacht bircht EU-Recht das Bundes-Recht (wobei da noch was wichtiges aussteht - wenn ich es nicht verpennt habe - und Bundesrecht bricht Landesrecht.
Aber (ich bin kein Jurist):
Es gilt das Subsidaritätsprinzip und außerdem darf und muss das Grundgesetz durch weitere Gesetze eingeschränkt und auch verdeutlicht werden.
So ist jegliches Polizeirecht vereinfacht gesagt eine Einschränkung des Grundgesetzes und auch Polizeirecht ist Ländersache (außer für die Bundespolizei ex. BGS). Dies ist ja der Vorteil für die Kochs dieser Welt :veg:
Aber trotzdem muss das Polizeirecht, aber auch jegliches weiteres Recht der Länder (oder des Bundes) der Verfassung entsprechen, aber auch die EInschränkungsmöglichkeit ist in der Verfassung verankert ( ≈ ... näheres regelt das Bundes-/Landes-Gesetz ...). Und wie vor ein paar Jahren das Bundesverfassungsgericht ein Kruzifix-Urteil GEGEN jegliche bayerische Gerichts- und CSU-Meinung getroffen hat (und die CSU-Führung anschließend offen den Bruch, den Verstoß gegen die Verfassung gefordert hat) so kann dies auch diesmal passieren. Und entgegen mancher schlichter Meinung kann jeder, der glaubt er wäre ins seinen verfassungsmäßigen Rechten durch staatliches Handeln eingeschränkt worden, vor das BVerfG ziehen, dort findet allerdings eine "Eingangskontrolle" statt. Da aber damals die Klage von Schülern und Eltern zugelassen wurden, wäre auch hier eine Zulassung denkbar. Allerdings weiß ein verbeamteter Lehrer ja vorher um was es geht, er lehrt ja "freiwillig".
Aber natürlich wünsche ich diesem Lehrer in diesem Fall viel Erfolg, die Trennung von Kirche und Staat ist einfach unabdingbar.