Freiheitsentzug ist Körperverletzung ?
Verfasst: Di 16. Jun 2009, 22:03
Ich hörte von einer Klage eines ehemaligen Insassen einer münchner "Spezialklinik", welcher von einem Proffessor (Spezl seiner Frau) eigentlich ohne medizinische Indikation in die "geschlossene" eingewiesen wurde, und dort Jahre zuzubringen hatte. Dieser hat dann natürlich den Proffessor unter anderem versucht wegen Körperverletzung durch die in der Gefangenschaft erlittene psychische Pein / Traumatisierung auf Schadensersatz bzw Schmerzensgeld zu verklagen. Auch in den USA sind schon viele Klagen erfolgreich geführt worden, die für erlittene seelische Pein oder Traumata (PTBS etc) auf Schmerzensgeld von den Verursachern geklagt hatten.
Ich habe mich nur gefragt : Wenn widerrechtlich Inhaftierte eine Körperverletzung erleiden (und die Folgen von Traumata sind neurologisch nachweisbar !) warum ist es dann akzeptiert, daß der Staat nicht alles menschenmögliche unternimmt, damit die zu Recht Inhaftierten nicht ebenfalls eine Körperverletzung erleiden ? Denn körperliche Strafen werden ja durch das Grundgesetz untersagt.
Nicht daß ich darauf scharf wäre die Kosten für den deutschen Justizvollzug zu verhundertfachen, aber man denke doch mal an die wirklich psychisch Kranken welche geschlossen verwahrt werden. Wie argumentiert man denn bei solchen Fällen ? Daß diese eine Körperverletzung durch traumatischen Freiheitsentzug nicht erleiden, weil man dazu "gesund" sein muss ? Kranke hauen ist also ok ? Aber auch für die Justiz bedeutet dies doch, daß jede traumatische Strafe im Endeffekt eine physische und ergo verbotene darstellt ? Kann ich nicht auch von einer hohen Geldstrafe traumatisiert werden ? und nach unserem Recht wäre ja auch sogar die sanfteste körperliche Bestrafung (zB mit Wattebällchen bewerfen) untersagt.. Ist das nicht ein interessantes Grenzgebiet ?
Ich habe mich nur gefragt : Wenn widerrechtlich Inhaftierte eine Körperverletzung erleiden (und die Folgen von Traumata sind neurologisch nachweisbar !) warum ist es dann akzeptiert, daß der Staat nicht alles menschenmögliche unternimmt, damit die zu Recht Inhaftierten nicht ebenfalls eine Körperverletzung erleiden ? Denn körperliche Strafen werden ja durch das Grundgesetz untersagt.
Nicht daß ich darauf scharf wäre die Kosten für den deutschen Justizvollzug zu verhundertfachen, aber man denke doch mal an die wirklich psychisch Kranken welche geschlossen verwahrt werden. Wie argumentiert man denn bei solchen Fällen ? Daß diese eine Körperverletzung durch traumatischen Freiheitsentzug nicht erleiden, weil man dazu "gesund" sein muss ? Kranke hauen ist also ok ? Aber auch für die Justiz bedeutet dies doch, daß jede traumatische Strafe im Endeffekt eine physische und ergo verbotene darstellt ? Kann ich nicht auch von einer hohen Geldstrafe traumatisiert werden ? und nach unserem Recht wäre ja auch sogar die sanfteste körperliche Bestrafung (zB mit Wattebällchen bewerfen) untersagt.. Ist das nicht ein interessantes Grenzgebiet ?