Beschneidung

Am 16.9. konnte man im teil "natur und wissenschaft" der faz lesen, dass man davon ausgehen müsse, dass beschneidungen minderjähriger ("nicht einischtsfähiger") jungen strafbar ist.
Ich weiß nicht genau, ob der artikel allgemein zugänglich ist, hier auf jeden fall der link:
http://faz-archiv.faz.net/intranet/bibl ... 49-02300_3
Dieser meinung waren ein arzt und ein kriminologe der uni Bochum.
Medizinisch gäbe es - entgegen den immer vorgeschobenen gründen - kaum eine indikation für eine beschneidung. die angeführten phimosen ließen sich in fast allen fällen mit kortisonpräparaten behandeln. Andere indikationen sind äußert selten. Auf jeden fall sind die krankenkassen nicht dafür zuständig - entgegen den erwartungen vieler eltern, die ihre jungs verstümmeln lassen wollen.
Die autoren schlagen vor, mit dem eingriff bis zum eintritt der "einsichtsfähigkeit" zu warten; im islam gibt es wohl keine zeitliche vorschrift für den eingriff (aber im judentum?)
Man redet ja viel über die abgrundtief gemeine beschneidung von mädchen (mehrere hundert fälle angeblich jährlich von durchreisenden pfuscherinnen in serie durchgeführt in deutschland - alles fälle von schwerer körperverletzung). Aber über die beschneidung von kleinen jungs - ein relgiös motivierter unsinn ersten grades - redet man kaum.
Ein richter hat die beschneidung als "gute tradition, die dem vorbild des propheten folgt" bezeichnet - das nicht in saudi-arabien, sondern bei uns!
Glücklicherseise hat ein OLG das entsprechende urteil aufgehoben.
Es stimmt sehr bedenklich, wenn man beim googeln feststellen muss, dass es bei uns praxen/kliniken gibt, die diesen "service" augenscheinlich anbieten. Wie das ärzte mit dem so hoch gehaltenen hippokratischen eid vereinbaren können, ist mir nicht ganz klar. Ích würde auch mal annnehmen, dass beschneidungen gegen das grundrecht auf körperliche unversehrtheit verstoßen.
Stefan2
Ich weiß nicht genau, ob der artikel allgemein zugänglich ist, hier auf jeden fall der link:
http://faz-archiv.faz.net/intranet/bibl ... 49-02300_3
Dieser meinung waren ein arzt und ein kriminologe der uni Bochum.
Medizinisch gäbe es - entgegen den immer vorgeschobenen gründen - kaum eine indikation für eine beschneidung. die angeführten phimosen ließen sich in fast allen fällen mit kortisonpräparaten behandeln. Andere indikationen sind äußert selten. Auf jeden fall sind die krankenkassen nicht dafür zuständig - entgegen den erwartungen vieler eltern, die ihre jungs verstümmeln lassen wollen.
Die autoren schlagen vor, mit dem eingriff bis zum eintritt der "einsichtsfähigkeit" zu warten; im islam gibt es wohl keine zeitliche vorschrift für den eingriff (aber im judentum?)
Man redet ja viel über die abgrundtief gemeine beschneidung von mädchen (mehrere hundert fälle angeblich jährlich von durchreisenden pfuscherinnen in serie durchgeführt in deutschland - alles fälle von schwerer körperverletzung). Aber über die beschneidung von kleinen jungs - ein relgiös motivierter unsinn ersten grades - redet man kaum.
Ein richter hat die beschneidung als "gute tradition, die dem vorbild des propheten folgt" bezeichnet - das nicht in saudi-arabien, sondern bei uns!

Es stimmt sehr bedenklich, wenn man beim googeln feststellen muss, dass es bei uns praxen/kliniken gibt, die diesen "service" augenscheinlich anbieten. Wie das ärzte mit dem so hoch gehaltenen hippokratischen eid vereinbaren können, ist mir nicht ganz klar. Ích würde auch mal annnehmen, dass beschneidungen gegen das grundrecht auf körperliche unversehrtheit verstoßen.
Stefan2