Seite 1 von 1

Straßburger Urteil: Kündigung wg. Ehebruchs ist rechtswidrig

BeitragVerfasst: Do 23. Sep 2010, 17:28
von 1von6,5Milliarden
Urteil: Kündigung wegen Ehebruchs ist rechtswidrig

Die Kündigung eines Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung durch die katholische Kirche ist nicht rechtens. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in diesem Fall.

(Quelle und Zitat: tagesschau.de)

Na wer sagt es denn! :up:

Re: Straßburger Urteil: Kündigung wg. Ehebruchs ist rechtswidrig

BeitragVerfasst: Do 23. Sep 2010, 20:35
von Sappy
Da fragt sich diese Type jetzt tatsächlich "wie sehr das Straßburger Urteil den krichlichen Status beschädigt" ... da könnt ich doch grad :kotz:
Typische Opferrolle mal wieder :kopfwand:

Re: Straßburger Urteil: Kündigung wg. Ehebruchs ist rechtswidrig

BeitragVerfasst: Do 23. Sep 2010, 23:32
von musicman
Recht so, es gibt nur einen Grund einem Organisten zu kündigen und das ist, wenn er falsch spielt.

musicman

Re: Straßburger Urteil: Kündigung wg. Ehebruchs ist rechtswidrig

BeitragVerfasst: Fr 24. Sep 2010, 07:17
von stine
Wenn per Arbeitsvertrag die Bedingungen für eine Anstellung festgelegt wurden und der Arbeitnehmer das auch unterschrieben hat, dann muss er sich an die Spielregeln halten. Erzieherinnen in kirchlichen Kindergärten unterschreiben mit ihrem Arbeitsvertrag auch, dass sie in "ordentlichen" Verhältnissen leben wollen und werden. Ob der ganze Vertrag deswegen rechtswidrig ist oder nicht, darüber lässt sich trefflich streiten. Die Kirchen sind jedenfalls eine Interessensgemeinschaft und wenn man Mitglied sein will, dann muss man genau dieses Interesse unterstützen.

Ich nehme an, dass Interessensverbände und Sekten jeder Art ihre Bedingungen haben, die der Arbeitnehmer unterschreiben muss. Selbst die Lufthansa hat Vorschriften für ihre Flugbegleiter, die einzuhalten sind, ansonsten wird die Anstellung nicht verlängert. Wer sowas unterschreibt verpflichtet sich.

Mit diesem Urteil wird im Prinzip die vertragliche Sicherstellung ausgehebelt. Als Präzedenzfall genommen hieße das, man kann unterschreiben was man will, im Zweifelsfall gelten die Vertragsinhalte nicht, wenn man einen guten Anwalt hat.
Aber eigentlich war das auch schon immer so. In diesem Fall interessiert nur wieder mal, dass die Kirche der Arbeitgeber war. Stimmts? :^^:

LG stine

Re: Straßburger Urteil: Kündigung wg. Ehebruchs ist rechtswidrig

BeitragVerfasst: Fr 24. Sep 2010, 08:36
von 1von6,5Milliarden
Ein Arbeitgeber hat sich an das Gesetz zu halten, und jetzt auch eben ein bisserl mehr die Kirche. Niemand in der Position des Stärkeren (z.B. ein Arbeitgeber) darf in seine Arbeitsverträge wahllos (legal alles reinschreiben was er will. Und je höher die Position eines Mitarbeiters, desto höher dürfen auch die Ansprüche des Arbeitgebers sein. Ein bekennend homosexueller Papst dürfte sicher ohne Problem entlassen werden, hier wäre eine Relevanz gegeben, bei einem homosexuellem Gärtner einer katholischen Organisation aber zum Beispiel nicht.

Manchmal liebe stine, ist deine einseitige Weltsicht durchaus sehr nervend. Tauschst du das selbständige Denken manchmal temporär durch ein Kruzifix aus?
Wenn du das Arbeitsrecht kennst (AFAIK ist dies der Fall), dann weist du ganz genau, wie weit ein Arbeitgeber normal gehen darf.
Warst du es nicht, der sich empörte, dass Sarrazin nicht öffentlich(!) durch Äußerung das Ansinnen seines Unternehmen und Arbeitgeber schädigen(!) durfte?
Deine Weltsicht hat schon gewaltige Schlagseite.

Re: Straßburger Urteil: Kündigung wg. Ehebruchs ist rechtswidrig

BeitragVerfasst: Fr 24. Sep 2010, 10:46
von stine
1von6,5Milliarden hat geschrieben:Deine Weltsicht hat schon gewaltige Schlagseite.
Meine Weltsicht ist pragmatisch. Nichts weiter. :pueh:

LG stine

Re: Straßburger Urteil: Kündigung wg. Ehebruchs ist rechtswidrig

BeitragVerfasst: Fr 24. Sep 2010, 11:22
von 1von6,5Milliarden
Ist "natürlich" auch wieder Ansichtssache mit der Möglichkeit der Schlagseite (auch bei der gegenteiligen Meinung)

Aber:
- eine persönliche, private Sache eines Angestellten in einer deutlich untergeordneten, nicht herausgehobenen, "unsichtbaren" Stelle soll eine Entlassung rechtfertigen?

- eine öffentliche Äußerung eines Angestellten mit extrem herausgehobener und sichtbarer Stelle mit mit sichtbarem Schaden und im Wiederholungsfall soll eine Entlassung nicht rechtfertigen?

Ja, sehr pragmatisch, was in die eigene enge Wertewelt passt ist gut, was ihr widerspricht ist schlecht. Ohne Abwägung der Schwere und der Folgen.
Dies kann man als Pragmatismus - mit Schlagseite - sehen.


Wie vereinbart sich so eine Entlassung eines Organisten wegen Ehebruchs eigentlich mit der Nächstenliebe? Passt nicht in eine pragmatische, christliche Welt? :mg:

Re: Straßburger Urteil: Kündigung wg. Ehebruchs ist rechtswidrig

BeitragVerfasst: Fr 24. Sep 2010, 18:12
von Zappa
stine hat geschrieben:Ich nehme an, dass Interessensverbände und Sekten jeder Art ihre Bedingungen haben, die der Arbeitnehmer unterschreiben muss.


Und ich nehme an, dass viele dieser Klauseln halt höchstrichterlich keine Chance haben.

- Dürfen kirchliche Krankenhäuser Bewerber nach Konfession bevorzugen?
- Dürfen sich die Kirchen in die Besetzung von theologischen Lehrstühlen einmischen?
- Darf sich der Arbeitgeber in das Privatleben des Angestellten einmischen?

Ich behaupte mal, dass in allen drei Fragen der europäische Gerichtshof mit nein antworten würde und das entspricht genau meinem Rechtsempfinden.

Lebenstil, religiöse Empfindungen etc. sind halt reine Privatsache. Natürlich kann der Arbeitgeber am Arbeitsplatz übliche gute Sitten einfordern (der Verkäufer soll nicht aus dem Maul stinken, die Hoteldame ohne Lippenpiercing an der Rezeption stehen und der Kittel des Arztes nicht vor Dreck starren). Ob der Verkäufer, die Hoteldame oder der Arzt abends rumhuren oder sich auf Punkkonzerten die Kante geben, geht niemand was an (wenn sie denn am nächtsen Tag adrett ihre Arbeit zu verrichten in der Lage sind :mg: )

Ich bezweifle sogar, dass Klauseln wie "soll sich mit den christlichen Grundwerten unseres Unternehmens identifizieren können" Rechtens sind ...

Re: Straßburger Urteil: Kündigung wg. Ehebruchs ist rechtswidrig

BeitragVerfasst: Fr 24. Sep 2010, 20:52
von musicman
stine hat geschrieben:Mit diesem Urteil wird im Prinzip die vertragliche Sicherstellung ausgehebelt. Als Präzedenzfall genommen hieße das, man kann unterschreiben was man will, im Zweifelsfall gelten die Vertragsinhalte nicht, LG stine


Stine, nicht alles was man in einen Vertrag schreibt ist rechtens, nur weil es dort drin steht, darum geht es. Es kann gegen Gesetze verstoßen oder auch gegen die guten Sitten.

Nehmen wir mal ein einfaches Beispiel:
Du und ich schließen einen Sklavenvertrag, Du bist die Domina und ich der Sub. So, wenn mir die Sache irgendwann zu blöd wird und ich mir nicht mehr von Dir den Hintern versohlen lassen will, kannst du das nicht einklagen, der Vertrag ist aus oben genannten Gründen nicht gültig und wenn wir ihn mit Blut unterschrieben haben.

Genau so ist das mit dem Organisten und der Kirche, die Kirche hat Bedinungen in den Vertrag geschrieben, die gegen Gesetze verstoßen, die dem Vertragsinhalt übergeordnet sind.
Ich will jetzt nicht auf einer bestimmten Sache herumreiten, aber gerade die Kirche sollte sich, wenn es um Fragen der Sexualmoral geht doch sehr zurückhalten, die haben sich ihre Reputation doch komplett ruiniert.

musicman