Straßburger Urteil: Kündigung wg. Ehebruchs ist rechtswidrig

Urteil: Kündigung wegen Ehebruchs ist rechtswidrig
Die Kündigung eines Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung durch die katholische Kirche ist nicht rechtens. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in diesem Fall.
(Quelle und Zitat: tagesschau.de)
Na wer sagt es denn!
Die Kündigung eines Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung durch die katholische Kirche ist nicht rechtens. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in diesem Fall.
(Quelle und Zitat: tagesschau.de)
Na wer sagt es denn!
