Grund für Beitragsbemessungsgrenze?

Re: Grund für Beitragsbemessungsgrenze?

Beitragvon stine » Mi 16. Feb 2011, 08:31

Vielleicht solltest du nicht so grün dreinblicken? :wink:
Da erschrickt jeder Arbeitgeber.

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Re: Grund für Beitragsbemessungsgrenze?

Beitragvon 1von6,5Milliarden » Mi 16. Feb 2011, 09:18

musicman hat geschrieben:Nein, nein mein lieber 1von 6,5, bevor Du anderen durch die Blume unterstellst doof zu sein, zeig mir erst mal wo Du auf höherem Level arm sein kannst.
Darum geht es doch (mir) gar nicht, dies ist ein anderer Schuh des Paares. Einem armen Menschen aus "unserer Welt" gibt Auswanderung keine Perspektive mehr. Denn in Ländern in denen er eine Perspektive sehen könnte, darf er mangels Geld oder - statistisch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit belegt - mangels Bildung und Ausbildung, teilweise auch seines Alters (so ohne Geld) und Gesundheitszustands wegen, gar nicht mehr migrieren.
"Dein Schuh" war schon seit Jahrhunderten existent und ist eben ein mangelhaftes Argument. Kaum einem deutschen Hungerlöhner wäre es im 19. oder in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in den Sinn gekommen nach Irland auszuwandern. Kaum einem irischen Hungerlöhner (nicht Reichem!) wäre es zur selben Zeit in den Sinn gekommen (auch keinem deutschen natürlich), nach Indien auszuwandern, den Hungerlöhner, selbst wirklich Hungernde, hatten da eben keine Perspektive. Man migriert nicht in Staaten, in denen man keine oder eine noch schlechtere Perspektive sieht. Dies war schon immer so.
Der Unterschied ist nur, heute hat ein armer, wenig gebildeter, unausgebildeter Deutsche kein Land mit Perspektive mehr, in welches er auswandern darf. Dies verbindet heute einen potentiellen tunesischen mit einem potentiellen deutschen Wirtschaftsflüchtling. Er darf nicht mehr.
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Re: Grund für Beitragsbemessungsgrenze?

Beitragvon musicman » Mi 16. Feb 2011, 09:23

mat-in hat geschrieben:[
Novartis hat mir vor einem halben jahr noch erzählt (Standort Höchst) sie brauchen in absehbarer Zeit niemanden, auch wenn ihnen meine Qualifikation gefällt und ich solle ruhig promovieren...
(


Geh mal auf die Site von Novartis in die Stellenanzeigen, da fand ich gerade einiges, ob es jetzt genau auf Dich passt weiß ich natürlich nicht, aber bei ein paar hundert Stellen weltweit wird da schon was sein, oder bist auf Deutschland fixiert ?

Ich mach aber auch gern Deinen head hunter, entsprechende Provision vorausgesetzt :mg:

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Re: Grund für Beitragsbemessungsgrenze?

Beitragvon 1von6,5Milliarden » Mi 16. Feb 2011, 09:26

mat-in hat geschrieben:Aber es heißt doch nur auf dem Papier "versicherung". Ich bin mir relativ sicher wesentlich weniger raus zu bekommen später als ich einzahle... wenn ich in 35 jahren überhaupt was zu sehen bekomme.
Was hat dies mit dem Terminus Versicherung zu tun? Du bist sicher es richtig verstanden zu haben? ;)
Du glaubst du bekommst bei der Autoversicherung sicher mehr raus, als du einbezahlt hast?
Bei der Brandversicherung, bei der Krankenversicherung etc. pp.?
Bei allen Versicherungen mehr herauszubekommen als einbezahlt zu haben, dies schafft eigentlich nur ein Betrüger - oder ein vom Schicksal extrem gebeutelter Mensch.
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Re: Grund für Beitragsbemessungsgrenze?

Beitragvon stine » Mi 16. Feb 2011, 09:51

1von6,5Milliarden hat geschrieben:ei allen Versicherungen mehr herauszubekommen als einbezahlt zu haben...
Deshalb geht es den Versicherungen ja so gut, weil sie im Schadensfalle lieber den billigeren Rechtsstreit suchen, als zu bezahlen. :mg:
Aber davon abgesehen ist das Prinzip der Sozialversicherungen eben nicht das gleiche. Hier weiß man, dass man das Eingezahlte auch wieder ausbezahlen MUSS und man weiß auch, dass die Auszahlungen die Einzahlungen übersteigen und dass man außerdem noch die aufwendige Verwaltung berücksichtigen muss. Man schiebt praktisch die Insolvenz vor sich her...

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Re: Grund für Beitragsbemessungsgrenze?

Beitragvon 1von6,5Milliarden » Mi 16. Feb 2011, 18:15

stine hat geschrieben:Deshalb geht es den Versicherungen ja so gut, weil sie im Schadensfalle lieber den billigeren Rechtsstreit suchen, als zu bezahlen. :mg:
Dies ist ein anderes Thema. Nett auch, dass man die Beiträge z.B. zur Autoversicherung durch nachverhandeln u.U. um 30 bis 50 % reduzieren kann, ohne Versicherungswechsel (die Drohung ist ausreichend), ohne Vertragsverschlechterung.
stine hat geschrieben:Aber davon abgesehen ist das Prinzip der Sozialversicherungen eben nicht das gleiche. Hier weiß man, dass man das Eingezahlte auch wieder ausbezahlen MUSS und man weiß auch, dass die Auszahlungen die Einzahlungen übersteigen
Nein, dies ist alles schön falsch, teilweise auch nur falsch gesehen.
Es ist falsch, dass jeder überhaupt was rausbekommt. Stirbst du früh genug, bekommst du nichts, stirbst du früh aber nicht ganz so früh bekommst du wenig von der Rentenversicherung, stirbst du gesund bekommst du nichts bis wenig von der Pflegeversicherung. Das System ist durchaus darauf aufgebaut bzw. die Beiträge sind so bemessen, wie es statistisch durch vorzeitige Tode rentabel/bezahlbar/.. naja - theoretisch - bleibt.
Bist du kein ständiger Arztbesucher bekommst du fast nichts (indirekt) raus, in Relation zu deinen Einzahlungen zur Krankenversicherung. Bist du selten bis nie arbeitslos, zahlst du auch nur ein.
Ich gehe bei allen(!) diesen Versicherung davon aus oder hoffe sie wenig bis nicht zu brauchen, bis auf die Rentenversicherung. Da hoffe ich sie lang zu gebrauchen, vorallem ohne die beiden anderen einschlägigen Versicherungen, aber ob ich was bekomme, dies weiß nur Blüm oder so.
Die Auszahlungen kumuliert überschreiten im Soll-Fall eines (fiktiven!) gesunden Sozialversicherungssystems nur deshalb u.U. die Einzahlungen, weil die Einnahmenhöher sind. (Zins)erträge des eingezahlten Geldes sind das Stichwort.
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Re: Grund für Beitragsbemessungsgrenze?

Beitragvon musicman » Mi 16. Feb 2011, 18:37

1von6,5Milliarden hat geschrieben:
stine schrieb:
und man weiß auch, dass die Auszahlungen die Einzahlungen übersteigen

Nein, dies ist alles schön falsch, teilweise auch nur falsch gesehen.


Wenn ich stine recht verstehe meint sie, dass die Einnahmen zB bei der KV niedriger sind als die Ausgaben. Das dürfte stimmig sein, ebenso bei der RV, das ist doch der Grund für regelmäßige Anpassungen der Beiträge, wieso meinst Du es sei falsch ?

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Re: Grund für Beitragsbemessungsgrenze?

Beitragvon 1von6,5Milliarden » Mi 16. Feb 2011, 18:53

1von6,5Milliarden hat geschrieben:...teilweise auch nur falsch gesehen.
...
Die Auszahlungen kumuliert überschreiten im Soll-Fall eines (fiktiven!) gesunden Sozialversicherungssystems nur deshalb u.U. die Einzahlungen, weil die Einnahmenhöher sind. (Zins)erträge des eingezahlten Geldes sind das Stichwort.
Um es klar zu machen. Du musst auch alle Zinserträge oder sonstigen Erträge des von dir eingezahlten Geldes deinem Geld, deiner Einzahlung hinzurechnen.
Du bekommst also in einem (wie gesagt fiktiven) gesunden Renten- und Krankenversicherungssystem nicht mehr heraus, als Einzelperson i.d.R. wahrscheinlich wohl auch in dem tatsächlichen Krankenversicherungssystem nicht mehr, als du mit deinen Beiträgen direkt oder indirekt beigetragen hast.
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Re: Grund für Beitragsbemessungsgrenze?

Beitragvon tanjaw » Mo 28. Nov 2011, 13:04

Ehrlich gesagt verliere ich langsam den Überblick bei diesen ganzen Versicherungen und dem ganzen Fachjargon. Welche Versicherungen braucht man denn wirklich? Wer sind denn überhaupt die besten Anbieter? Prinzipiell hätte ich jetzt gedacht, dass man von den gesetzlichen Versicherungen mal abgesehen höchstens vielleicht noch eine Haftpflichtversicherung benötigt. Aber heutzutage weiß man nicht mal mehr, ob die Rente überhaupt sicher ist und vor allem auch später zum Leben reichen wird. Altersarmut ist im Moment ja ein stark diskutiertes Thema. Daher recherchiere ich auch gerade im Moment zu der Riester Rente und zusätzlich zu einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Bislang habe ich noch kein günstiges und gutes Angebot finden können, aber man kann sich ja zumindest mal mit dem Thema auseinandersetzen. Leider liest man in Foren und Artikeln, dass diese ganzen Anbieter zum Teil sehr unseriös sind, was einen wirklich abschreckt.

[MOD]Link zu einem Versicherungsmaklerbüro gelöscht, bitte unterlasse unbedingt solche Verlinkungen! 1von6,5Milliarden
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Re: Grund für Beitragsbemessungsgrenze?

Beitragvon stine » Mo 28. Nov 2011, 13:35

Hallo tanjaw,

"Versicherungen sind staatlich zugelassene Betrugsgesellschaften" - das ist nicht von mir, sondern das sagte mal einer - und ich möchte das fast glauben.
Ich sag mal so: Wenn du dir die Versicherungsbeiträge in die eigene Tasche bezahlen kannst, dann brauchst du auch schon keine Versicherung mehr. Es soll Leute geben, die jedes Jahr einen (absichtlichen) Schaden verursachen, nur um die Hausratversicherung nicht umsonst bezahlt zu haben. Ich denke, man braucht eine (gesetzliche) Kranken- und Rentenversicherung und eine KFZ-Haftpflicht (ohne Teil- oder Vollkasko). Alles andere wird je nach persönlichen Angstgefühlen abgeschlossen. Ich hatte mal einen Versicherungsvertreter im Nacken, der mich die Woche zweimal angerufen hat, um mir die schlimmsten Eventualitäten aufzuzeigen, die mir passieren könnten, wenn ich nicht unfall-, haftpflicht-, hausrat- , rechtsschutz- und lebensversichert bin. Sogar seine Frau hat da noch telefonisch nachgelegt. Und mir würde das doch nichts ausmachen und ich könne das doch ruhig bei Ihnen abschließen. Ich war kurz davor Anzeige wegen unzumutbarer Belästigung zu erstatten.

Das Problem mit jeder Versicherung ist, dass man im Schadensfall sein Recht erstreiten muss. Hat man bis zum Schadensfall Eigenbeiträge auf einem sicheren Konto gebunkert, kann man sich meist den Schaden selbst und sogar ohne Rechtsanwalt bezahlen.
Faustregel: Pflichtversicherungen musst du haben, alle anderen nach Schadenswahrscheinlichkeit. Wer keinen teuren Hausrat hat, muss diesen auch nicht versichern. usw.
Die Riesterrente ist mE nur für Hausfaruen interessant, die Kinderausfallzeiten absichern müssen, weil es hohe Staatszulagen gibt.

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