Mehrheiten, Minderheiten, Demokratie

Myron hat geschrieben:Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000
Art. 7.3 (betrifft Grund- und Hauptschulen):
"Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht. Damit kommt der Wille zum Ausdruck, die obersten Bildungsziele der Verfassung auf der Grundlage christlicher und abendländischer Werte unter Wahrung der Glaubensfreiheit zu verwirklichen. Wird der Anbringung des Kreuzes aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung durch die Erziehungsberechtigten widersprochen, versucht die Schulleiterin bzw. der Schulleiter eine gütliche Einigung. Gelingt eine Einigung nicht, hat sie bzw. er nach Unterrichtung des Schulamts für den Einzelfall eine Regelung zu treffen, welche die Glaubensfreiheit des Widersprechenden achtet und die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen aller in der Klasse Betroffenen zu einem gerechten Ausgleich bringt; dabei ist auch der Wille der Mehrheit, soweit möglich, zu berücksichtigen."
Der Beitrag von @Myron aus dem Strang "Aufhebung des Kruzifix-Urteils" gibt mir Anlass dazu mal die demokratische Grundordnung zu hinterfragen.
Wikipedia sagt zum Thema Demokratie:
"Demokratie (gr. Δημοκρατία, von δῆμος [dēmos], „Volk“, und κρατία [kratía], „Herrschaft“, vgl. -kratie) bezeichnet einerseits das Ideal einer durch die Zustimmung der Mehrheit der Bürger und die Beteiligung der Bürger legitimierten Regierungsform, der „Volksherrschaft“. Diese Idealvorstellung wird in Demokratietheorien konkretisiert, die jeweils eine bestimmte Vorstellung von Demokratie beinhalten: so die direkte Demokratie, repräsentative Demokratie, Demarchie, Radikaldemokratie oder Basisdemokratie."
(Unterstreichungen von mir)
Nehmen wir mal z.B. die Wahlen in Baden Würtemberg, das Wahlergebnis:
39,0 % für die CDU / SPD 23,1 % / GRÜNE 24,2 %
dies bedeutet, dass die Mehrheit der CDU ihre Stimmen gab.
Ich habe eigentlich in Erinnerung, dass die stärkste Partei sich den Koalitionspartner wählen kann. Hier scheint das nicht der Fall zu sein, denn automatisch geht die Regierungsverantwortung an die zwei schwächeren Parteien gemeinsam über, da das Direktmandategesetz die Sitze füllt. Wieder haben nur einzelne das Sagen. Ist das nicht Betrug am Volk?
Die Mehrheit wird immer wieder (und immer öfter, finde ich) von Minderheiten in ihre Schranken verwiesen, sodass der Eindruck entstehen kann, dass wir längst von Minderheiten regiert werden. Bedeutet Rücksichtnahme gegenüber Minderheiten, dass die Rechte der Mehrheit aufgegeben werden müssen?
Und wo bleibt hier das demokratische Grundprinzip?
Welches Modell praktizieren wir hier eigentlich?
LG stine