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Sicherheitsverwahrung rechtswidrig

BeitragVerfasst: Mi 4. Mai 2011, 13:47
von stine
Die beiden großen Polizeigewerkschaften DPolG und GdP bedauerten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Aufgrund der Entscheidung könne es zu weiteren Freilassungen kommen, die die Polizei vor enorme Probleme stellten, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Hermann Benker. In letzter Konsequenz seien mit dem Urteil die Freiheitsrechte der Betroffenen über die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gestellt worden. Es gehe hier immerhin um „extrem gefährliche Straftäter“ und „nicht um Eierdiebe“.

aus: http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1 ... ntent.html

Sollen wir uns mit den Befreiten freuen oder mit den besorgten Bürgern sorgen?

:ka: stine

Re: Sicherheitsverwahrung rechtswidrig

BeitragVerfasst: Mi 4. Mai 2011, 15:18
von Lumen
Solche Sachen sind eine bittere Pille, die ein Rechtsstaat schlucken muss. Ungemütlich wird es, wenn die freigelassenen Täter erneut straffällig werden und dabei Menschen zu schaden kommen.

Re: Sicherheitsverwahrung rechtswidrig

BeitragVerfasst: Mi 4. Mai 2011, 18:02
von Zappa
Die Sicherheitsverwahrung ist ja nicht prinzipiell abgelehnt worden, jedoch in der derzeitigen Form (Strafverlängerung in frisch gestrichenem Gefängnistrakt).

Die Sicherheitsverwahrung muss IMHO auf schwere Straftaten und sehr wahrscheinliche Wiederholungsgefahr beschränkt sein (Mord, Totschlag, gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung). Heutzutage wird die teilweise auf wiederholten schweren Diebstahl angewendet, dass finde ich unverhältnismäßig. Außerdem soll sich die S. in Art und Ausrichtung eindeutig vom Strafvollzug unterscheiden. Der Resozialisierungsaspekt, bzw. Therapieeffekt und der Schutz der Bevölkerung soll im Vordergrund stehen und der Strafaspekt hat hier nichts mehr zu suchen (die Strafe ist ja abgesessen). Ich finde das Urteil soweit ich es verstanden habe verhältnismäßig und die Politik muss endlich handeln (war ja nach den mehrfachen Watschen aus Straßburg auch zu erwarten).

Re: Sicherheitsverwahrung rechtswidrig

BeitragVerfasst: Do 5. Mai 2011, 10:46
von stakeholder
habe da gestern eine ganz interessante reportage drüber gesehen. meine die war bei zdf neo...schau mal, ob ich die im netz finde, dann poste ich die hier mal...

Re: Sicherheitsverwahrung rechtswidrig

BeitragVerfasst: Sa 7. Mai 2011, 20:02
von ujmp
Das Problem war, sowie ich es verstanden habe,dass das Strafmaß bei der Verurteilung feststehen muss. Man kann nicht sagen "Du bekommst erst mal 10 Jahre und dann sehen wir weiter". Die Konsequenz werden dann wohl zukünftig höhere Strafen sein.