Der Papst darf vor dem Bundestag reden

Re: Der Papst darf vor dem Bundestag reden

Beitragvon 1von6,5Milliarden » Di 28. Jun 2011, 07:48

Nanna hat geschrieben:Herrn Wulff schreibt man übrigens mit doppeltem f, das nur noch nebenbei.
:blush2: Danke, sollte man auch als Milliardstel der Menschheit eigentlich intus haben - zumindest als Millionstel der deutschen Menschheit. Ich bin ja kein Ignorant und nehme diesen Hinweis auch beim ersten Mal schon an, aber da ich es eigentlich weiß, setze ich auf die Chance es wieder falsch zu machen. :mg:

Lumen hat geschrieben:Er spricht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht als Staatsoberhaupt des Vatikans, sondern rührt die Werbetrommel für die katholischen Christen und das kann nicht angehen.
Dies wird sich nicht trennen lassen. Auch Bush hat nicht als neutraler Präsident für die USA gesprochen, sondern für seine Anliegen, es ging primär um den (bewaffneten) Kampf gegen "das Böse" und endete mit einer Anrufung Gottes - deshalb auch oben "Passt doch gut", auch wenn Ratzinger wohl weniger an tatsächliche Maschinengwehre, Bomben und Kanonen denken wird.
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Re: Der Papst darf vor dem Bundestag reden

Beitragvon Nanna » Di 28. Jun 2011, 10:44

musicman hat geschrieben:Also gut, wenn nicht mal Nanna es ganz genau weiß - wer dann ? :ka:

Um die genauen Details geht es auch nicht...

Naja, mir verständlicherweise schon.

Die Informationen auf der Seite des Bundestags sind etwas spärlich, aber nach allem, was man da lesen kann, sieht es so aus:

Der Ältestenrat als Beschlussorgan für die inneren Angelegenheiten scheint tatsächlich für die Einladung zuständig zu sein. Allerdings gibt es, nun wird es interessant, überhaupt keine Rechtsgrundlage für Reden von Personen, die nicht Angehörige des Parlaments, der Bundesregierung, des Bundesrats oder Beauftragte sind (der Wehrbeauftragte hat sogar auf Verlangen des Parlaments eine Redepflicht). Die Reden werden daher außerhalb der normalen Sitzungen gehalten oder es wird eine Sondersitzung für die Rede angesetzt. Kommt mir jetzt aber bitte nicht auf die Idee, dass "keine Rechtsgrundlage" mit illegal gleichzusetzen ist, die Kompetenz des Ältestenrats scheint mir hier juristisch auszureichen.

Wer sich nochmal separat informieren will:

Eine interessante Randnotiz: Norbert Lammert ist sehr überzeugter Christ. Ein Schelm, wer sich dabei irgendetwas denkt... ;-)
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Re: Der Papst darf vor dem Bundestag reden

Beitragvon Zappa » Di 28. Jun 2011, 16:15

Nanna hat geschrieben:Kommt mir jetzt aber bitte nicht auf die Idee, dass "keine Rechtsgrundlage" mit illegal gleichzusetzen ist, die Kompetenz des Ältestenrats scheint mir hier juristisch auszureichen.


Auf so eine Idee könnte auch höchstens der deutsche Michel kommen, in Großbritannien funktioniert ja sogar eine Demokratie ohne Verfassung. Ist halt gutes Gewohnheitsrecht in einem rechtlichen Rahmen und das kann prima funktionieren.

Es ist halt auch so, dass der Papst immer noch einen relativ großen politischen Einfluss hat, sogar "unangemessen" groß, wenn man die Theorietiefe der katholischen Religion in Betracht zieht. Insofern sind Proteste gegen die Rede sinnvoller Teil des politischern Kräfteaustausches, man sollte aber nicht gleich immer alles dramatisieren.

PS: wenn man sich mal die Liste der von @Nanna freundlicherweise verlinkten Gastredner - abzüglich der amerikanischen Präsidenten - so anschaut, ist die Runde doch recht illustre und zeugt von eher gutem Geschmack.
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Re: Der Papst darf vor dem Bundestag reden

Beitragvon 1von6,5Milliarden » Di 28. Jun 2011, 17:19

Zappa hat geschrieben:Auf so eine Idee könnte auch höchstens der deutsche Michel kommen, in Großbritannien funktioniert ja sogar eine Demokratie ohne Verfassung. Ist halt gutes Gewohnheitsrecht in einem rechtlichen Rahmen und das kann prima funktionieren.

Erstens ist es nicht typisch deutsch - dieses Gerede wegen "typisch deutscher Michel" ist das einzig typische deutsche. :mg:
Das juristisch ungebildete Volk "aller Länder" inklusive der Briten kann "keine Rechtsgrundlage" nicht von "illegal" oder "legal" je nach Konstellation nicht unterscheiden. Die Rechtsgrundlage dort ist halt u.U. weniger klar kodifiziert. Und UK hat durchaus eine Verfassung, sie entspricht halt nicht unseren Vorstellungen von Verfassung und der Knackpunkt "keine Rechtsgrundlage" begründet sich weder hier in diesem Fall noch allgemein nur auf die bzw. eine Verfassung.
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Re: Der Papst darf vor dem Bundestag reden

Beitragvon Zappa » Di 28. Jun 2011, 19:32

1von6,5Milliarden hat geschrieben: ... dieses Gerede wegen "typisch deutscher Michel" ist das einzig typische deutsche. :mg:


Jawoll, Herr Moderator :selbstmord: (Hier fehlt irgendwie der zackige Hackenschlagsmiley).

Ich entnahm mein Vorurteil dem Machwerk: Anthony H. Birch. The British System of Government. Allen & Unwin, 1990 und entschuldige mich nachträglich für die schlechte Buchwahl, die ich vor Jahren während meines Englandaufenthaltes traf.
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Re: Der Papst darf vor dem Bundestag reden

Beitragvon Nanna » Di 28. Jun 2011, 20:10

Ihr habt beide (irgendwie) recht: Das Vereinigte Königreich (nix mit Großbritannien, ihr Erbsenzähler ;-) ) hat keine kodifizierte Verfassung, besitzt aber Dokumente von Verfassungsrang, in denen bestimmte Prinzipien festgelegt sind. Das angesprochene Gewohnheitsrecht tut sein übriges. Man macht das halt schon ein paar hundert Jahre lang in einem ähnlichen Stil, von daher gibt es genug Präzedenzfälle und juristische Schulen, die das entsprechende Wissen tradieren.

Es unter Politikwissenschaftlern und Staatsrechtlern daher auch durchaus umstritten, ob das Vereinigte Königreich nun eine Verfassung hat oder nicht. Gute Argumente gibt es für beide Interpretationen.
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Re: Der Papst darf vor dem Bundestag reden

Beitragvon 1von6,5Milliarden » Di 28. Jun 2011, 21:23

Zappa hat geschrieben:Jawoll, Herr Moderator :selbstmord: (Hier fehlt irgendwie der zackige Hackenschlagsmiley).
Und was soll der Sch... jetzt? :down:
Wenn du was postulierst, darf man dir dann nicht widersprechen? (Wenn man es für Unsinn hält, weil es einer ist.) :sauer:
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