Trägerschaften erfüllen die Aufgabe der Personalverantwortung für Einrichtungen, wie zB Kindergärten, Kinderhorte, Kinderkrippen. Sie steuern also die personelle Besetzung und den admisnistrativen Ablauf der Einrichtung. Sind aber nicht Besitzer oder Geldgeber.
Die Kirche vergibt die Trägerschaft ihrer Kindergärten meist an den Pfarrer der Gemeinde, in welcher sich die Einrichtung befindet. Auch ein Ehrenamtlicher der Gemeinde kann Trägervertreter für kirchliche Einrichtungen dieser Art werden.
Vermutlich gibt es zwei Konstellationen:
- Kirchlicher Kindergarten mit der Gemeinde als Träger (ist mir nirgendwo bekannt)
- Gemeindekindergarten mit der Kirche als Träger (scheint offensichtlich hier der Fall zu sein)
Wenn nun die Gemeinde der Kirche die Trägerschaft kündigt, so befreit sie sich nur vom Personalverantwortlichen, heißt aber, dass die Gemeinde immer schon Geldgeber und Besitzer des Kindergartens gewesen sein muss, man nimmt der Kirche also nichts weg weil sie es gar nicht hatte. Und dann verstehe ich nicht, wieso die Gemeinde einen kirchlichen Träger gewählt hat, wenn sie mit den Klauseln des Trägers nicht einverstanden ist.
Natürlich lässt sich darüber streiten wieviel Privatleben ein Arbeitgeber bestimmen darf, aber selbst eine Bank wird sich im Zweifelsfall von einem Vorbestraften trennen. (wenn auch hier ein anderer Sachverhalt vorliegen würde)
Und wie gesagt, wer sich die Kirche als Arbeitgeber aussucht, weiß in der Regl, was auf ihn zukommen kann. Und mir ist trotzdem kein Fall bekannt, wo alleinig die Scheidung zum Arbeitsplatzverlust geführt hätte.
1von6,5Milliarden hat geschrieben:Ich persönlich vermute, dass hier stine gar nicht überlegt, sondern nur mal wieder vorschnell geschossen wurde. Wenn's um solche Fragen geht, die RKK (scheinbar) ganz unten, dann springt auch bei dir ein seltsamer Reflex an.
Stimmt. Ich bin der Kämpfer für die Unterdrückten.
Und das ist in einem Atheistenforum nun mal die Kirche.
LG stine