Kinderarmut in Deutschland

Re: Kinderarmut in Deutschland

Beitragvon webe » Mi 12. Sep 2012, 00:21

Taschengeld wird ab 5 Jahren empfohlen, das wöchentlch einen Richtwert von 50 cent betragen sollte.

Somit kann das Kind einkaufen und wenn es für 5 Euro Dinge ersteht, die das Elternteil anprangert, wird es letztendlch für ihn unmöglich sein, den Kauf wieder rückgängig zumachen.
Hier ist also das Kind dann inoffiziell geschäftsfähig. Es darf ja einkaufen. Natürlich muss die erstandene Ware dem Kinde entprechen und darf nur eine geringfügige Summe betragen: Also Süssigkeiten, Spielzeug, Kinderzeitschriften unsw..

ODER?
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Re: Kinderarmut in Deutschland

Beitragvon provinzler » Mi 12. Sep 2012, 00:35

webe hat geschrieben:Taschengeld wird ab 5 Jahren empfohlen, das wöchentlch einen Richtwert von 50 cent betragen sollte.

Somit kann das Kind einkaufen und wenn es für 5 Euro Dinge ersteht, die das Elternteil anprangert, wird es letztendlch für ihn unmöglich sein, den Kauf wieder rückgängig zumachen.
Hier ist also das Kind dann inoffiziell geschäftsfähig. Es darf ja einkaufen. Natürlich muss die erstandene Ware dem Kinde entprechen und darf nur eine geringfügige Summe betragen: Also Süssigkeiten, Spielzeug, Kinderzeitschriften unsw..

ODER?


Das Kind kann nicht einkaufen. In der Praxis funktioniert es rein rechtlich so, dass die Eltern für das Kind handeln, aber das Kind die Entscheidung trifft.
Also das Kind sagt "ich will eine Tafel Schokolade mit Nüssen" und stellt den Betrag aus seinem Taschengeld zur Verfügung und die Eltern schließen für das Kind den Kaufvertrag ab. Ohne ausdrückliche Willenserklärung der Eltern den Wunsch des Kindes zu unterstützen ist der Kaufvertrag nichtig. Da so kleine Kinder eher selten ohne Begleitung der Eltern in einem Geschäft sind, in der Praxis i.d.R. bedeutungslos.
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Re: Kinderarmut in Deutschland

Beitragvon stine » Mi 12. Sep 2012, 15:34

webe hat geschrieben:...Also Süssigkeiten, Spielzeug, Kinderzeitschriften unsw..

Also würde mein Kleinkind monatlich für 5 Euro Süßigkeiten kaufen und verdrücken, würd ich mir große Sorgen machen.
Aber da die Verfettung bereits das Kindesalter erreicht hat, scheint das völlig in Ordnung zu sein.
Spielzeug für 5 Euro müsste verzichtbarer Krimskrams sein und Zeitschriften in diesem Alter? Was empfielst du?

Die Taschengelddebatte hatte ich schon häufig und mit finanziell ganz unterschiedlich gestellten Eltern. Meine Erfahrung ist, dass Eltern, die selber nicht mit Geld umgehen konnten, am meisten der Überzeugng waren, die Kinder müssten schon früh bis sehr früh einen Betrag zur freien Verfügung haben. Ohne Kontrolle und ohne Mitsprache.
Eltern die selber mit Geld umgehen konnten, hatten das Taschengeld in der Regel viel später angesetzt (ab Grundschulalter und selber Rechnen können) und dann von den Kindern gefordert, dass ein Teil der Notwendigkeiten (Hefte, ein besonderer Kugelschreiber, verschmissene oder zerkaute Radiergummis, etc.) selber vom Taschengeld bezahlt werden mussten.

LG stine
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