Heinz Gerlach Medien e.K.
Verfasst: Do 9. Jul 2009, 13:50
Anlegerschützer Heinz Gerlach ist wegen seiner Geschäftspraktiken verurteilt worden. Ich suche hier nun Gleichgesinnte, die das interessiert und mir vielleicht weiter helfen können. Es geht hier also um Wirtschaft.
Kurz zur Erklärung:
Das Urteil verbietet der Heinz Gerlach Medien e.K., weiter mit ihren Negativ-Ratings zu drohen, wenn man vor der Firma keinen Striptease macht. Außerdem darf er seine haltlosen Tiraden nicht mehr verbreiten. Die Firma Maruhn Immobilien hat vor dem Landgericht Frankfurt/Main diesen bahnbrechenden Richterspruch erstritten (AZ: 3-11 O 2/07).
Die Richter untersagten ihm „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Initiatoren von Kapitalanlagen“, die ihm auf seine „Aufforderung hin ihre Emissionsprospekte mit beanstandungsfreiem Prospektgutachten und Leistungsbilanz nicht zur Verfügung stellen“ niederzumachen. Wörtlich heißt es im Urteil, Gerlach werde verboten, „bei dem ‚Anlegerschutz-Transparenz-Rating’, das ‚??-Rating (=unzureichende Transparenz mit den entsprechenden Haftungsrisiken für den Vertrieb’ zu erteilen und die Erteilung zu verbreiten“.
Gerlach ist damit seine Grundlage für die notorischen Nötigungen genommen!
Denn das Gericht entschied (übrigens schon am 10.8.07), ihm ein solch „unlauteres Verhalten generell zu untersagen“. Das gilt also nicht nur für Maruhn Immobilien, sondern für alle!
Zwischenfrage an alle anderen Gerlach-Opfer: Hat er seit dem Urteil, also in den letzten zwei Jahren, noch mal ein ??-Rating angedroht???
Dann haben wir ihn am Kanthaken: Das Gericht verurteilte ihn nämlich zu 250.000 Euro „für jeden Fall der Zuwiderhandlung“! Ich wiederhole: für jeden Fall!
Die Richter meinen, Gerlach habe sich einer „diskriminierenden Wettbewerbshandlung“, einer „gezielten Behinderung“ und einem „unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ schuldig gemacht. Die „erfolgte Androhung der Erteilung eines ‚??-Rating (=unzureichende Transparenz) mit den dann entsprechenden Haftungsrisiken für den Vertrieb’“ setze das „Produkt eines Mitbewerbers in unlauterer Weise herab“. Gerlach nehme damit „Einfluss auf den Absatz der Produkte“. Er verringere absichtlich die „Wertschätzung der angebotenen Kapitalanlage“ bei den Vertriebsorganisationen. Und das „ohne sachlichen Grund“, denn Gerlach könne die Prospektunterlagen nicht bewerten, wenn er sie nicht vorzuliegen habe.
Außerdem hat das Gericht endlich erkannt, dass Gerlach selbst ein Player im Graumarkt ist: „Die Heinz Gerlach Medien AG hat ein wirtschaftliches Interesse daran, von den angeschriebenen Kapitalanlageinitiatoren die angeforderten Unterlagen zu erhalten, da die Heinz Gerlach Medien AG im Zusammenhang mit der Erteilung des √√-Ratings entgeltliche Dienstleistungen anbietet.“ Das Wettbewerbsrecht ist demnach die geeignete Waffe, um Gerlachs Verleumdungen beizukommen.
Mein Bitte: Alle Opfer bei mir melden. Vielleicht können wir juristisch (mit Bezug auf das Urteil) gegen ihn vorgehen!
Kurz zur Erklärung:
Das Urteil verbietet der Heinz Gerlach Medien e.K., weiter mit ihren Negativ-Ratings zu drohen, wenn man vor der Firma keinen Striptease macht. Außerdem darf er seine haltlosen Tiraden nicht mehr verbreiten. Die Firma Maruhn Immobilien hat vor dem Landgericht Frankfurt/Main diesen bahnbrechenden Richterspruch erstritten (AZ: 3-11 O 2/07).
Die Richter untersagten ihm „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Initiatoren von Kapitalanlagen“, die ihm auf seine „Aufforderung hin ihre Emissionsprospekte mit beanstandungsfreiem Prospektgutachten und Leistungsbilanz nicht zur Verfügung stellen“ niederzumachen. Wörtlich heißt es im Urteil, Gerlach werde verboten, „bei dem ‚Anlegerschutz-Transparenz-Rating’, das ‚??-Rating (=unzureichende Transparenz mit den entsprechenden Haftungsrisiken für den Vertrieb’ zu erteilen und die Erteilung zu verbreiten“.
Gerlach ist damit seine Grundlage für die notorischen Nötigungen genommen!
Denn das Gericht entschied (übrigens schon am 10.8.07), ihm ein solch „unlauteres Verhalten generell zu untersagen“. Das gilt also nicht nur für Maruhn Immobilien, sondern für alle!
Zwischenfrage an alle anderen Gerlach-Opfer: Hat er seit dem Urteil, also in den letzten zwei Jahren, noch mal ein ??-Rating angedroht???
Dann haben wir ihn am Kanthaken: Das Gericht verurteilte ihn nämlich zu 250.000 Euro „für jeden Fall der Zuwiderhandlung“! Ich wiederhole: für jeden Fall!
Die Richter meinen, Gerlach habe sich einer „diskriminierenden Wettbewerbshandlung“, einer „gezielten Behinderung“ und einem „unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ schuldig gemacht. Die „erfolgte Androhung der Erteilung eines ‚??-Rating (=unzureichende Transparenz) mit den dann entsprechenden Haftungsrisiken für den Vertrieb’“ setze das „Produkt eines Mitbewerbers in unlauterer Weise herab“. Gerlach nehme damit „Einfluss auf den Absatz der Produkte“. Er verringere absichtlich die „Wertschätzung der angebotenen Kapitalanlage“ bei den Vertriebsorganisationen. Und das „ohne sachlichen Grund“, denn Gerlach könne die Prospektunterlagen nicht bewerten, wenn er sie nicht vorzuliegen habe.
Außerdem hat das Gericht endlich erkannt, dass Gerlach selbst ein Player im Graumarkt ist: „Die Heinz Gerlach Medien AG hat ein wirtschaftliches Interesse daran, von den angeschriebenen Kapitalanlageinitiatoren die angeforderten Unterlagen zu erhalten, da die Heinz Gerlach Medien AG im Zusammenhang mit der Erteilung des √√-Ratings entgeltliche Dienstleistungen anbietet.“ Das Wettbewerbsrecht ist demnach die geeignete Waffe, um Gerlachs Verleumdungen beizukommen.
Mein Bitte: Alle Opfer bei mir melden. Vielleicht können wir juristisch (mit Bezug auf das Urteil) gegen ihn vorgehen!