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Vatikan: mit der wahrscheinlich höchsten Kriminalitätsrate
Verfasst:
Di 23. Jan 2007, 10:57
von Klaus
Tja Statistiken haben es in sich. Der Vatikan mit der wahrscheinlich höchsten
Kriminalitätsrate/pro Kopf
Taschendiebstahl steht an erster Stelle, der Papst läßt beten, für das Wohl der Jungfrau Maria.
Verfasst:
Di 23. Jan 2007, 11:52
von Ogion
zu geil.
Naja, die Statistik legt es ja auch drauf an. IOmmerhinn dürften die wenigsten diese Verbrechen von Vatikanbürgern (? Gibt es eigentlich die vatikanische Staatsbürgerschaft?) verübt worden sein.
Ogion
Verfasst:
Di 23. Jan 2007, 11:57
von HF*******
Gibt es denn im Vatikan ein Strafgesetzbuch? Gilt das italienische Strafrecht? Gibt es überhaupt Ermittlungsbehörden? Hat der Vatikan ein Gefängnis? Oder straft dort die Gottheit noch persönlich?
Der Vatikan hat immerhin eine absolutistische Herrschaftsform, in der die drei Staatsgewalten Executive, Legislative und Judikative vom Papst ausgeübt werden. Wie er sie aber ausübt, ist mir nicht ganz klar.
Gruß
HFRudolph
Verfasst:
Di 23. Jan 2007, 14:03
von Max
Meines Wissens gibt es eine vatikanische Staatsbürgerschaft. Vor einiger Zeit gab es - ausgelöst durch einen Grünen-Politiker - ja auch die Diskussion, ob man dem Papst die deutsche Staatsbürgerschaft nehmen müsse, weil er mit der vatikanischen zusammen zwei hat.
A propos:
Was bedeutet eigentlich kirchliches Recht? Wofür gilt das?
Verfasst:
Di 23. Jan 2007, 14:07
von Klaus
Kirchenrecht regelt intern die Belange der Kirchen, haben die Glaubensgemeinschaften den Status einer öffentlichen Körperschaft, zählt das Kirchenrecht auch zum öffentlichen Recht, ist im GG verankert.
Verfasst:
Di 23. Jan 2007, 14:08
von HF*******
Unter „Kirchenrecht“ versteht man allgemein die Sonderregeln, die die Kirche für interne Angelegenheiten entwickelt hat, also soetwas wie Vereinsrecht und im weiteren Sinne auch das Rechtsverhältnis der Kirche zum Staat, als öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft und durch Verträge ausgestaltet. Möglicherweise zählen auch allerlei zivilrechtliche Aspekte zum Kirchenrecht, etwa die Sonderrechte im Arbeitsrecht.
Interessant ist dann auch das historische Kirchenrecht, das z. B. das Recht der Eheschließung geregelt hat, ohne dass es staatliche Vorschriften gegeben hätte.
P.S. Ich kenne mich im Kirchenrecht nicht aus.
Verfasst:
Di 23. Jan 2007, 14:14
von Max
Und dieses spezielle Reglement ist anscheinend so groß, dass man darin promovieren kann, oder wie?
Verfasst:
Di 23. Jan 2007, 14:29
von Klaus
na klar kannst du im deutschen Kirchenrecht promovieren, auch wenn es nicht immer verständlich erscheint.
Verfasst:
Di 23. Jan 2007, 14:32
von Max
Wir könnten doch eine Brights Akademie aufmachen und uns einfach mal ein paar Dr. h.c. verleihen.
Verfasst:
Di 23. Jan 2007, 14:39
von Klaus
Im titelgeilen Deutschland ne gute Idee,