Und wieder eine Nachricht, die zeigt, wie nötig auch in Deutschland eine aktive Brights-Bewegung ist:
Urteil: Grundschulen sind nicht zu Ethikunterricht verpflichtet
Eltern haben keinen Anspruch auf einen konfessionslosen Weltanschauungsunterricht in der Grundschule urteilte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof und wies die Klage einer alleinerziehenden Mutter dreier Kinder in zweiter Instanz ab. [...] Nach Auffassung des VGH ist es rechtmäßig, dass es in Baden-Württemberg Ethik als ordentliches Unterrichtsfach erst ab den Klassen sieben und acht gibt. Der Klägerin sei es zuzumuten, die ethisch-moralische Erziehung ihrer Kinder zunächst selbst zu leisten, entschieden die Richter.
Genau: Nicht genug, dass sie die armen Kinder gottlos erziehen möchte, nein, sie erwartet dabei auch noch Hilfe durch ausgebildete Pädagogen? Wo kämen wir denn da hin?