AgentProvocateur hat geschrieben:fopa hat geschrieben:AgentProvocateur hat geschrieben:"P nimmt fälschlich an, dass er Kontrolle über die Situation habe, diese steuern könne, es (zu einem großen Teil) an ihm läge, was weiterhin geschieht, dass es von seiner Entscheidung abhinge, was im Folgenden passiere".
Kein logischer Widerspruch weit und breit.
Begründe bitte das "fälschlich".
Habe ich doch oben beispielhaft gemacht: das Beispiel des Hypnotisierten, der fälschlich meint, der Wunsch, seine Schuhe auszuziehen und auf den Tisch zu stellen, sei auf seinem Mist gewachsen.
Aber welche Entscheidungen sind denn "
auf unserem Mist gewachsen"? "
Vollkommen unabhängige" Entscheidungen kannst du damit ja nicht meinen, denn wir stimmen ja überein, dass es so etwas nicht gibt. Eine Beeinflussung gibt es immer. Die Frage ist nur, ob diese Beeinflussung wahrgenommen wird, und wenn ja, ob sie als hinderlich für eine
freie Entscheidung empfunden wird.
Aber
wie definierst du dies genau?
Wenn eine Beeinflussung nicht als hinderlich für eine freie Entscheidung wahrgenommen wird,
ist sie es wohl auch nicht (in diesem Moment). Damit ist keine allgemeine logische Implikation gemeint, aus Empfindungen würden Tatsachen folgen. Sondern es ist eine Äquivalenz für diesen konkreten Begriff, weil sich ein
tatsächlicher Zwang (etwas zu tun, was man nicht will) überhaupt erst durch das
Empfinden definiert.
AgentProvocateur hat geschrieben:a) Zwang zu einem bestimmten Zeitpunkt: jemand tut etwas aufgrund von Umständen, die er falsch einschätzt, etwas, das seinem eigentlichen Willen/seinen Absichten/seinen Wünschen/seinen Präferenzen widerspricht und was er (wesentlich) anders gemacht hätte, falls er die Umstände richtig erkannt hätte.
(Hervorhebung von mir.)
Du verlässt wieder den konkreten Zeitpunkt. Von "hätte" kann man erst in der Retrospektive sprechen. Zu einem konkreten Zeitpunkt kennt man aber nur die Umstände, die man kennt, und kann auch nur auf Basis dieser zu einer (bewussten) Entscheidung kommen. Sieht man in diesem Moment in keinem dieser bekannten Umstände einen Zwang, was sollte dann an der Entscheidung
unfrei sein können?
Was du mit "eigentlich" meinst, verstehe ich nicht ganz. Meinst du damit den Willen, von dem die Person zu einem späteren Zeitpunkt glaubt, sie hätte ihn zum Zeitpunkt der Entscheidung gehabt? Wenn wir bei
einem konkreten Zeitpunkt bleiben, können wir auch vom
aktuellen Willen sprechen.
AgentProvocateur hat geschrieben:b) jemand entscheidet/tut etwas gegen seinen Willen/(etc.) aufgrund von Umständen, die er zwar hinreichend richtig einschätzt, die er aber nicht beeinflussen kann, etwas, das er (wesentlich) anders gemacht hätte, falls er die diese Umstände hätte beeinflussen können.
Wieder "hätte". Aber im Grunde bin ich einverstanden: Zwang ist, wenn jemand derart entscheidet oder handelt, dass es seinen aktuellen Wünschen/Bedürfnissen (seinem aktuellen Willen) entgegensteht.
AgentProvocateur hat geschrieben:Der Unterschied zwischen "Zwang" und "Gefühl des Gezwungen-Werdens" findet sich in a), insbesondere, wenn hierbei Manipulation durch Dritte ins Spiel kommt, die man zum Zeitpunkt der Entscheidung/Handlung nicht durchschaut, sie man sich nicht zu eigen machen würde, wenn man sie durchschaute.
Ich versuchte bereits anzudeuten, dass diese Erkenntnis (wenn es denn eine ist) erst im Nachhinein auftreten
kann (aber nicht
muss!). Wenn die handelnde Person niemals erfährt, dass sie manipuliert wurde, wird sie für immer den Eindruck haben, sich frei entschieden haben zu können. Wenn der Person aber beispielsweise eine Lügengeschichte erzählt wird, die beschreibt, die Person wäre manipuliert worden, so wird die Person im Nachhinein glauben, unter Zwang gehandelt zu haben. Aber hat sie das?
Es wäre auch folgendes Szenario denkbar: Eine Person trifft eine bewusste (und freie) Entscheidung und ist sich dabei einiger Einflüsse bewusst, wertet sie aber zu diesem Zeitpunkt nicht als hinderlich (bzw. Zwang). Später überdenkt die Person ihre führere Entscheidung und kommt zu einer neuen Bewertung der damaligen Einflüsse (die ihr ja bewusst waren) und wertet sie nun als Zwang in Bezug auf die Entscheidung. War ihre damalige Entscheidung deswegen unfrei?
AgentProvocateur hat geschrieben:fopa hat geschrieben:Es geht um Begriffe. Kann Entscheidungsfreiheit bzw. Zwang aus Sicht des Determinismus anders beschrieben werden als durch die Empfindungen des handelnden/entscheidenden Subjekts?
Diese Frage ist hier irrelevant, hat nämlich nichts mit Deiner Ursprungsbehauptung zu tun, dass Entscheidungsfreiheit bzw. Zwang ausschließlich vom zum Zeitpunkt der Entscheidung/Handlung vorhandenen Empfindungen abhinge, man sich daher auch nicht irren könnte darüber, ob man in einer konkreten Situation frei entschieden habe/keinen Zwängen unterlag.
Die Fragen sind ein und dieselbe, bloß in unterschiedlichen Worten gestellt. Um Missverständnisse zu vermeiden, schreibe ich die "Ursprungsbehauptung", die du wiedergegeben hast, noch einmal präzise:
Beh. 1a hat geschrieben:Entscheidungsfreiheit bzw. Zwang einer Entscheidung hängen ausschließlich von der zum Zeitpunkt der Entscheidung/Handlung vorhandenen Empfindung ab, nämlich ob die Entscheidung als frei oder unfrei empfunden wurde.
Demnach definiert sich
Freiheit und
Zwang aus der Empfindung des Subjekts zum Zeitpunkt dieser Empfindung.
Um dir entgegenzukommen, könnte ich auch folgende Behauptung aufstellen:
Beh. 1b hat geschrieben:Entscheidungsfreiheit bzw. Zwang einer Entscheidung hängen ausschließlich von der aktuell vorhandenen Empfindung ab, ob die Entscheidung als frei oder unfrei empfunden wird.
Dies kann auch für die Retrospektive gelten. Demnach könnte eine vormals als frei empfundene Entscheidung nach Neubewertung der Einflüsse als unfrei empfunden werden. Nach Beh.1b
ist die damalige Entscheidung dann unfrei. Sie
war zum früheren Zeitpunkt jedoch frei.
Diese Sichtweise behagt mir nicht so sehr, weil mit ihr die Vergangenheit neu definiert und im Sprachverständnis
verändert wird. Wenn du damit besser zurecht kommst, könnte ich aber in den sauren Apfel beißen.
Letztlich ist für mich immer noch unklar, wie du die
Freiheit bzw.
Gezwungenheit anders definieren willst, als über die Empfindung der entscheidenden Person bzw. deren Bewertung der (bekannten) Einflüsse.