ganimed hat geschrieben:Prävention in Form von Erziehung, Bildung und Integration scheinen da viel mehr zu bringen.
spacetime hat geschrieben:Das ist natürlich menschrechtswidrig, wenn jugendliche Diebe zur Schau gestellt werden, weil sie eine "Dummheit" begangen haben.
Da fragt man sich dann eigentlich schon, warum hinterher Geld dafür vorhanden ist, das offensichtlich voher fehlte.Nanna hat geschrieben:Ein Lesetipp dazu: DIE ZEIT: Darf Strafe so schön sein?
Bionic hat geschrieben:spacetime hat geschrieben:Das ist natürlich menschrechtswidrig, wenn jugendliche Diebe zur Schau gestellt werden, weil sie eine "Dummheit" begangen haben.
Sie konnten es sich ja aussuchen. Ein Foto machen zu lassen, oder eine Anzeige bekommen.
Interessant deswegen, weil einige Straftaten gerade WEGEN der möglichen Konsequenzen nicht begangen werden.1von6,5Milliarden hat geschrieben:...ich glaube nur sehr wenige Straftaten werden unter realistischer Einkalkulation der möglichen Strafe begangen.
stine hat geschrieben:Heißt, wer Straftaten ohne die Konsequenzen zu beachten begeht, ist nicht fähig längerfristig zu denken?
LG stine
1von6,5Milliarden hat geschrieben:Aber ich glaube nur sehr wenige Straftaten werden unter realistischer Einkalkulation der möglichen Strafe begangen.
spacetime hat geschrieben:ganimed hat geschrieben:Prävention in Form von Erziehung, Bildung und Integration scheinen da viel mehr zu bringen.
Schlechte Erziehung, keine Bildung oder unzureichende Integration sind schon die größten Strafen. Insofern steht Prävention an erster Stelle.
mat-in hat geschrieben:1) Bestrafung als Widergutmachung an den Opfern - das kommt leider (den Opfern) oft zu kurz. Mag aber einen Gewissen zufriedenheitseffekt auslösen den man nciht unterschätzen sollte.
mat-in hat geschrieben:2) Bestrafung als Erzieherische Maßnahme - hier hat unser Rechtsystem seit 200 Jahren nichts dazu gelernt, Leute ändern sich nicht durch "in der Zelle gekommene tiefe Einsicht zum Guten", man muß aktiv dran arbeiten das ihre Hirne sowas nicht mehr machen und wegschließen hilft da nicht.
mat-in hat geschrieben:3) Bestrafung als Sicherungsmaßnahme - wenn 2) versagt und Wiederholungsgefahr besteht: Schutz der Allgemeinheit durch wegschließen.
Teh Asphyx hat geschrieben:mat-in hat geschrieben:1) Bestrafung als Widergutmachung an den Opfern.
Ist für mich aber keine Strafe und wird auch an einem Zivilgericht vereinbart.
Teh Asphyx hat geschrieben:mat-in hat geschrieben:2) Bestrafung als Erzieherische Maßnahme - hier hat unser Rechtsystem seit 200 Jahren nichts dazu gelernt, Leute ändern sich nicht durch "in der Zelle gekommene tiefe Einsicht zum Guten", man muß aktiv dran arbeiten das ihre Hirne sowas nicht mehr machen und wegschließen hilft da nicht.
Das geht aber nur durch Ursachenbekämpfung und ist keine Frage der Neurobiologie, weil die nur feststellen kann, dass gesellschaftliche Zusammenhänge diese Hirnfunktionen bewirken.
mat-in hat geschrieben:Da haben wir uns wohl mißverstanden? "Hängt den Kinderschänder!" oder "Nehmt dem Gewalttäter der mich geblendet hat auch das Augenlicht!" sind durchaus keine Kleinigkeiten die nur Zivilrechtlich relevant wären?! Und es handelt sich bei beidem sicher nicht um eine Maßnahme die der "Besserung" des Täters zuspricht, sondern um Genugtuung / "Sühne" / Widergutmachung für die Opfer. Lediglich das Hinrichten könnte man als extreme Form von 3) sehen?
mat-in hat geschrieben:Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn ich Ursachen finden kann die solche Verhaltensmuster ausprägen und statt "Abschreckender Prügelstrafen in der Öffentlichkeit" und "Für immer Wegschließen" eine "Gehirngerechte" Methode finde diese Verahltensweisen zu ändern oder besser noch: ihre Entstehung zu erschweren, dann ist das doch Neurobiologie? Oder... sagen wir vom Psychiater/Psychologen/Neurologen angewannte Neurobiologie.
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