EuGH: Keine Ausnahmeregelungen für anthroposophische Medizin

EuGH: Keine Ausnahmeregelungen für anthroposophische Medizin

Beitragvon alae » Di 2. Okt 2007, 15:35

http://hpd-online.de/node/2885

der Rest muss, zumindest in den Niederlanden, einen wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis erbringen oder von einem Gericht zugelassen werden. Für die Vertreiber dieser Arzneien hieße das in den Niederlanden für viele Präparate das Aus.

:up: Ein Schritt in die richtige Richtung.
Benutzeravatar
alae
 
Beiträge: 49
Registriert: So 3. Dez 2006, 23:36

Zurück zu Wissenschaft

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste

cron