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EuGH: Keine Ausnahmeregelungen für anthroposophische Medizin

BeitragVerfasst: Di 2. Okt 2007, 15:35
von alae
http://hpd-online.de/node/2885

der Rest muss, zumindest in den Niederlanden, einen wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis erbringen oder von einem Gericht zugelassen werden. Für die Vertreiber dieser Arzneien hieße das in den Niederlanden für viele Präparate das Aus.

:up: Ein Schritt in die richtige Richtung.