PoppersFan hat geschrieben:Das hängt davon ab, wer droht und warum gedroht wird. .
Bei der Drohung muss man unter 3 verschiedenen Arten unterscheiden
Die imaginäre Drohung durch die Religion
Hier droht jemand, für den es keinen Existenzbeweis gibt – oder je geben wird – mit imaginären und fiktiven Strafen wie dem Entzug himmlischer Gnade oder ewiger Pein im Höllenfeuer – etwas für das es ebenfalls nie einen Beweis geben wird. Im Fall von Mitläufern mit gehobener Intelligenz zieht so plumper Terror durch Schuldgefühle nicht, dann wird gedroht mit gesellschaftlicher Ächtung wie Exkommunikation oder Entzug der Gemeinschaft (Zeugen Jehovas). Bei dieser Art der Drohung handelt es sich klar um Psychoterror, auf den besonders labile Menschen ansprechen oder Menschen, die geistig unfähig sind das Drohungspotential zu durchschauen und mental außerdem zu schwach sind den imaginören Druck einfach abzustreifen.
Bei der gesellschaftlichen Ächtung zählt das System im blinden Vertrauen auf seine Mitläufer den angedrohten Psychoterror in die Tat umzusetzen, die Mitläufer werden bewußt oder unbewußt zu passiven Mittätern. Natürlich sagt ihnen das niemand, sondern stellt es im Gegenteil als notwendiges Verhalten dar um den, der da bedroht, zu ehren und zu huldigen. Der Bedrohte hat wenig bis keine Möglichkeit sich dem Psychoterror zu entziehen, sofern er weiterhin der Gesellschaft angehören will
Die reale Drohung durch den Staat
Zur Aufrechterhaltung einer gesellschaftluchen Ordnung droht der Staat mit Strafen die in einem entspechendem Codex definiert sind. Die Übertretungen sind klassifiziert, die Strafen in Geld oder Freiheitentzug begrenzt, die Organe zu deren Ausführung bekannt genau so wie die zeitliche und administrative Abfolge des Vorgehens.
Sofern die Gesetze mehrheitlich festgelegt wurden, ist das System effektiv und erträglich.
Der Bedrohte kann sich der Bestrafung zeitlich begrenzt entziehen durch Flucht, durch Verstecken samt falscher Identität, nur steht der Aufwand oft in keinem Verhältnis zur Strafe.
Diese Art der Bedrohung ist relativ neu in der Menscheitsgeschichte. Sie hat vor rund 1000 Jahren den religiösen Psychoterror ersetzt, weil der als erträgliche Gesellschaftform versagt hat.
Die diffuse Drohung durch Kriminalität
Hier droht jemand, der anononym selber oder durch Dritte auftritt mit einer pauschalen Veurteilung wie etwa „die Gerechte Strafe wird dich ereilen“ oder „wenn Du nicht bezahlst werden wir xxx“. Niemand kann genau sagen welche Strafen es sein wird, wann sie einen trifft noch durch was oder wen sie vollzogen wird. Es ist schlichtweg direkte oder indirekte Erpressung als eine kriminelle Handlung.
Der Bedrohte wird erpreßt, sei es um eine Geldleistung, um eine bestimmte Gesinnung zu verkünden, und bestimmte Handlungen auszuführen oder zu unterlassen und dergleichen mehr. Zwar stellt die Gesellschaft nahezu alle dieser Erpressungen unter Strafe, nicht immer gelingt es der Drohung zu entkommen – und darauf vertraut derjenige der droht und nimmt das Riskio in Kauf.
Dann gibt es noch Bedrohungspotentiale, die sich mehr als eine dieser Arten zu eigen machen. Das sind die islamischen Terroristen, die trotz allem religiösen Anstrich und Habitus miese Kriminelle sind, oder es sind diktatorische Staaten die eigene Gesellschaftsteile oder Nachbarstaaten mit kriminellen Drohungen in ihrem Interesse beeinflussen wollen. Die letzte Art ist ein exklusiver Klub, zu dem Staaten wie die USA, China, Russland und andere gehören.