Vatikan: mit der wahrscheinlich höchsten Kriminalitätsrate

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Vatikan: mit der wahrscheinlich höchsten Kriminalitätsrate

Beitragvon Klaus » Di 23. Jan 2007, 10:57

Tja Statistiken haben es in sich. Der Vatikan mit der wahrscheinlich höchsten Kriminalitätsrate/pro Kopf
Taschendiebstahl steht an erster Stelle, der Papst läßt beten, für das Wohl der Jungfrau Maria.
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Beitragvon Ogion » Di 23. Jan 2007, 11:52

:rofl: zu geil.

Naja, die Statistik legt es ja auch drauf an. IOmmerhinn dürften die wenigsten diese Verbrechen von Vatikanbürgern (? Gibt es eigentlich die vatikanische Staatsbürgerschaft?) verübt worden sein.

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Beitragvon HF******* » Di 23. Jan 2007, 11:57

Gibt es denn im Vatikan ein Strafgesetzbuch? Gilt das italienische Strafrecht? Gibt es überhaupt Ermittlungsbehörden? Hat der Vatikan ein Gefängnis? Oder straft dort die Gottheit noch persönlich?

Der Vatikan hat immerhin eine absolutistische Herrschaftsform, in der die drei Staatsgewalten Executive, Legislative und Judikative vom Papst ausgeübt werden. Wie er sie aber ausübt, ist mir nicht ganz klar.

Gruß
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Beitragvon Max » Di 23. Jan 2007, 14:03

Meines Wissens gibt es eine vatikanische Staatsbürgerschaft. Vor einiger Zeit gab es - ausgelöst durch einen Grünen-Politiker - ja auch die Diskussion, ob man dem Papst die deutsche Staatsbürgerschaft nehmen müsse, weil er mit der vatikanischen zusammen zwei hat.

A propos:
Was bedeutet eigentlich kirchliches Recht? Wofür gilt das?
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Beitragvon Klaus » Di 23. Jan 2007, 14:07

Kirchenrecht regelt intern die Belange der Kirchen, haben die Glaubensgemeinschaften den Status einer öffentlichen Körperschaft, zählt das Kirchenrecht auch zum öffentlichen Recht, ist im GG verankert.
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Beitragvon HF******* » Di 23. Jan 2007, 14:08

Unter „Kirchenrecht“ versteht man allgemein die Sonderregeln, die die Kirche für interne Angelegenheiten entwickelt hat, also soetwas wie Vereinsrecht und im weiteren Sinne auch das Rechtsverhältnis der Kirche zum Staat, als öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft und durch Verträge ausgestaltet. Möglicherweise zählen auch allerlei zivilrechtliche Aspekte zum Kirchenrecht, etwa die Sonderrechte im Arbeitsrecht.

Interessant ist dann auch das historische Kirchenrecht, das z. B. das Recht der Eheschließung geregelt hat, ohne dass es staatliche Vorschriften gegeben hätte.

P.S. Ich kenne mich im Kirchenrecht nicht aus.
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Beitragvon Max » Di 23. Jan 2007, 14:14

Und dieses spezielle Reglement ist anscheinend so groß, dass man darin promovieren kann, oder wie?
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Beitragvon Klaus » Di 23. Jan 2007, 14:29

na klar kannst du im deutschen Kirchenrecht promovieren, auch wenn es nicht immer verständlich erscheint.
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Beitragvon Max » Di 23. Jan 2007, 14:32

Wir könnten doch eine Brights Akademie aufmachen und uns einfach mal ein paar Dr. h.c. verleihen. :ironie:
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Beitragvon Klaus » Di 23. Jan 2007, 14:39

Im titelgeilen Deutschland ne gute Idee, :^^:
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