1von6,5Milliarden hat geschrieben:Wobei helfende/schützende Amulette keine christliche oder esoterische (im heute üblichen Sinn) Eigenheit sind.
Es gab vor kurzen einen soweit ich mich erinnere ähnlich gelagerten Fall. Da erwiesenermaßen wissenschaftlicher Unfug (deine/die Behauptung absolut nicht wissenschaftlich belegbar) hast du als Verkäufer ein dickes Problem. Ich sähe da eine Nichtigkeit des Vertrags.Arathas hat geschrieben:Wobei mich das Thema auf ne geniale Idee bringt: Man müsste bei ebay Armbänder verkaufen, die "erwiesenermaßen klüger" machen. Wenn dann einer sein Geld zurück will, weil es nicht funktioniert, kann man sagen: Hat doch funktioniert! Sie sind jetzt erwiesenermaßen klüger als vorher und würden den Scheiß sicherlich kein zweites Mal kaufen.
Arathas hat geschrieben:Wobei mich das Thema auf ne geniale Idee bringt: Man müsste bei ebay Armbänder verkaufen, die "erwiesenermaßen klüger" machen. Wenn dann einer sein Geld zurück will, weil es nicht funktioniert, kann man sagen: Hat doch funktioniert! Sie sind jetzt erwiesenermaßen klüger als vorher und würden den Scheiß sicherlich kein zweites Mal kaufen.
Habe ich auch so gesehen, aber wohl vergessen einen hinzusetzen.Arathas hat geschrieben:Das war auch nur ein Witz, keine ernstzunehmende Behauptung.
Natürlich, warum nicht. Es zwingt dich aber auch niemand es zu kaufen.Arathas hat geschrieben:Das ist alles grober, unwissenschaftlicher Unfug - verkauft werden darf es trotzdem.
ganimed hat geschrieben:Sollten wir am Ende mit dem Kopfschütteln aufhören und dieses Armband als berechtigtes Produkt akzeptieren?
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