xander1 hat geschrieben:Mir fällt zumindestens die Gemeinsamkeit der Humorlosigkeit zwischen Extrem-Atheisten und Islamisten auf.
xander1 hat geschrieben:Und bei "Anspruch auf die ultimative Wahrheit " ... was er da meint - das verstehe ich auch teils, aber ich will das hier nicht erklären.
xander1 hat geschrieben:Man schaue sich nur mal die Fragestellung an, ob Induktion möglich ist.
xander1 hat geschrieben:Und frage man sich, ob die Wissenschaft ein wissenschaftliches Weltbild widerlegen kann, bzw. alle Weltbilder auf einmal.
xander1 hat geschrieben:Und dann frage man sich, wie viele Wissenschaftler an ein wissenschaftliches Weltbild glauben.
Welchem Artikel des Grundgesetzes entnimmst du das? Schön wäre es, wenn es ein solches grundgesetzliches Verbot gäbe und es konsequent umgesetzt würde, aber ich wurde von meinen Eltern im Alter von acht Jahren sogar zu einer widerwärtigen religiösen Handlung und zu einem mehrmonatigen vorbereitenden "Unterricht" gezwungen, in dem man mir einredete, diese Handlung sei tatsächlich eine kannibalistische! ("Das-ist-der-Leib-Christi"-Hokuspokus)mat-in hat geschrieben:P.S.: Man darf nicht zum Schulgottesdienst gezwungen werden und es dürfen einem keine Nachteile erwachsen. Das verstößt gegen das Grundgesetz (zu religiöser Handlung gezwungen werden).
Daraus folgt:Artikel 140 GG hat geschrieben:Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
§136 der Verfassung hat geschrieben:(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
mat-in hat geschrieben:Das ist doch eigentlich so zu lesen: Ihr dürft mich nicht zwingen mit in den Gottesdienst zu gehen und es geht euch einen Scheißdreck an was ich glaube!Artikel 140 GG hat geschrieben:(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
sunlight hat geschrieben:... und den Kindern, die sich weigern am Gottesdienst teilzunehmen, wird mit einem Eintrag auf die Gelbe Liste gedroht.
mat-in hat geschrieben:Ja, wir müssen bei den Kindern anfangen, Sie dazu erziehen, selbst zu denken, kritisch zu denken. Nicht nur wegen der Religionen, auch wegen der Politik, Fernsehwerbung, etc. und es dann auch akzeptieren, wenn sie sich als Erwachsene für eine Religion entscheiden...
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