1von6,5Milliarden hat geschrieben:Na und wo ist jetzt dein eindeutiger Verstoß gegen die Verfassung? Also der Beleg dass diese (dumme) Äußerung des Papstes eine ist. Nur weil du es so einordnen willst ist es noch lange kein Verfassungsbruch. Eine pauschale Beleidigung ist noch lange kein Verfassungsbruch - wenn es denn tatsächlich überhaupt eine Beleidigung ist.
Ratzinger ist weder "dumm", noch geht es ihm um so alberne Dinge wie Beleidigung.
Er spricht Homosexuellen das Recht auf ein Ausleben ihrer Gefühle ab und brandmarkt sie pauschal als unnatürlich. Das ist in meinen Augen Volksverhetzung:
§130 Strafgesetzbuch
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,....
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Ratzinger schützt ausschliesslich sein Katholikentum. Wäre er ein Oberhaupt der Muslime oder Scientologe, hätte längst ein Staatsanwalt ermittelt.
1von6,5Milliarden hat geschrieben:Du magst dir mal "Soldaten sind Mörder" zu Gemüte führen.
Wer im Auftrag Menschen tötet, ist was?
1von6,5Milliarden hat geschrieben:Ahso. Und weil du an den Papst glaubst, kann es also kein Unsinn sein.
Im Gegensatz zu dir überlegt sich der Papst ziemlich genau, was er sagt und ist von Unsinn weit entfernt.
Kindische Provokationen, wie in deinem Beitrag, sind etwas völlig anderes, als die inneren Überzeugungen eines religiösen Fundamentalisten.
Nanna hat geschrieben:Ich bin irritiert von dem Demokratieverständnis, das hinter solchen Äußerungen stecken muss. Meinungsfreiheit bedeutet eben auch, dass man eine abartige Meinung haben darf.
Dass du irritiert bist, zeigt sich in deinem Kategorienfehler, denn es geht hier nicht um "Demokratie", sondern um das oberste Rechtsgut der Würde des Menschen. "Abartig" ist kein juristischer Begriff und "haben" kannst du auch die menschenverachtenste Meinung. Du hast aber nicht das Recht, diese in der Öffentlichkeit zu äussern, wenn du damit Bevölkerungsgruppen (oder auch Einzelpersonen) verleumdest. Homosexuellen eine "unnatürliche" Sexualität zu unterstellen ist eine Verleumdung.
Nanna hat geschrieben:Desweiteren kann aus Feindlichkeit gegenüber Homosexuellen, so mies sie ist, überhaupt keine Verfassungsfeindlichkeit im juristischen Sinne konstruiert werden.
Verfassungsfeindlichkeit ist hier auch nicht das Thema. Nur weil jemand Äusserungen tätigt, die gegen die Verfassung und unser Recht verstossen, ist er kein Verfassungsfeind.
Nanna hat geschrieben:Solange Ratzinger nur sagt, dass er Homosexualität abartig findet, kann er für gar nichts belangt werden.
Er redet nicht von "abartig" (oder hast du einen Beleg dafür?), sondern von einem Verstoß gegen das "natürliche Sittengesetz" und er hat lange daran formuliert, da kannst du dir sicher sein. Dennoch ist es eine eindeutige Verleumdung im Sinne von §130.
Nanna hat geschrieben:Besonders krasse Äußerungen könnten allerhöchstens den Tatbestand der Beleidigung erfüllen, allerdings ist bei so allgemeinen Äußerungen für einen Kläger schwer nachzuweisen, dass er tatsächlich persönlich Geschädigter ist (siehe genanntes "Soldaten sind Mörder"-Urteil).
Mit der "Krassheit" der Äusserung hat das Ganze überhaupt nichts zu tun. Beleidigung und Verleumdung liegen dann vor, wenn konkrete Personen angegriffen werden. Hier handelt es sich um den Angriff auf eine Gruppe der Bevölkerung. Das ist eine völlig andere Straftat, die sich aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus ergeben hat.
Nanna hat geschrieben:Nur, wenn Ratzinger zur Abschaffung der Demokratie und der Errichtung eines Gottestaates aufrufen würde, wären seine Handlungen verfassungsfeindlich. Darüberhinaus kann der Papst kaum wegen Verfassungsfeindlichkeit verboten werden, denn erstens ist er keine Vereinigung und zweitens vatikanischer Staatsbürger.
s.o. Ausser dir redet hier niemand von Verfassungsfeindlichkeit und den Papst zu "verbieten" ist eine ausgesprochen alberne Vorstellung.
Nanna hat geschrieben:Reicht es nicht, sich im normalen zivilgesellschaftlichen Diskurs mit den Positionen des Papstes auseinanderzusetzen, sie ggf. brandzumarken und sich von ihnen zu distanzieren? Das Grundgesetz als Totschlagargument zu verwenden ist in den letzten Jahren irgendwie en vogue geworden und das ist sehr besorgniserregend. ...
Nein, es reicht nicht Hetze gegen Volksgruppen zu banalisieren, so lange man nur selber sich nicht angegriffen fühlt. Die Hetze gegen Schwule hat in der katholischen Kirche Methode. Sie pflanzt Selbsthass und Ängste in junge homosexuelle Menschen und dient der Disziplinierung und Unterdrückung von Homosexuellen innerhalb der Kirche. Unsere Verfassung mit einem "Totschlagargument" gleichzusetzen, ist extrem abwegig, wenn es um den Schutz von Minderheiten im Land der Gaskammern geht.
Sabrist hat geschrieben:Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie sehr sich hier Forenteilnehmer für irgendwelche intellektuellen Ausscheidungen von Führern gewisser Sekten/Psychokulte interessieren.
Von mir aus können der Oberjujumann aus dem Vuduzirkel oder der Oberpriester aller Katholiken doch sagen was sie wollen.
Das geht mir aber auch SOWAS von am Ärmel vorbei.
So lange du selbst nicht angegriffen wird, ist dir alles egal, ja?
Wenn sich schwule Jugendliche aus Verzweiflung das Leben nehmen, geht dir das am Ärmel vorbei?
Der Papst ist nicht das Oberhaupt einer unbedeutenden Voodooclique, sondern das Oberhaupt der grössten religiösen Vereinigung in Deutschland. Er düngt den Hass, unter dem Kinder und Jugendliche mit homosexueller Orientierung leiden müssen. Egal, nicht? Geht dir am Ärmel vorbei!
Als Kevin nachfragt, fügt der Pfarrer hinzu, Gott liebe zwar alle Menschen - aber eben nicht alle Menschen gleich.
http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,687924,00.html