ostfriese hat geschrieben:Das Problem ist die Wendung ".., die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören, ..."
Der öffentliche Frieden wird nicht durch jemanden gestört, der religiöse Lehren als das benennt, was sie sind, sondern durch jene, die auf der Unantastbarkeit heiliger Schriften bestehen.
nun den unheiligen Konsens stört ja wohl nicht derjenige, der diesen Konsens bewahren will sondern der der diesen Konsens stört.
ostfriese hat geschrieben:Insofern ist die Auslegung des Gesetzes durch das Gericht ein reiner Willkürakt.
Komm komm, das Gericht (der Richter. da Amtsgericht) hat das Gesetz ganz sicherlich so ausgelegt wie es gedacht war, er hat sich also recht weit an Text und Intention gehalten. "Recht weit", weil mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Gesetzeserstellung wohl eher weniger an Moslems gedacht wurde.
ostfriese hat geschrieben:Der Unfrieden entsteht also nicht durch das Bedrucken, sondern durch die Reaktionen.
Nein, du negierst gekonnt Ursache und Wirklung und auch den Gesetzestext und seinen Sinn - auch wenn die Ursprungsursache natürlich in der Religiösität zu suchen ist.
Der Aufruf zu einem Protest ist zum Beispiel "geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören", während der Protest selber die Störung sein kann. So weit muss man schon differenzieren können.
ostfriese hat geschrieben:Ergo: Der Angeklagte hat den öffentlichen Frieden nicht gefährdet. Islamische Fundamentalisten gefährden ihn dagegen permanent, ohne dafür belangt zu werden.
Abgesehen davon dass es im Unrecht kein Recht auf Gleichbehandlung gibt. "Manfred van H." hat auch schließlich laut Bericht nicht nur "islamische Fundamentalisten" angeschrieben sondern (ich zitiere noch einmal) "Moschee-Vereine, Fernsehsender und Nachrichtenmagazine". Wenn du natürlich
weißt dass alle angeschriebenen Moschee-Vereine oder alle Moschee-Vereine überhaupt islamische Fundamentalisten sind ... auch dann wäre es egal. Ich darf einem Nazi auch nicht einfach so eine überbraten und dann sagen "Hey was soll's, Nazis sind doch eine permanente Gefahr".
So funktioniert ein Rechtsstaat nicht, ob es einem passt oder nicht.