1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon JustFrank » Mo 26. Nov 2007, 13:23

Pip hat geschrieben:Auch würde nichts passieren, wenn die Gruppe die beleidigt wird, zu klein ist, um den öffentlichen Frieden zu berühren. Fragt mich bitte nicht, wo da die Grenze zu ziehen ist, das weiß der Gesetzgeber selber nicht. Genug Moslems scheint es in Deutschland jedenfalls zu geben.


Genau hier liegt die richterliche Freiheit, Gesetze so oder so anzuwenden. Und der Richter, der dieses Urteil gefällt hat, tat das weder meinungsfrei noch unbeeinflusst.

Hier ging vordergründig um eine Beschwichtigung im Streit um die Mohammedbildchen (der übrigens von Islamisten unter Verbreitung falscher Informationen losgetreten wurde). Da hat sich die Anwendbarkeit dieses Paragraphen natürlich als sehr günstig erwiesen.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon pinkwoolf » Mo 26. Nov 2007, 13:34

ostfriese hat geschrieben:Wer immer daran interessiert ist, dass in diesem Land Wahrheiten Vorfahrt vor Lügen haben und frei geäußert werden dürfen, muss entschieden dafür eintreten, dass religiöse Lehren rationaler Kritik schonungslos ausgesetzt werden wie alle anderen Überzeugungen auch. Dies umfasst selbstverständlich das Recht, am Koran resümierend kein gutes Haar zu lassen und das in plakativer Deutlichkeit zu demonstrieren.

Rationale Kritik - keine Frage. Auch in Form scharfer Attacken, Karikaturen und Satiren. Und da der Mensch in seiner Rationalität gelegentlich benebelt ist, lassen sich auch Geschmacksverirrungen nicht ausschließen und sollten nicht immer gleich strafrechtliche Folgen haben.

Aber Grenzen gibt es eben doch, nur lassen sie sich nicht ganz leicht definieren. Den Stürmer will keiner wiederhaben, jedenfalls nicht von den Leuten, mit denen ich verkehre. Im Guardian-Forum äußerte sich gestern ein humorvoller Geselle, bei der Beschneidung von Hirsi Ali habe man wohl wohl den falschen Teil weggeschmissen. Der Thread ist jetzt gänzlich aus den Annalen verschwunden; und ein Teilnehmer hat rechtliche Schritte angekündigt. Bravo!

Die Verbreitung von Rassen- und religiösem Hass wird eben doch zu Recht unter Strafe gestellt.

Ob dieser Tatbestand mit der Klopapier-Aktion erfüllt wurde, darüber kann man wohl streiten. Der Zeitungsbericht lässt vermuten, dass hinter dieser Geschmacklosigkeit noch einige andere Meinungsäußerungen standen, die ich lieber gar nicht hören will. Wenn das Urteil des Richters unangemessen ist, möge sich dieses in einer Revisionsverhandlung herausstellen.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Pip » Mo 26. Nov 2007, 13:44

JustFrank hat geschrieben:Hier ging vordergründig um eine Beschwichtigung im Streit um die Mohammedbildchen (der übrigens von Islamisten unter Verbreitung falscher Informationen losgetreten wurde). Da hat sich die Anwendbarkeit dieses Paragraphen natürlich als sehr günstig erwiesen.


Hier ging es vordergründig und insgesamt um die Anwendung bestehenden Rechts. Wer in einer öffentlichkeitswirksamen Aktion fast (ich habe nachgeschaut) 4 Millionen Moslems in Deutschland beleidigt, hat gute Chancen, damit den öffentlichen Frieden zu stören, und gehört, nach dem geltenden Gesetz, bestraft.

Die Tatsache dass dieser gesamte Straftatbestand vollkommen lächerlich ist, spielt keine Rolle. Gerichtliche Willkür ist hier nicht zu erkennen. Auch ist mit dem Urteil ja nicht alles vorbei: Berufung, Revision usw. bis hin zur Verfassungsbeschwerde, und damit der Überprüfung des Gesetzes, alles noch drin.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon JustFrank » Mo 26. Nov 2007, 13:50

Stimmt!

Gerichtliche Willkür ist hier nicht zu erkennen.

Aber nur, weil sie sich in diesem Fall so prima wegdiskutieren lässt.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Pip » Mo 26. Nov 2007, 14:30

Verschwörungsfanatiker, was? :mg:

Drucke Jesus auf Klopapier und schicke dieses an die deutschen Bischöfe, dann kommst du nicht mit Bewährung weg...
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon JustFrank » Mo 26. Nov 2007, 14:36

Fürchte ich auch!

Schon allein, weil der Richter letzten Sonntag noch in der Kirche saß :lachtot:
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon 1von6,5Milliarden » Mo 26. Nov 2007, 16:08

Immer schon zu sehen wie verstandslos auf Gerichtsurteile in der Bildzei ... äh *hüstel* .... diskutiert wird.

@ PIP: Danke :2thumbs: kommst in den "Gut-Topf"


JustFrank hat geschrieben:Genau hier liegt die richterliche Freiheit, Gesetze so oder so anzuwenden. Und der Richter, der dieses Urteil gefällt hat, tat das weder meinungsfrei noch unbeeinflusst.
Na sowas. Ein Mensch hat eine Meinung *huch* finde ich übrigens gut. 50 % der Deutschen haben wohl keine Meinung und weiter 30 % keine eigene.
Gut auch wenn sich die Meinung eines Richters am Gesetz orientiert und vom Gesetz beeinflusst ist.

Wer Scheuklappen auf hat, tut sich manchmal schwer kleine Einzelheiten (wie die Jahreszahl, sind ja immerhin vier Ziffern) und sowas "Kurz nach den Anschlägen in London im Juli 2005, schickte Manfred van H. Toilettenpapier mit dem Aufdruck "Koran, der Heilige Qur'än" an Moschee-Vereine, Fernsehsender und Nachrichtenmagazine" zu lesen. Dies war deutlich vorsätzliche Provokation, Beschimpfung, Beleidigung der Adressaten, nicht einfach niveauloses rumgealbere.

Jakob hat geschrieben:Vor allem, da gar nicht klar ist, ob er Atheist oder Christ ist.
Welche Rolle sollte dies spielen?


Andreas Müller hat geschrieben:Das ist die höchste Strafe jemals auf Grundlage des §166,
Quelle? Beleg?
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon ostfriese » Mo 26. Nov 2007, 16:21

Das Problem ist die Wendung ".., die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören, ..."

Der öffentliche Frieden wird nicht durch jemanden gestört, der religiöse Lehren als das benennt, was sie sind, sondern durch jene, die auf der Unantastbarkeit heiliger Schriften bestehen.

Insofern ist die Auslegung des Gesetzes durch das Gericht ein reiner Willkürakt.

Edit: Zumal das Drucken von Dawkins-Zitaten auf Klopapier den öffentlichen Frieden nicht gefährdet hätte. Der Unfrieden entsteht also nicht durch das Bedrucken, sondern durch die Reaktionen. Dies dem Angeklagten anzulasten ist ungefähr so logisch wie: den Außenminister zur Verantwortung zu ziehen, wenn er sich gegen terroristische Erpressungsversuche sperrt und daraufhin ein Entführter ermordet wird.

Ergo: Der Angeklagte hat den öffentlichen Frieden nicht gefährdet. Islamische Fundamentalisten gefährden ihn dagegen permanent, ohne dafür belangt zu werden.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon pinkwoolf » Mo 26. Nov 2007, 17:13

ostfriese hat geschrieben:Das Problem ist die Wendung ".., die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören, ..."

Der öffentliche Frieden wird nicht durch jemanden gestört, der religiöse Lehren als das benennt, was sie sind, sondern durch jene, die auf der Unantastbarkeit heiliger Schriften bestehen.

Keine Einwände. Aber: der Ton macht die Musik. Üble verbale Entgleisungen sind eben nicht nur ein Schlag ins Gesicht meiner, wie ich hoffe, wohl durchdachten Argumente, sondern auch ein Schlag in die Magengegend alles dessen, was mir als Menschenrecht hoch und, sagen wir mal, unveräußerlich ist.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon 1von6,5Milliarden » Mo 26. Nov 2007, 18:01

ostfriese hat geschrieben:Das Problem ist die Wendung ".., die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören, ..."

Der öffentliche Frieden wird nicht durch jemanden gestört, der religiöse Lehren als das benennt, was sie sind, sondern durch jene, die auf der Unantastbarkeit heiliger Schriften bestehen.
nun den unheiligen Konsens stört ja wohl nicht derjenige, der diesen Konsens bewahren will sondern der der diesen Konsens stört.
ostfriese hat geschrieben:Insofern ist die Auslegung des Gesetzes durch das Gericht ein reiner Willkürakt.
Komm komm, das Gericht (der Richter. da Amtsgericht) hat das Gesetz ganz sicherlich so ausgelegt wie es gedacht war, er hat sich also recht weit an Text und Intention gehalten. "Recht weit", weil mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Gesetzeserstellung wohl eher weniger an Moslems gedacht wurde.

ostfriese hat geschrieben:Der Unfrieden entsteht also nicht durch das Bedrucken, sondern durch die Reaktionen.
Nein, du negierst gekonnt Ursache und Wirklung und auch den Gesetzestext und seinen Sinn - auch wenn die Ursprungsursache natürlich in der Religiösität zu suchen ist.
Der Aufruf zu einem Protest ist zum Beispiel "geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören", während der Protest selber die Störung sein kann. So weit muss man schon differenzieren können.
ostfriese hat geschrieben:Ergo: Der Angeklagte hat den öffentlichen Frieden nicht gefährdet. Islamische Fundamentalisten gefährden ihn dagegen permanent, ohne dafür belangt zu werden.

Abgesehen davon dass es im Unrecht kein Recht auf Gleichbehandlung gibt. "Manfred van H." hat auch schließlich laut Bericht nicht nur "islamische Fundamentalisten" angeschrieben sondern (ich zitiere noch einmal) "Moschee-Vereine, Fernsehsender und Nachrichtenmagazine". Wenn du natürlich weißt dass alle angeschriebenen Moschee-Vereine oder alle Moschee-Vereine überhaupt islamische Fundamentalisten sind ... auch dann wäre es egal. Ich darf einem Nazi auch nicht einfach so eine überbraten und dann sagen "Hey was soll's, Nazis sind doch eine permanente Gefahr".
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon ostfriese » Mo 26. Nov 2007, 18:23

1von6,5Milliarden hat geschrieben:Der Aufruf zu einem Protest ist zum Beispiel "geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören", während der Protest selber die Störung sein kann. So weit muss man schon differenzieren können.

Mit dem Klopapier ruft der Angeklagte aber niemanden zum Protest auf. Wenn das ein fanatischer Islamist tut, dann ist dessen Aufruf "geeignet, ..." , nicht aber das Klopapier.


1von6,5Milliarden hat geschrieben:Ich darf einem Nazi auch nicht einfach so eine überbraten und dann sagen "Hey was soll's, Nazis sind doch eine permanente Gefahr".

Wer spricht von "überbraten"? Der Mann hat Klopapier bedruckt. Erwarten wir etwa von irgendjemandem Rücksicht auf die Gefühle von Neonazis? "Weil Du Angst vorm Schmusen hast, bist Du ein Faschist" oder "Du hast nie gelernt Dich artizukulieren..." darf in Deutschland gesungen und sogar umjubelt werden -- ich möchte bitte auch nicht, dass sich daran etwas ändert...

1von6,5Milliarden hat geschrieben:So funktioniert ein Rechtsstaat nicht

Richtig, so funktioniert er nicht: Solche Gerichtsurteile untergraben das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, und die falsche Toleranz gegenüber Verfassungsfeinden (welche hinter der Beschwichtigung potenzieller Gewalttäter durch ein hartes Urteil steht) führt letztlich alle Rechtsstaatlichkeit ad absurdum.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon El Schwalmo » Mo 26. Nov 2007, 19:00

ostfriese hat geschrieben:
1von6,5Milliarden hat geschrieben:So funktioniert ein Rechtsstaat nicht

Richtig, so funktioniert er nicht: Solche Gerichtsurteile untergraben das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, und die falsche Toleranz gegenüber Verfassungsfeinden (welche hinter der Beschwichtigung potenzieller Gewalttäter durch ein hartes Urteil steht) führt letztlich alle Rechtsstaatlichkeit ad absurdum.

in Fußgängerzonen steht oft:

Vernünftige Menschen fahren hier nicht mit dem Fahrrad.
Unverünftigen Menschen ist es verboten.

Und genauso funktionieren die Gesetze. Man hat 'nett' zueinander zu sein. Vernünftige Menschen drucken keine solchen Klopapier-Rollen. Denen, die es trotzdem tun, muss man sagen, dass sich sich daneben benommen haben. Vollkommen unabhängig davon, was auf der Rolle steht und gegen wen sich das richtet.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Andreas Müller » Mo 26. Nov 2007, 19:28

Das El Schwalmische Demokratieverständnis mal wieder. Es gibt ja auch keine Tischsitten-Gesetze, die Bestrafung erfolgt hier auf gesellschaftlicher Ebene automatisch, es muss nicht ständig wegen allem der Gesetzgeber ran, typisch deutsches Phänomen, Kafka lässt grüßen.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon El Schwalmo » Mo 26. Nov 2007, 19:42

Andreas Müller hat geschrieben:Das El Schwalmische Demokratieverständnis mal wieder. Es gibt ja auch keine Tischsitten-Gesetze, die Bestrafung erfolgt hier auf gesellschaftlicher Ebene automatisch, es muss nicht ständig wegen allem der Gesetzgeber ran, typisch deutsches Phänomen, Kafka lässt grüßen.

tja, Du lebst von der Provokation, die Du Dir nur erlauben darfst, weil man Dir den erforderlichen Rahmen stellt.

Was würde wohl passieren, wenn die Muslime auf die Idee kämen, auf 'gesellschaftlicher Ebene' für eine Bestrafung zu sorgen, ohne sich um den Gesetzgeber zu kümmern?
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Klaus » Mo 26. Nov 2007, 19:48

@El schwalmo, genau bei jedem Terroranschlag findet das von dir geschilderte Szenario statt. Sie kümmern sich einen Dreck um unsere Gesetze, sie erwarten aber von uns Respekt für die ihrigen.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon 1von6,5Milliarden » Mo 26. Nov 2007, 19:57

ostfriese hat geschrieben:Richtig, so funktioniert er nicht: Solche Gerichtsurteile untergraben das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, und die falsche Toleranz gegenüber Verfassungsfeinden (welche hinter der Beschwichtigung potenzieller Gewalttäter durch ein hartes Urteil steht) führt letztlich alle Rechtsstaatlichkeit ad absurdum.
Irgendwann, irgendwann wird der eine oder andere auch hier noch verstehen dass auch ein Richter an das Gesetz gebunden ist und ab und zu sich daran hält. Dieses Urteil entspricht sicherlich recht weitgehend sowohl dem der Intention, wie auch dem Wort des Gesetzes. Leider wählen hier noch immer einige den falschen Adressaten. Aber irgendwann wird es klingeln und irgendjemand wird merken, nicht das Urteil, sondern das Gesetz ist - ganz allgemein - überprüfungswürdig.
Aber sicherlich nicht weil Jemand angehörige einer Religion wohl bewusst provozieren und beleidigen wollte.

Herr Müller hat leider nicht zwischen Demokratie und Rechtsstaat unterscheiden wollen und schuldet immer noch die Antwort auf:
1von6,5Milliarden hat geschrieben:
Andreas Müller hat geschrieben:Das ist die höchste Strafe jemals auf Grundlage des §166,
Quelle? Beleg?

Wäre wirklich nett wenn du dies belegen könntest!

@ Klaus: ALLE Seiten haben sich an die Gesetze zu halten, du schwenkst genau wieder auf mein "Hau den Nazi"-Beispiel ein. Es geht aber hier nicht um "ihre Gesetze" und Respekt vor "ihren Gesetzen" sondern nur um unsere.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Klaus » Mo 26. Nov 2007, 20:15

Nichts anderes meine ich, die Gesetze von Moslems sind nicht relevant, ich kann keine in den Gesetzestexten finden. Das ist nicht die Nazikeule, das ist einfach die Frage, wo leben wir denn. Und wenn die Iranische Regierung an die Bundesregierung einen Brief schreibt, zweck unterbinden dieser Klopapier Geschichte, und dann kommt so etwas heraus, das ärgert mich.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Andreas Müller » Mo 26. Nov 2007, 20:16

Was würde wohl passieren, wenn die Muslime auf die Idee kämen, auf 'gesellschaftlicher Ebene' für eine Bestrafung zu sorgen, ohne sich um den Gesetzgeber zu kümmern?


So lange sie sich an die bestehenden Gesetze halten - nichts. Du durchmischt mal wieder die Ebenen.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon El Schwalmo » Mo 26. Nov 2007, 20:42

Andreas Müller hat geschrieben:
Was würde wohl passieren, wenn die Muslime auf die Idee kämen, auf 'gesellschaftlicher Ebene' für eine Bestrafung zu sorgen, ohne sich um den Gesetzgeber zu kümmern?


So lange sie sich an die bestehenden Gesetze halten - nichts. Du durchmischt mal wieder die Ebenen.

Du beschwerst Dich doch darüber, dass sich ein Richter an bestehende Gesetze gehalten hat.

Die Ebene ist schlicht und ergreifend das funktionierende Zusammenleben. Und dazu gehört auch, dass man andere Menschen nicht beleidigt, auch wenn man deren Auffassung nicht teilt. Und genau dafür haben wir Gesetze, und das ist gut so. Die schützen Dich, die schützen mich, und andere Menschen.

Du musst Dir irgendwann einmal sehr genau überlegen, ob Du nicht Deine Auffassung der Welt als so sakrosankt gesetzt hast, dass Du meinst, einen übergesetzlichen Notstand einfordern zu können, falls Dir jemand widerspricht.
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Re: 1 Jahr Bewährung für Koran-Klopapier

Beitragvon Andreas Müller » Mo 26. Nov 2007, 21:00

Und dazu gehört auch, dass man andere Menschen nicht beleidigt, auch wenn man deren Auffassung nicht teilt


Und was hat das mit §166 zu tun? Dafür gibt es doch §§185-200!

Es gibt Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede und viele schöne Dinge mehr, die alle unabhängig von §166 strafbar sind. Außerdem gibt es noch §130 Volksverhetzung.

Also: Wofür braucht man §166?
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