Andreas Müller hat geschrieben:Also: Wofür braucht man §166?
Die einzig sinnvolle Frage zu diesem Paragraphen.
Ich denke man braucht ihn nicht. Die Bundesregierung ist leider der Auffassung, dass Kunst- und Meinugsfreiheit mit Rücksicht auf religiöses auch mal eingeschränkt werden dürfen:
"Im Einzelfall kann es zu einer Beeinträchtigung der durch Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) geschützten Kunstfreiheit oder der in Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG garantierten Meinungsfreiheit kommen, wenn das Verhalten, das als Beschimpfung im Sinne des § 166 StGB mit Strafe belegt wird, als Kunst oder als Kundgabe einer Meinung einzuordnen ist. Beide Grundrechte sind jedoch nicht schrankenlos gewährleistet. Die Kunstfreiheit kann vielmehr durch andere verfassungsrechtlich geschützte Werte (kollidierendes Verfassungsrecht) be- schränkt werden (vgl. BVerfGE 30, 173, 191 ff.; 67, 213, 228). Die Meinungs- freiheit findet ihre Schranke gemäß Artikel 5 Abs. 2 GG in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch die Strafvorschrift des § 166 StGB gehört. Ist eine Beeinträchtigung der Kunst- oder Meinungsfreiheit im konkreten Fall festzustellen, bedarf es bei der Auslegung des § 166 StGB einer auf die Umstände des Einzelfalls bezogenen sorgfältigen Abwägung der widerstreitenden Verfassungsrechtsgüter. Dies bedeutet, dass in jedem Einzelfall der Wert einer auf Toleranz gegründeten gesellschaftlichen Kommunikation und eines friedlichen Zusammenlebens einerseits und die besondere Bedeutung der Kunst- oder Meinungsfreiheit für eine offene pluralistische Gesellschaft andererseits gegeneinander abgewogen werden müssen. Im Rahmen dieser Abwägung ist der hohe Rang, den die Verfassung der Kunstfreiheit und der Meinungsfreiheit einräumt, zu berücksichtigen. Ziel dieser Abwägung muss es sein, unter Würdigung aller Umstände einen verhältnismäßigen Ausgleich der gegenläufigen, gleichermaßen verfassungsrechtlich geschützten Interessen zu erreichen."
-aus der Antwort der Bundesregierung zu einer kleinen Anfrage bzgl. § 166 StGB; Drucksache 16/3579
Und weil man sonst nichts tun kann, schlage ich vor, eine Petition zur Abschaffung der Religionsdelikte im StGB einzureichen.
Hat da schon jemand Erfahrung gesammelt? Ich informiere mich über die Formalia und melde mich dann. Schön wäre es, wenn ihr euch schonmal Gedanken über eine brilliante Begründung für dieses Anliegen machen könntet. Diese werden wir leider brauchen, da Religionen doch einen sehr hohen Stellenwert in der Bevölkerung haben.