Bei den Indianern war es übrigens teilweise so, dass ein Neugeborenes getötet werden durfte, bis es das erste mal gestillt oder gefüttert wurde, bis also ein Minimum an Sozialisation eingetreten war. Es stellt sich allerdings auch die Frage, wie derartige Stämme mit stammesfremden Menschen umgegangen sind...
Max schrieb:
…Eine Spätabtreibung ist meist eine medikamentös herbeigeführte Geburt.…
Soweit ich weiß, wird das Ungeborene im Körper der Schwangeren getötet und muss dann ohnehin raus.
Rechtlich beinhaltet unsere gegenwärtige Regelung unauflösbare Probleme. Als Mensch mit den entsprechenden Schutzrechten wird das Lebewesen ab Einsetzen der Eröffnungswehen bzw. des Kaiserschnitts behandelt. Vorher nicht.
Dennoch wird das Ungeborene vermeintlich unter den Schutz der Menschenwürde gestellt: Meines Erachtens ist das überzogen, zeigt aber gerade den Freiraum, der dem Bundesverfassungsgericht durch Art. 1 GG eingeräumt ist. Auf der anderen Seite wird der Schutz dieses angeblich absoluten Grundrechts dann nicht in entsprechender Weise umgesetzt, sondern gegen einfache Grundrechte der Schwangeren abgewogen. Die Vorgehensweise ist hier nicht wirklich logisch nachvollziehbar.
Die ganze Regelung mit der Schwangerschaftskonfliktberatung ist ein Eiertanz zwischen Strafbarkeit und Wischi-Waschi-Schutz. Praktisch halte ich die gegenwärtige Lösung für sinnvoll, sie lässt sich aber nicht wirklich aus dem Grundgesetz ableiten.