Spiff hat geschrieben:Was ist denn mit meinem Recht auf religiös-neutrale öffentliche Einrichtungen?
jein, es muss genehmigt ("abgestempelt") werden => es darf nicht gegen das Gesetz oder gegen die (Haus-)Ordnung der Hochschule verstoßen, dies wird (soll) vorher überprüft werden, deshalb Stempel. Man darf sicherlich vieles nicht dranhängen, was aber trotzdem gesetzestreu wäre. (war zumindest zu meiner Zeit so)El Schwalmo hat geschrieben:Spiff hat geschrieben:Was ist denn mit meinem Recht auf religiös-neutrale öffentliche Einrichtungen?
ein schwarzes Brett ist etwas, wo jeder was dranhängen darf. '
Genau dies. Und dies bedeutet es eigentlich immer(meistens. Der Staat (die FH ist aber nicht der Staat *), hat sich neutral zu verhalten, sprich, es muss objektive Gründe für ein Verbot geben, die sich nicht nur an der Weltanschauung (solange diese nicht verboten ist) orientieren.El Schwalmo hat geschrieben:'Religiös-neutral' dürfte in diesem Kontext bedeuten, dass nicht reguliert wird, wer da was dranhängt
HFRudolph hat geschrieben:Ist es nicht in Göttingen so, dass einige schwarze Bretter von Uni-Gruppen aufgestellt werden und vom Asta? Sieh doch mal nach, vielleicht ist das schon zugepinnt.
HFRudolph hat geschrieben:Das (m) bei der Antifa (M) stellt eine einstürzende Brücke dar, die nicht für „Montagsgruppe“ steht, wie einige zu wohl behütete Linke meinen…
Übrigens, weil Du ja aus Göttingen kommst: § 129 a StGB ist nicht der Abtreibungsparagraph, sondern der Anti-Terroristenparagraph… Und RAF-Terroristen sind keine politischen Gefangenen.
HFRudolph hat geschrieben:Insofern lockt des Bildchen von Spiff gerade ein bei mir… Was willst Du uns damit sagen, Spiff? Ich finde das Bild mehr als unangebracht...
HFRudolph hat geschrieben:Ja. Das Kreuz ist aber nicht nur das Symbol der radikalen Gemeinden…
HFRudolph hat geschrieben:Ja. Das Kreuz ist aber nicht nur das Symbol der radikalen Gemeinden…
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