von Nanna » Fr 17. Jul 2009, 19:06
Hallo stefan,
die korrekte Abkürzung für den Europäischen Gerichtshof ist EuGH. Leider hilft diese Institution uns hier kein bisschen weiter, da wir als natürliche Personen dort gar nicht klagen können (ok, es gibt Ausnahmen, aber die sind für uns irrelevant, außerdem sind wir keine Geschädigten).
Sinnvoll daher eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dafür muss aber ersteinmal der Rechtsweg durch sämtliche inländischen Instanzen erfolglos durchlaufen sein und selbstverständlich muss man selbst Geschädigter sein, um klagen zu können. Wir können daher von hier aus nichts tun, als die irischen Brights moralisch und ggf. finanziell bei einer Klage zu unterstützen, müssen ansonsten aber zusehen. Eine Möglichkeit wäre höchstens, dass einer von uns nach Irland zieht und sich dort wohnhaft meldet, denn dann wäre er von diesem Gesetz betroffen und es ist nicht erforderlich, dass man als Kläger Bürger des beklagten Staates ist.
Ich denke, das sinnvollste wird sein, wir warten einfach mal ab, was in der irischen Gesellschaft passiert.