arcalexx hat geschrieben:Keine Meinungen?
Nanna hat geschrieben: ...als eine vernünftige Gerichtsentscheidung.
stine hat geschrieben:Die Frage beginnt doch viel früher: Wieso unbedingt ein Baby auf diesem Weg?
Das ist teuer und aufreibend. Wer nicht schwanger wird sollte das als naturgegeben hinnehmen können.
stine hat geschrieben:Die Frage beginnt doch viel früher: Wieso unbedingt ein Baby auf diesem Weg?
Das ist teuer und aufreibend. Wer nicht schwanger wird sollte das als naturgegeben hinnehmen können.
Ich denke da ist schon ein Unterschied, ob ich ärztliche Hilfe in Anspruch nehme, weil ich krank bin oder weil ich um jeden Preis neues Leben in diese Welt setzen möchte.arcalexx hat geschrieben:Man könnte doch genauso gut sagen: Krebstherapien sind teuer und aufreibend - wir sollten Krebs als gegeben hinnehmen. Tun wir aber nicht.
Nein, den so Gezeugten schadet die Diagnostik sicher nicht, aber meine Frage zielt auf die grundlegende Notwendigkeit auf diesem Wege "erzeugter" Kinder ab.stine hat geschrieben:Man sollte sich hier fragen: Wem schadet diese Diagnostik? Dem "natürlich" gezeugten Kind? - Wohl nicht, denn das hätte in dem entschiedenen Fall nicht lebend geboren werden können. Es ist also - zumindest in diesem Fall - eine reine win-win-Situation.
stine hat geschrieben:[Ich denke da ist schon ein Unterschied, ob ich ärztliche Hilfe in Anspruch nehme, weil ich krank bin oder weil ich um jeden Preis neues Leben in diese Welt setzen möchte.
Darum ging es nicht!spacetime hat geschrieben: Man tötet Embryonen, die kaum überlebensfähig wären
1von6,5Milliarden hat geschrieben: Es ging (m.W.) "nur" um einen beliebigen(!) Gendefekt über dessen Auswirkung man nicht Bescheid weiß. Es geht nicht um einen (bestimmten) Gendefekt der bekannte letale oder fast letale Auswirkung hat.
Wo liest du dies heraus? Bitte Quelle.arcalexx hat geschrieben: dann betraf die dortige Diagnostik genau einen Gendefekt, der 100%-ig letale Auswirkungen hat.
1von6,5Milliarden hat geschrieben:Wo liest du dies heraus? Bitte Quelle.
Der Bundesgerichtshof hat betont, dass Gegenstand seiner Entscheidung nur die Untersuchung von Zellen auf schwerwiegende genetische Schäden zur Verminderung der genannten Gefahren im Rahmen der PID sei. Einer unbegrenzten Selektion von Embryonen anhand genetischer Merkmale, etwa die Auswahl von Embryonen, um die Geburt einer “Wunschtochter” oder eines “Wunschsohnes” herbeizuführen, wäre damit nicht der Weg geöffnet.
1von6,5Milliarden hat geschrieben:Es ging (m.W.) "nur" um einen beliebigen(!) Gendefekt über dessen Auswirkung man nicht Bescheid weiß. Es geht nicht um einen (bestimmten) Gendefekt der bekannte letale oder fast letale Auswirkung hat.
1von6,5Milliarden hat geschrieben:Wo liest du dies heraus? Bitte Quelle.arcalexx hat geschrieben: dann betraf die dortige Diagnostik genau einen Gendefekt, der 100%-ig letale Auswirkungen hat.
Genau ein Defekt bei drei Fällen (Elternpaaren) klingt schon mal wenig wahrscheinlich.
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