mat-in hat geschrieben:Es ist eine Sache das soziale Umfeld und die Herkunft der Eltern oder Großeltern zu beachten, aber Urteile ala "Seine Religion sagt ihm, daß man dafür sterben muß, vor der Ehe sex zu haben, deswegen hat er seine kleine Schwester getötet. Er konnte wegen der Religion gar nicht anders, laßt Gnade walten"... das darf es einfach nicht geben.
Grundsätzlich halte ich unser Rechtsverständnis sowieso für falsch, weil es noch immer auf dem religiös unterfütterten Gesichtspunkten der Strafe und Sühne begründet ist. Tatsächlich gibt es aber keinen freien Willen und ein rational-humanistisches Rechtssystem müsste ausschliesslich dem Ziel der Verhinderung von Verbrechen verpflichtet sein. Deshalb muss ich jetzt unser bestehendes Rechtssystem wider besseren Wissens verteidigen.
Dieses bestehende Rechtssystem berücksichtigt bei der Bemessung des Strafmaßes die Motive des Täters und seine Sozialisation genauso, wie seine Fähigkeit die Folgen der eigenen Tat abzuschätzen. Es ist offensichtlich ein Unterschied, ob jemand aus Habgier, sexuellen Motiven, zur Tatvertuschung oder in einem Affekt aus Wut tötet oder mordet. Den religiösen und kulturellen Hintergrund eines Täters zu berücksichtigen ist also nur folgerichtig, wenn die Schuldfähigkeit und somit die Einsicht in die Falschheit einer Handlung berücksichtigt werden soll.
Wenn also eine Mutter ihre eigene Tochter aus einem kulturellen Ritus heraus Genital verstümmelt, ist diese Tat - mit Blick auf Schuld und Sühne - ganz anders zu beurteilen, als wenn ein perverser Irrer das Gleiche tut, um seine sadistischen Triebe auszuleben.
Ein rational-humanistisches Rechtssystem würde generell nicht nach Strafe und Sühne verurteilen, sondern ausschliesslich mit dem Blick auf die Verhinderung weiterer derartiger Taten. Das bedeutet: die Mutter könnte sofort nach Hause, bekäme aber kulturellen Nachhilfeunterricht, wogegen der Irre sofort eingesperrt würde und sich einer psychiatrische Behandlung unterziehen müsste.
mat-in hat geschrieben:Ich werde mich wohl kaum im Iran nackt und mit tätowiertem Koranvers auf dem PoPo zeigen können und mich dann erfolgeich auf deutsches Recht berufen können, wo es nur erregung öffentlichen Ärgernisses ist oder gar auf meine Religion, in der so etwas gar kein Problem darstellt? Aber umgekehrt müssen wir da ausnahmen machen???
Selbstverständlich! Alles andere würde ja bedeuten, die eigenen Maßstäbe an den iranischen Rechtsauffassungen auszurichten.
Das ist genauso abwegig, wie der regelmäßig vorgetragene Nonsense, wir müssten hier keine Moscheen "dulden", weil in Saudi-Arabien keine Kirchen gebaut werden. Leute die so argumentieren, merken gar nicht, dass sie die geistigen Brüder der Islamisten sind.
mat-in hat geschrieben:Und um mal nicht auf dem islam allein rumzuhacken: Was passiert denn mit den pädophilen Pfarrern? Werden die wie ein "weltlicher" Täter behandelt? Pustekuchen! Das mag im Rechtsystem vielleicht anders stehen (ich kenn die exakten paragraphen nicht), aber was man so aus den medien erfährt werden übergriffe von Pfarrern noch "kirchenintern" geregelt, während "normale" Täter dafür ins Gefängniss und/oder Behandlung kommen.
Selbstverständlich werden die nicht anders als Nicht-Geistliche behandelt. Hier hat man es ja zumeist nicht mit Vergewaltigungen zu tun, sondern mit Missbrauchsfällen, bei denen das Vertrauensverhältnis zu den Opfern ausgenutzt wurde. Das Problem ist ja leider, dass die Taten oftmals verjährt, die Opfer zu beschämt sind, um zu klagen oder die Taten von der Kirche vertuscht wurden. Aber nehmen wir an, die Strafen wären nicht verjährt und das Befummeln würde bestraft wie eine Vergewaltigung, dann würden wohl einige Hundert von denen für 2-3 Jahre in den Knast wandern, prima - aber was wäre damit gelöst?