von Zappa » Mi 4. Mai 2011, 18:02
Die Sicherheitsverwahrung ist ja nicht prinzipiell abgelehnt worden, jedoch in der derzeitigen Form (Strafverlängerung in frisch gestrichenem Gefängnistrakt).
Die Sicherheitsverwahrung muss IMHO auf schwere Straftaten und sehr wahrscheinliche Wiederholungsgefahr beschränkt sein (Mord, Totschlag, gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung). Heutzutage wird die teilweise auf wiederholten schweren Diebstahl angewendet, dass finde ich unverhältnismäßig. Außerdem soll sich die S. in Art und Ausrichtung eindeutig vom Strafvollzug unterscheiden. Der Resozialisierungsaspekt, bzw. Therapieeffekt und der Schutz der Bevölkerung soll im Vordergrund stehen und der Strafaspekt hat hier nichts mehr zu suchen (die Strafe ist ja abgesessen). Ich finde das Urteil soweit ich es verstanden habe verhältnismäßig und die Politik muss endlich handeln (war ja nach den mehrfachen Watschen aus Straßburg auch zu erwarten).